Widerrufsrecht beim Online Kauf
Wenn du einen Onlineshop erstellen oder dein E-Commerce aufbauen möchtest, ist es wichtig, nicht nur die technischen und gestalterischen Aspekte deines Shops zu berücksichtigen, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Eines der zentralen Rechte, das Verbraucher:innen beim Online-Shopping schützt, ist das Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht bietet eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, die dir als Verbraucher:in helfen kann, Fehlkäufe rückgängig zu machen und sicherzustellen, dass du mit den bestellten Produkten tatsächlich zufrieden bist.
In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Widerrufsrecht wissen musst.
Dieser Artikel wurde von Carsten Föhlisch, VP Legal Services at Trusted Shops AG und Inhaber von FÖHLISCH Rechtsanwälte verfasst.
Was ist das Widerrufsrecht?
Für Verbraucher:innen stellt das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht ein Schutzinstrument dar. Es bietet ihnen die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag zu lösen.
Das deutsche Widerrufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und wird auch im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) thematisiert. Relevante Vorschriften findest du in den §§ 312d, 312g, 355 ff. BGB, Art. 246a, 246c EGBGB.
Das Widerrufsrecht basiert auf den Vorgaben der europäischen Verbraucherrechterichtlinie, daher bestehen in den übrigen EU-Staaten entsprechende Vorschriften. In Österreich beispielsweise ist das Widerrufsrecht unter dem Begriff des „Rücktrittsrechts“ bekannt und gilt ebenfalls 14 Tage. Anders gestaltet es sich hingegen in der Schweiz. Nach schweizerischem Recht steht Verbraucher:innen kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht zu. Händler:innen bleibt es aber selbstverständlich vorbehalten, ihren Kund:innen ein solches Recht auf freiwilliger Basis einzuräumen.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz und gilt insoweit nur für Verbraucherverträge (i.S.d. § 312 BGB). Es beschränkt sich in der gesetzlich vorgesehenen Form auf Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge. Was hierunter konkret zu verstehen ist, definiert § 312b Abs. 1 bzw. § 312c Abs. 1 BGB.
Demnach handelt es sich bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen u.a. um Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist (§ 312b Abs. 1 Nr.1 BGB).
Fernabsatzverträge hingegen sind solche Verträge, bei denen der/die Unternehmer:in oder eine in seinem/ihren Namen oder Auftrag handelnde Person und der/die Verbraucher:in für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312c Abs. 1 BGB).
Das wichtigste Anwendungsbeispiel, bei dem Verbraucher:innen in der Regel ein Widerrufsrecht zusteht, ist Online-Shopping.
Der Grundgedanke des Widerrufsrechts ist dabei, den Verbraucher:innen online die gleichen Prüfmöglichkeiten zu gewähren, die sie beim Shoppen in einem stationären Ladengeschäft gehabt hätten. Das Widerrufsrecht dient also dazu, den Umstand auszugleichen, dass es beim Online-Shopping nicht möglich ist, die Ware vor Vertragsschluss zu begutachten.
Wie kann das Widerrufsrecht wahrgenommen werden?
Um als Verbraucher:in ein dir zustehendes Widerrufsrecht wahrzunehmen, musst du den Widerruf deiner Vertragserklärung gegenüber dem Unternehmen ausdrücklich erklären.
Möglicherweise ist dir von früher noch das Vorgehen geläufig, dass es für einen Widerruf ausreicht, die bestellte Sache kommentarlos zurückzusenden. Hier ist Vorsicht geboten! Eine kommentarlose Rücksendung ist inzwischen ebenso wenig ausreichend wie die bloße Verweigerung der Annahme der Sendung. Stattdessen wird eine eindeutige, fristgerechte Erklärung des Widerrufs durch die/den Verbraucher:in gefordert. Die Angabe eines Widerrufsgrundes ist jedoch nicht notwendig.
Es gibt keine konkrete Formvorgabe, der deine Widerrufserklärung entsprechen muss, sodass du den Widerruf grundsätzlich z.B. per E-Mail, Brief oder auch telefonisch erklären kannst. Auch die Rücksendung der Ware unter Beifügung eines Zettels, auf dem „Widerruf“ steht, ist möglich.
Aus Gründen der besseren Nachweisbarkeit bietet es sich jedoch an, das Widerrufsrecht über ein Medium, wie bspw. per E-Mail, auszuüben und so die Einhaltung der Frist zu dokumentieren können.
