Wird Personal ständig in den Räumlichkeiten einer Kundin bzw. eines Kunden tätig und verfügt dort quasi über einen dauerhaften Arbeitsplatz, so dürfen allenfalls ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen hier nicht steuerfrei behandelt werden, da keine Reiseerschwernis vorliegt.
Angeringer Steuerberatung GmbH
Rechtskanzleien
Köflach, Steiermark 78 Follower:innen
IHR STEUERBERATER IN KÖFLACH, GRAZ UND LEIBNITZ
Info
Mit dem richtigen Partner geht vieles leichter - in besonderem Maße gilt dies für Unternehmen und ihre steuerliche Vertretung. Wir begleiten Sie professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Mit Begeisterung und unkonventionellen Denkansätzen gelingt es uns im schnelllebigen Wirtschaftsleben Vorteile für unsere Klienten zu generieren. Das klingt interessant für Sie? Dann kontaktieren Sie uns!
- Website
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https://www.angeringer.at
Externer Link zu Angeringer Steuerberatung GmbH
- Branche
- Rechtskanzleien
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Köflach, Steiermark
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Spezialgebiete
- Steuerberatung, Personalabrechnung, betriebswirtschaftliche Beratung, Jahresabschluss, Steuererklärung, gutachterliche Tätigkeiten, Buchhaltung, IT-Accounting und Internationale Steuerberatung
Orte
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Primär
Grazerstraße 3
Köflach, Steiermark 8580, AT
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Am Lendkai 117 A
Graz, Steiermark 8020, AT
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Gewerbepark Süd 28
Gralla, Steiermark 8431, AT
Beschäftigte von Angeringer Steuerberatung GmbH
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Hans Peter Friedrich
Berufsanwärter Steuerberater bei Angeringer Steuerberatung GmbH
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Ronald Angeringer
"... nicht sehen, was noch niemand gesehen hat, sondern denken, was noch niemand gedacht hat über das, was alle sehen ..." Arthur Schoppenhauer
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Lukas Kremser
In Ausbildung/Studium: Universität Graz
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Gavin Lucas
Working in at Angeringer Steuerberatung GmbH
Updates
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Frischer Wind im neuen Jahr – Zeit für einen Frühjahrsputz, der nicht nur den Haushalt betrifft! 💼✨ Klarheit schaffen und den Überblick über die Finanzen behalten. Eine gute Gelegenheit, steuerliche Fragen zu klären und die Basis für ein sorgenfreies Jahr zu legen. Unsere Steuerberatung hilft dabei, alles im Griff zu behalten – jetzt durchstarten!
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Wird eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses beendet, so liegt dennoch eine Einkunftsquelle und keine Liebhaberei vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vermietung von vornherein auf einen Zeitraum bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses geplant war.
Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?
angeringer.at
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Herzlichen Glückwunsch, liebe Leonie! 👩🎓 Wir gratulieren dem jüngsten Mitglied unseres Teams zur erfolgreichen Absolvierung des Diplom Kanzlei - Assitenz der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen. Wir sind stolz auf dich! 👏 An dieser Stelle möchten wir dir, liebe Leonie, danken. Obwohl du erst seit kurzer Zeit bei uns bist, machst du deine Sache bereits sehr gut. Danke für dein Engagement, deine Lernbereitschaft sowie für deine aufgeschlossene und stets fröhliche Art. Wir sind froh, dich im Team zu haben! 😁 Die Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist uns, der Angeringer Steuerberatung GmbH ein großes Anliegen. Nur so können wir den tagtäglichen Aufgaben gerecht werden. 👩🏫 Ganz Getreu dem Motto: "Stillstand ist Rückschritt" 😉 #finance #Weiterbildung #team #steuerberater #angeringer
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Mit 1.1.2025 ist die Fahrtkostenersatzverordnung (FKE-VO) in Kraft getreten, welche das Ziel verfolgt, Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten (Werbungskosten) mittels eines Massenbeförderungsmittels abzugelten.
Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel
angeringer.at
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Steuertermine Februar 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Dezember: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Dezember stehen bis zum 17. Februar 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Jänner: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Jänner gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 17. Februar 2025.
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Herzlichen Glückwunsch liebe Ilona! 👍 Wir gratulieren unserer Kollegin Ilona Dorner, MA zur erfolgreichen Absolvierung des Diplomlehrgangs Arbeitsrecht der WIFI. Sie darf sich damit zurecht Arbeitsrechtsexpertin nennen. 👏 Liebe Ilona wir sind sehr stolz auf dich und freuen uns mit dir. Schön, dass du Teil unseres Teams bist und wir diesen Anlass gemeinsam mit dir feiern konnten! 😄 #finance #Weiterbildung #team #steuerberater #angeringer
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Die Lohnsteuerauskunft sieht vor, dass die bzw. der Steuerpflichtige eine Lohnsteuerfrage an das Betriebsstättenfinanzamt richten kann und das Finanzamt dazu innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen muss.
Praxistipp: Lohnsteuerauskunft
angeringer.at