Unerwünschte Stoffe und Organismen
Unerwünschte Stoffe gelangen aus vielen Quellen in die Nahrung. Zum Teil handelt es sich um Rückstände aus Pestiziden oder Schadstoffen aus der Umwelt; teils entstehen sie bei der Herstellung von Lebensmitteln.
Viele Themen, ein Ziel
Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Lebensmitteln
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Rückständen in den Ernteprodukten führen. Ein dichtes Regelwerk sorgt aber dafür, dass diese Rückstände kein Gesundheitsrisiko darstellen.
Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
Auch Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, können mit Arzneistoffen behandelt werden. Wirkstoffe für Lebensmittel liefernde Tiere unterliegen daher in der EU strengen gesetzlichen Regelungen.
Acrylamid
Seit April 2002 ist bekannt, dass Lebensmittel Acrylamid enthalten können. Was ist seitdem passiert und mit welchen Strategien zur Vermeidung von Acrylamid gehen wir in die Zukunft?
Dioxine und andere langlebige organische Verbindungen
Mit diesen Verbindungen werden wir ein Leben lang konfrontiert, sie sind in der Umwelt und der Nahrungskette fast überall anzutreffen. Was bedeutet das für unsere Lebensmittel? Welche Maßnahmen werden ergriffen?
Radioaktivität
In allen Nahrungsmitteln kommen Substanzen mit radioaktiven Elementen vor. Diese können natürlich oder z. B. in Folge des Reaktorunfalls in Tschernobyl im Jahre 1986 entstanden sein.
Schwermetalle
Warum finden wir Blei, Cadmium und Quecksilber in unseren Lebensmitteln? Welche Lebensmittel sind betroffen? Welche Höchstgehalte sind gesetzlich festgelegt?
Giftige Pilze, Schimmelpilzgifte und Bakterien
Lebensmittel können unerwünschte Stoffe und Mikroorganismen enthalten. Zu den wichtigsten Schimmelpilzgiften (Mykotoxine) in Lebensmitteln zählen Aflatoxine und Ochratoxin A, die in hohem Maße die Gesundheit schädigen können. Die Aufnahme der Toxine …
Was ist drin in...
Ob Listerien im Hackfleisch oder Dioxine im Fisch, die Berichtshefte des BVL geben Auskunft über unerwünschte Stoffe und Organismen in Lebensmitteln.
Antrag auf Ausnahmezulassung für 180 Tage gemäß Art. 55 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 528/2012
Hier finden Sie alle Informationen zum Antrag.