Im Rahmen der Widerrufsbelehrung wirst du auf ein sog. Muster-Widerrufsformular hingewiesen. Dieses kannst du zur Ausübung des Widerrufsrechts verwenden. Eine Nutzung dieses Musters ist jedoch nicht verpflichtend.
Teilweise bieten Unternehmen auch die Möglichkeit, das Muster-Widerrufsformular o.ä. auf ihrer Website auszufüllen und zu übermitteln. Sie sind in einem solchen Fall dazu verpflichtet, dir den Eingang des erklärten Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen. Diese Bestätigung solltest du als Nachweis der Fristeinhaltung aufbewahren.
Ab 2026 werden Unternehmen zusätzlich dazu verpflichtet, eine sog. Widerrufsfunktion auf der Unternehmenswebsite zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird es sich um eine Art Widerrufsbutton handeln, über den Verbraucher:innen unter Angabe der erforderlichen Informationen, wie z.B. Name, E-Mail-Adresse und Vertragsdaten die Widerrufserklärung abgeben können.
Fristen für den Widerruf
Die gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wobei gem. § 355 Abs. 1 S. 5 BGB eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs zur Fristwahrung genügt.
Unternehmer:innen sind dazu verpflichtet, Verbraucher:innen über das Bestehen ihres Widerrufsrechts zu belehren. Kommen sie diesen gesetzlichen Informationspflichten nicht oder nur unzureichend nach, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Wann die Frist beginnt, ist vom Vertragstyp sowie der Art der Lieferung abhängig. Angaben zum Fristbeginn bei Fernabsatzverträgen im B2C-Verhältnis findest du in § 356 Abs. 2 BGB.
Danach beginnt die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen über Waren, sobald die/der Verbraucher:in oder ein von ihr/ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, in den Besitz der einzelnen bestellten Ware gelangt.
Wurden hingegen mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese Waren getrennt voneinander geliefert, so beginnt die Frist, sobald die/der Verbraucher:in oder ein von ihr/ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware erhalten hat.
Auch bei Lieferung der Ware in mehreren Teilsendungen hängt es von dem Zeitpunkt des Erhalts der letzten Teilsendung ab.
Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf, der eine regelmäßige Lieferung von Waren über einen definierten Zeitraum zum Inhalt hat, beginnt die Frist, sobald die/der Verbraucher:in oder ein von ihr/ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware erhalten hat.
In der Praxis passiert es nicht selten, dass die Zustellung der Pakete an Nachbar:innen erfolgt. Sofern diese jedoch nicht im Vorfeld gegenüber dem Versanddienstleister benannt wurden, beginnt die Widerrufsfrist bei der Zustellung an diese noch nicht zu laufen.
Die konkrete Fristberechnung richtet sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 193 BGB.
Ausnahmen im Widerrufsrecht
Bitte beachte, dass es eine Reihe von Ausnahmen gibt, bei denen von vorneherein kein Widerrufsrecht für Verbraucher:innen besteht oder dieses durch bestimmte Umstände frühzeitig endet. Über das Nicht-Bestehen oder die Umstände, die zu einem Erlöschen des Widerrufsrechts führen, muss dich die/der Unternehmer:in informieren.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei:
Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die/den Verbraucher:in maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse der/des Verbraucher:in zugeschnitten sind,
Verträgen zur Lieferung von schnell verderblichen Waren,
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes/der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die/der Unternehmer:in keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Besonderheiten bestehen bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Bereitstellung digitaler Inhalte. Auch hier besteht zunächst auch ein Widerrufsrecht, das jedoch vorzeitig erlöschen kann. Solche Ausnahmen sind in § 356 Abs. 4, 5 BGB geregelt. Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die sich nicht auf einem physischen Datenträger befinden, und der die/den Verbraucher:in nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, erlischt es, wenn das Unternehmen mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Handelt es sich hingegen um einen Vertrag, der eine Zahlungspflicht für die/den Verbraucher:in enthält, erlischt das Widerrufsrecht, wenn das Unternehmen mit der Zustimmung der/des Verbraucher:in mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, die/der Verbraucher:in die Kenntnis über das Erlöschen zudem bestätigt und diese Bestätigung vom Unternehmen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurde.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs wandelt sich das bislang zwischen dir und deinem Vertragspartner bestehende Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um.
Alle empfangenen Leistungen sind dann unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Widerrufserklärung, an an die jeweils andere Partei zurückzugewähren. Du musst demnach innerhalb der vorgegebenen Frist die erhaltene Ware an die/den Verkäufer:in zurücksenden und erhältst dafür innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung beim Unternehmen deine bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Für die Rückzahlung muss gem. § 357 Abs. 3 BGB dasselbe Zahlungsmittel verwendet werden, das du für die Zahlung genutzt hast.
