Als Jurist oder Experte in einem Fachgebiet kennt man diese Situation nur zu gut: Im Familien- oder Freundeskreis – oder sogar von Fremden – kommt die Anfrage, „nur mal kurz“ über etwas drüberzuschauen. Natürlich kostenlos. Fachwissen ist wertvoll, und dessen Einsatz braucht Zeit. Mit Humor lassen sich solche Situationen aber oft leichter nehmen 😌 Kennt Ihr das auch? Teilt gerne in den Kommentaren, wie Ihr mit solchen Anfragen umgeht!
ImmobilienInsights
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Info
Wir beschäftigen uns laufend mit dem Thema Immobilien und aktuellen Trends. Angefangen hat alles mit unterhaltsamen Erklärvideos rund um das Thema Immobilien. Boom – innerhalb eines Jahres haben wir uns zum größten Immobilien-Account Österreichs auf Social-Media entwickelt. Das Thema Immobilie betrifft alle. Als Mieter, Eigentümer oder auch als Investor. Mit unterhaltsamen Videos rund um das Thema Immobilie bringen wir Licht ins Dunkel und teilen unsere Leidenschaft bereits mit tausenden immobilienbegeisterten Followern. Was bietet ImmobilienInsights an? ❤️Influencer-Marketing 📣Content-Marketing Wofür steht ImmobilienInsights? 🧭Spezialisierung: 100% Immobilienfokus 🚀Reichweite: 60.000+ Abonnenten (Instagram & TikTok) 💡Kompetenzen: Immobilien & Digital Wir freuen uns über Fragen, Anregungen und Kooperationsanfragen an office@immobilieninsights.at
- Branche
- Technologie, Information und Medien
- Größe
- 2–10 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Wien
- Art
- Privatunternehmen
- Gegründet
- 2023
- Spezialgebiete
- immobilien, vermarktung, influencer marketing, employer branding und Social-Media
Orte
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Primär
Wipplingerstrasse 20/5
Wien, 1010, AT
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Updates
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🏠 Neue OGH-Entscheidung: Balkonabsturz nach 24 Jahren - keine Haftung des Verkäufers ☝️(GZ 1 Ob 153/24t) Der OGH hat eine Klage wegen eines abgeknickten Balkons an einem Reihenhaus abgewiesen. Die Käufer hatten das 12 Jahre alte Haus erworben, nach weiteren 12 Jahren versagte der Balkon. Zentrale Punkte der Entscheidung: * Ein vertraglicher Gewährleistungs- und Haftungsausschluss war wirksam vereinbart worden * Nach über 10 Jahren müssen die Käufer das Verschulden des Verkäufers beweisen * Die Beauftragung einer Fachfirma für Statik/Kontrolle spricht gegen ein Verschulden des Verkäufers * Gewährleistungsansprüche waren ohnehin bereits verjährt Praxistipp: Bei Immobilienkäufen genau prüfen, welche Zusicherungen gegeben werden und wie weitreichend Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse sind. Nach 10 Jahren kehrt sich die Beweislast für Verschulden um (§933a Abs 3 ABGB)‼️
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Flughafen Wien - Vienna Airport sucht Mitarbeiter Technisches Immobilienmanagement (w/m/d) Arbeiten am Flughafen Wien - VIE nirgendwo anders. Wir sind das Tor zur Welt. Wir sind rund 5.000 Mitarbeiter:Innen am Flughafen Wien und kommen aus 50 Nationen. Wir sind in über 200 Berufen an einem einzigartigen Ort tätig. Der Flughafen Wien ist lebendig VIE eine kleine Stadt. Das Team am Flughafen Wien ist vielseitig, divers, international. Gemeinsam blicken wir in die Zukunft. Wir sind ein wirtschaftlich starkes Unternehmen und legen Wert auf Nachhaltigkeit und Diversität. Wir sind nicht perfekt, aber wir arbeiten daran. Dafür brauchen wir Sie, Ihre Ideen und Ihren Einsatz. Zum Stelleninserat: https://lnkd.in/d_k55efi #flughafenwien #jobs #immobilien #immobilienmanagement
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Immobilien-Projektmanager IT (m/w/d) für SaaS-Software in der Immobilienwirtschaft 💻 PROBIS - cloud-based controlling and financial processes in real estate 📌 Remote, Wien, München oder Berlin 💰 80.000,- EUR mind. Jahresbruttogehalt Zum Stelleninserat: https://lnkd.in/dScNwfGA #karriere #immobilien #probis #projektmanagement #saas Moritz Koppe | Elisabeth Hirzinger
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Beim Vermieten einer Anlegerwohnung, für die der Vorsteuerabzug bei den Anschaffungskosten geltend gemacht wurde, bestehen einige Risiken und Stolperfallen. Besonders problematisch kann es werden, wenn die Wohnung an unecht steuerbefreite Personen vermietet wird. In solchen Fällen entfällt die Möglichkeit zur Option zur Steuerpflicht, wodurch der Vermieter die ursprünglich geltend gemachte Vorsteuer zurückzahlen muss.