Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass Gewinnausschüttungen unabhängig von ihrer Höhe in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung mit einfließen, sofern daneben noch ein weiterer Geschäftsführerbezug vorliegt.
ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH
Finanzdienstleistungen
Vöcklabruck, Oberösterreich 146 Follower:innen
Unser Wissen - Ihr Vorsprung Vöcklabruck + Schwanenstadt + Frankenburg
Info
- Website
-
http://achleitner-partner.at
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- Branche
- Finanzdienstleistungen
- Größe
- 51–200 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Vöcklabruck, Oberösterreich
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Spezialgebiete
- Steuerberatung
Orte
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Primär
Hans-Hatschek Straße
19-23
Vöcklabruck, Oberösterreich 4840, AT
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Graben
21
Schwanenstadt, Oberösterreich 4690, AT
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Marktplatz
2/2
Frankenburg, Oberösterreich 4873, AT
Beschäftigte von ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH
Updates
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Steuertermine Januar 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für November: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für November stehen bis zum 15. Januar 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Dezember: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Dezember gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Januar 2025.
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Elternpaare, welche die Kinderbetreuung im annähernd gleichen Ausmaß übernehmen, werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus hierfür mit € 1.000,00 belohnt.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
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Die fehlende ärztliche Umsatzsteuerpflicht bewirkt, dass im Falle einer Vermietung an eine bzw. einen umsatzsteuerbefreite/n Ärztin bzw. Arzt für den vermieteten Grundstücksteil die/der Vermietende den Vorsteuerabzug verliert.
Vermietung an Ärzte – Warum dies mitunter teurer ist
achleitner-partner.at
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Nach Rechtsansicht des VwGH löst die Verlängerung eines Bestandsvertrages mit umfassendem Kündigungsrecht eine erneute Gebührenpflicht aus, da die Verlängerung wie ein selbständiges Rechtsgeschäft zu bewerten ist.
Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?
achleitner-partner.at
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Im Hinblick auf das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz hat das BMF nunmehr häufig gestellte Fragen in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst und in der Findok veröffentlicht.
Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen
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