Unternehmen haben jedoch das Recht, die Rückzahlung so lange zu verweigern, bis sie die Ware zurückerhalten haben oder du einen Nachweis für die Absendung erbringen konntest (§ 357 Abs. 4 BGB).
Die aufgrund des Widerrufs entstehenden Kosten für die Rücksendung der Ware hat die/der Verbraucher:in zu tragen. Dies gilt allerdings nur, sofern diese:r im Rahmen der Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß darüber informiert wurde und die/der Unternehmer:in sich nicht zur Übernahme der Kosten bereit erklärt hat. Anderes gilt hingegen in Bezug auf die Kosten der Zusendung. Sofern diese von der/dem Verbraucher:in bezahlt wurden, hat die/der Unternehmer:in diese im Widerrufsfall zu erstatten. Davon erfasst sind jedoch nur die Kosten der Standardlieferung, nicht aber solche Zusatzkosten, die durch die Auswahl einer anderen als der vom Unternehmen angebotenen günstigsten Standardlieferung entstanden sind. Die Versandkosten müssen auch dann nicht erstattet werden, wenn die/der Verbraucher:in einen Teil der Bestellung behalten möchte und daher nur einen Teilwiderruf vornimmt. Die entstandenen Versandkosten wären für die alleinige Bestellung der behaltenen Waren schließlich ebenfalls angefallen.
Das Risiko der Rücksendung trägt gem. § 355 Abs. 3 S. 4 BGB die/der Unternehmer:in. Das bedeutet für dich, dass du lediglich dafür verantwortlich bist, die Ware fristgerecht zurückzusenden. Sollte sie auf dem Versandweg verloren gehen oder beschädigt werden, so wird dir dies nicht zur Last gelegt (vorausgesetzt, du kannst die Absendung der unbeschädigten Ware nachweisen und die Beschädigung ist nicht darauf zurückzuführen, dass du die Ware nicht sicher verpackt hast).
Falls du während der Widerrufsfrist einen Wertverlust verursachst, musst du unter Umständen Wertersatz hierfür leisten. Grundsätzlich darfst du die bestellte Ware während der Widerrufsfrist testen. Dafür darf sie auch in dem für eine Überprüfung erforderlichen Umfang genutzt werden. Geht deine Nutzung der Ware aber über das für eine Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendige Maß hinaus, besteht im Falle eines Widerrufs das Risiko, dass die/der Unternehmer:in Wertersatz für den verursachten Wertverlust der Ware verlangen kann. Zudem muss die/der Unternehmer:in dich ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.
Tipps zur Wahrnehmung des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht bietet dir eine einfache und gute Möglichkeit, auch online gekaufte Waren prüfen zu können, und gewährt dir dadurch Sicherheit beim Online-Shopping. Das Verfahren als solches ist recht simpel, dennoch bietet es sich an, auf ein paar Dinge zu achten, damit beim Widerruf nichts schief geht. Wir fassen daher noch einmal die relevantesten Punkte für dich zusammen.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass du prüfst, ob dir ein Widerrufsrecht zusteht. Unternehmer:innen sind verpflichtet, dich über das Bestehen oder ggf. in bestimmten Fällen auch Nicht-Bestehen deines Widerrufsrechts zu informieren. Daher sind die von ihnen bereitgestellten Informationen ein guter erster Anhaltspunkt.
Außerdem ist es wichtig, dass du die 14-tägige Widerrufsfrist einhältst. Es empfiehlt sich daher, nach Erhalt der Ware nicht zu lange zu warten. Deine Prüfung der Ware sollte in angemessenem Maß erfolgen, sonst besteht das Risiko, dass der/dem Unternehmer:in Wertersatz zusteht.
Nachfolgend findest du ein paar Anhaltspunkte dafür, was in der Vergangenheit als zulässige Überprüfung angesehen wurde und wann sich Verbraucher:innen wertersatzpflichtig gemacht haben:
Bei Kleidungsstücken umfasst die zulässige Prüfung in der Regel das Anprobieren.
Gebrauchsgegenstände können im Einzelfall geprüft werden, indem sie „ausprobiert“ werden. Einige Waren wie z.B. Rasenmäher oder Grills können aber nicht wertersatzfrei in Betrieb genommen werden.
