E-Control

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Ämter für öffentliche Ordnung

Wien, Wien 4.226 Follower:innen

Unsere Energie gehört der Zukunft

Info

Die E-Control ist die unabhängige Aufsichts- und Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Wir stehen für transparente Information, hohe Fachexpertise, objektive und sachgerechte Regulierungsentscheidungen und ausgeprägte Serviceorientierung vor allem für alle Konsument:innen. Wir forcieren ein kostengünstiges, wettbewerbsorientiertes, effizientes und nachhaltiges Energiesystem mit hoher Versorgungssicherheit. Wir verstehen uns als Ansprechpartnerin und Anwältin aller Energie-Konsument:innen und stehen dabei für Konsumentenschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Kundengruppen. Innerhalb des europäischen Regulierungssystems arbeiten wir an der Erstellung von Rahmenbedingungen auf allen maßgeblichen Ebenen mit und sichern auch so den Zugang zum europäischen Markt. Wir stehen für ein faires Miteinander, eine offene Kommunikationskultur und die Weiterentwicklung sowie Förderung unserer Mitarbeiter:innen. Alle Mitarbeiter:innen tragen durch fundiertes Wissen, Sachlichkeit und Gewissenhaftigkeit zum Erscheinungsbild der E-Control bei. Voraussetzung für eine effiziente Aufgabenerfüllung nach außen sind fundierte Entscheidungen auf Basis unserer gesetzlichen Grundlagen.

Website
www.e-control.at
Branche
Ämter für öffentliche Ordnung
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Wien, Wien
Art
Regierungsbehörde
Gegründet
2001

Orte

Beschäftigte von E-Control

Updates

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    Das „Who‘s who“ der österreichischen Wettbewerbsökonomie- und -recht-Community diskutiert heute an der WU (Vienna University of Economics and Business) zu „Wettbewerb, Fairness und Wandel“. Schwerpunkt ist ohne Zweifel der Zusammenhang von #Wettbewerb und #Industriepolitik. Das Thema #Energie steht hier naturgemäß im Fokus. Vorstand Wolfgang Urbantschitsch präsentiert (und diskutiert) unsere Findings zu Marktkonzentration und Preisen im #Energiemarkt. Insgesamt ein großartiges Programm von Bundeswettbewerbsbehörde | Austrian Federal Competition Authority und WIFO.

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    Thema #SmartMeter: nach der Installation ist vor der zuverlässigen Datenverfügbarkeit. Unser aktueller Smart Meter Monitoringbericht zeigt, dass mit Ende 2023 von den insgesamt rund 6,64 Millionen betroffenen Zählpunkten 5,66 Millionen mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet waren. Das entspricht einem Ausrollungsgrad von 85,20% Smart Meter gesamt. Mit Blick auf die übermittelten Pläne der Netzbetreiber gehen wir davon aus, dass es bis zum Ende des heurigen Jahres 95% sein werden, womit das Ausrollungsziel erreicht wäre. Die weitere Herausforderung für die Netzbetreiber besteht nun darin, dass auch alle installierten Smart Meter wirklich kommunikativ sind, dass also die Datenübertragung bzw. die Kommunikation zum zentralen System des jeweiligen Netzbetreibers auch tatsächlich hergestellt und die gemessenen Werte sicher übermittelt werden. Erst damit sind sie zum Nutzen der Netzbenutzer:innen bzw. Endkund:innen verwendbar. 4,45 Millionen Netzbenutzer:innen - also die große Mehrheit der Kund:innen - belassen das intelligente Messgerät in der Standardkonfiguration, lassen es also nur einmal täglich den Tagesverbrauch des Vortages übermittelt. Diese Kund:innen haben damit keine Möglichkeit, den Smart Meter beziehungsweise die eigentlich verfügbaren Daten auf 1/4h-Basis für sich zu nutzen. Dafür wäre ein sogenannten Opt-In notwendig, für das sich die Netzbenutzer:innen aktiv entscheiden müssen. Im Vergleich zum Vorjahr haben diese aktiven Nutzer:innen zwar um 200.000 zugenommen, es sind damit aber immer noch nur 11,6%, die sich für eine Auslesung und Übertragung von Viertelstundenwerten an den Verteilernetzbetreiber entscheiden. Das könnte auch daran liegen, dass vielen gar nicht bewusst ist, dass sie über einen Smart Meter verfügen. Bei einer von uns im Oktober durchgeführten repräsentativen Befragung gab nur ein Drittel an, über einen Smart Meter zu verfügen. Was natürlich nicht der Realität entspricht. Hier könnten die Netzbetreiber mit ihren Kund:innen also durchaus noch etwas intensiver kommunizieren. Alle Details gibt es jetzt hier im aktuellen Bericht: https://lnkd.in/evnxUg6j

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    Wir werden in Zukunft auch mit der marokkanischen Stromregulierungsbehörde ANRE - The Moroccan Electricity Regulatory Authority einen Erfahrungsaustausch vornehmen. Am 30. Oktober haben Abdellatif BARDACH (Präsident von ANRE) und Wolfgang Urbantschitsch (Vorstand von E-Control) eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Inhaltlich geht es dabei um die Erörterung der Themen #Erneuerbare Energien, Infrastrukturausbau, #Wasserstoff und Servicequalität. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren marokkanischen Kolleg:innen.

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    Vorstand / Executive Director E-Control

    Der dritte Quartalsbericht dieses Jahres, den wir im Zuge unseres „Aktionsplan Netzanschluss“ erstellen. Ein paar Keyfacts daraus: ➡️Bis jetzt wurden 2024 über 1,4 GW an Photovoltaik zugebaut und angeschlossen, im Vgl. zu 1,7 GW im Vorjahreszeitraum. ➡️Bestand in AT nun knapp 7,5 GW (zusammen mit den restlichen Verteilnetzbetreibern aus der Jahreserhebung) – wir liegen in diesem Jahr bereits jetzt über dem Jahresziel des EAG. ➡️Die Anzahl der Anträge für Photovoltaik ist im 3. Quartal etwas gesunken, aber immer noch hoch mit über 26.000 Anträgen für PV. ➡️Der Großteil (86,03 %) der Anträge wurden dabei für kleine Anlagen (≤ 20 kW), also im Haushaltsbereich gestellt ➡️Zusätzlich über 6.400 Meldungen zu Kleinsterzeugungsanlagen (< 800 W). ➡️Die Bearbeitungszeiten der Anträge sind weiterhin recht schnell. Für Anträge auf PV <= 20 kW brauchen die VNB im Schnitt 6 Tage bis zur Zusage. ➡️Auch die Erlaubnis für die Inbetriebnahmen geht recht schnell – ca 7 Tage. 📘 Alle Details hier im Bericht oder auf https://lnkd.in/dAHCdnnD

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    💻 Die fortschreitende Digitalisierung, die steigende Bedeutung des Zugangs zu Daten sowie der zunehmende Einsatz von Anwendungen künstlicher Intelligenz stellen auch die öffentliche Verwaltung vor wachsende Herausforderungen. Sie bieten aber auch vielfältige Chancen nicht nur für Gesellschaft und Wirtschaft, sondern auch für eine effiziente und bürgernahe Verwaltung. 📝 Vor diesem Hintergrund haben wir zusammen mit sieben weiteren unabhängigen, österreichischen Behörden, nämlich der Bundeswettbewerbsbehörde | Austrian Federal Competition Authority, Datenschutzbehörde, FMA Finanzmarktaufsicht Österreich, Kommunikationsbehörde Austria, Schienen-Control GmbH, Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) sowie der Telekom-Control-Kommission in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, die Kooperation zu Fragen der Digitalisierung weiter zu vertiefen und den Erfahrungsaustausch zu stärken. ⚙️⚙️ Dabei geht es vor allem darum, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten eng zusammen-zuarbeiten, um ein gemeinsames Verständnis bezüglich der relevanten Fragestellungen zur Digitalisierung zu entwickeln und zu gewährleisten. Dies soll insbesondere durch einen verstärkten und regelmäßigen Wissens-, Informations- und Erfahrungsaustausch erfolgen. Der Austausch im Rahmen dieses Netzwerks Digitalisierung berührt die jeweilige Eigenständigkeit bzw. unionsrechtlich verankerte Unabhängigkeit der jeweiligen Beteiligten nicht.

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    Im Sinne der betroffenen Kund:innen, sehen wir diesen proaktiven Schritt der österreichischen Netzbetreiber positiv, da er bei allen Beteiligten Ressourcen schont. Wir hoffen, dass die Abwicklung bei allen Netzbetreibern auch transparent und kund*innenfreundlich erfolgen wird.

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    𝗡𝗲𝘁𝘇𝗯𝗲𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗿 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗡𝗲𝘁𝘇𝘇𝘂𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁𝘀𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲𝗻 Im Zuge eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche festgestellt, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelt in vielen Fällen unzulässig war. Im Sinne ihrer Kundenorientierung werden alle österreichischen Netzbetreiber dieses Urteil nun umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte den betroffenen Kund:innen rückerstatten. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass mit den Rückzahlungen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kund:innen ist für die Erstattung nicht erforderlich. Rückzahlungsberechtigt sind alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne, dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind. Im Zuge einer Kulanzregelung seitens der Netzbetreiber sind auch Fälle anspruchsberechtigt, in denen bereits eine Verjährung eingetreten ist. Mehr Infos dazu: https://lnkd.in/dpZHdmAX

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