Ein zweitägiges Probeschlafen auf einer Matratze stellt nach Ansicht der Rechtsprechung eine angemessene Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise dar. Ein fünftägiges Probeschlafen geht hingegen über diese Prüfung hinaus (AG Köln, Urt. v. 4.4.2012, Az. 119 C 462/11).
Das Befüllen eines Wasserbetts gilt als zulässiges Ausprobieren (BGH, Urt. v. 03.11.2010, Az. VIII ZR 337/09).
Für Unternehmer:innen ist es erforderlich, den Widerruf der/dem richtigen Kund:in bzw. dem richtigen Vertrag zuordnen zu können. Um die Abwicklung deines Widerrufs zu erleichtern und so ggf. zu beschleunigen, ist es ratsam, die wichtigsten Vertragsdaten wie z.B. deine Vertrags- und Kundennummer anzugeben.
Obwohl für den Widerruf keine bestimmte Form vorgesehen ist, empfehlen wir, den Widerruf in einer dokumentier- und damit nachweisbaren Form abzugeben und die Belege aufzubewahren. So kannst du die Einhaltung der Widerrufsfrist im Streitfall beweisen. Beim Widerruf per Mail kann die Nutzung von Eingangs- bzw. Lesebestätigungen nützlich sein. Aber auch sonst bietet es sich an, sich den Zugang der Widerrufserklärung vom Unternehmen bestätigen zu lassen.
Nachdem du den Widerruf gegenüber deiner/deinem Vertragspartner:in erklärt hast, musst du dieser/diesem die Ware fristgerecht und sicher verpackt zurücksenden. Du musst dabei nicht unbedingt die Originalverpackung zum Versand nutzen. Wenn diese jedoch einen wertsteigernden Charakter hat, wäre es möglich, dass du aufgrund der fehlenden Originalverpackung Wertersatz zu leisten hast.
Um auch einen Nachweis dafür zu erlangen, dass du die Ware innerhalb der Frist zurückgesendet hast, solltest du darauf achten, eine Versandart zu wählen, bei der du einen Einlieferungsnachweis erhältst.
Rechte und Pflichten des Verbrauchers
Zusammengefasst darfst du deine bestellte Ware an- bzw. ausprobieren und bei Bedarf ohne eine Angabe von Gründen, aber unter der Voraussetzung einer eindeutigen, fristgerechten Erklärung des Widerrufs zurückgeben. Im Widerrufsfall ist dir nicht nur der bereits gezahlte Kaufpreis zu erstatten, sondern auch ggf. angefallene Standard-Versandkosten.
Neben dem Erfordernis einer fristwahrenden Geltendmachung des Widerrufsrechts resultieren für Verbraucher:innen einige Pflichten, wie die Verpflichtung zur (sicher verpackten) Rücksendung, ggf. Übernahme der Rücksendekosten und Leistung von Wertersatz, sofern ein Wertverlust durch eine über das notwendige Maß hinausgehende Prüfung durch die/den Verbraucher:in entstanden ist.
In der Praxis verläuft nicht jeder Widerruf reibungslos. Sollte dein:e Vertragspartner:in deinen Widerruf nicht akzeptieren, solltest du sie/ihn zunächst nochmals auf das dir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht hinweisen und aufzeigen, dass du die Voraussetzungen, insb. die 14-tägige Frist eingehalten hast. Sollten sich die Streitigkeiten mit der/dem Vertragspartner:in dadurch nicht lösen lassen, können Verbraucher:innen anwaltliche Unterstützung anfragen oder sich als Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren auch an Verbraucherverbände wenden.
Verbraucherzentralen stellen ebenfalls eine Anlaufstelle für weitere Informationen dar und können unter bestimmten Voraussetzungen mit Abmahnungen und gerichtlichen Unterlassungsansprüchen gegen Unternehmen vorgehen, die gegen gesetzliche (Verbraucherschutz-)Vorschriften verstoßen.
Fazit
Das Widerrufsrecht ist essenziell für den E-Commerce, da es Verbraucher:innen schützt und Vertrauen schafft. Für Online-Händler:innen ist die Kenntnis und korrekte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und somit positive Kundenbewertungen zu sammeln. Ein Verständnis der Ausnahmen und Pflichten hilft beiden Parteien, den Widerrufsprozess fair und effizient zu gestalten. Ein gut informierter und rechtssicherer Onlineshop ist die Grundlage für langfristigen Erfolg im digitalen Handel.
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Von Carsten Föhlisch
VP Legal Services at Trusted Shops AG und Inhaber von FÖHLISCH Rechtsanwälte