Piaty Müller-Mezin Schoeller Partner

Piaty Müller-Mezin Schoeller Partner

Rechtskanzleien

Graz, Steiermark 197 Follower:innen

Wir vereinen eine über hundertjährige Anwaltstradition mit moderner Ausrichtung

Info

Unsere langjährige Verankerung als Wirtschaftskanzlei führt zu Spezialisierungen zB in Fragen des Gesundheits- und Sozialwesens, des geistigen Eigentums und des Unternehmensrechtes. Wir bauen auf eine über hundertjährige Anwaltstradition… und die tiefe Verwurzelung in der Österreichischen, vor allem Steirischen Wirtschaft. Wir verstehen uns als Branchenanwälte, die aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Expertise Ihr Unternehmen und deren Organe in allen Lebenslagen berät. Wir wollen lösen und nicht belehren. Zugleich werden Ihre Fragestellungen effizient und nur am Ziel orientiert gelöst. Wir wehren uns gegen Klischees – wie „zwei Juristen drei Meinungen“ –, mit Klarheit und vernetztem Rechtsdenken. Unser Team kämpft gemeinsam für Ihre maßgeschneiderte juristische Lösung.

Website
http://www.pmsp.at
Branche
Rechtskanzleien
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Graz, Steiermark
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Spezialgebiete
Medizinrecht, Recht des Gesundheits- und Sozialwesens, Life-Sciences, Wettbewerbs­recht und IP/IT, Gesellschafts­recht und Stiftungen, Krankenanstaltenrecht, Immobilien- und Wohnrecht und Erb-, Scheidungs- und Familien­recht

Orte

Beschäftigte von Piaty Müller-Mezin Schoeller Partner

Updates

  • Piaty Müller-Mezin Schoeller Partner hat dies direkt geteilt

    Profil von Lothar Lackner anzeigen, Grafik

    Digitale & KI-Lösungen für KMU | Erfolgreich Verkaufen in digitalen Zeiten | Zukunftsorientierte Bildung 👉 Speaker - Berater - Coach

    Wenn wir mit generativer KI Inhalte generieren, dann stellen sich im geschäftlichen Bereich sofort einige Fragen. Diese behandelt Stefan Schoeller im KI-Klub für KMU bei Thomas Stenitzer und mir. Anmeldung ist noch möglich und Details finden Sie hier: https://lnkd.in/dUrWaV8J

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Piaty Müller-Mezin Schoeller Partner hat dies direkt geteilt

    Profil von Stefan Schoeller anzeigen, Grafik

    Partner und kreativer Geist bei Piaty Müller-Mezin Schoeller Partner

    OGH zum Ibiza-Video: Keine Gage für Strache Abermals musste der OGH über eine Klage von Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video entscheiden. Vom ehemaligen FPÖ-Politiker wurde aufgrund seiner ungewollten „Schauspielerrolle“ im heimlich angefertigten „Ibiza-Video“ ein sogenannter Verwendungsanspruch geltend gemacht. Dieser zielt nach § 1041 ABGB darauf ab, dass für die Verwendung einer fremden Sache (in unserem Fall also der Auftritt von Herrn Strache im Video) zum Nutzen eines anderen (also dem bemühten Verkäufer des Videos) für die so eingetretene Ersparnis oder Vermögensvermehrung von demjenigen, der die Sache verwendet, etwas zu bezahlen ist. Klingt kompliziert, ist aber einfach: Wenn man z.B. Modelaufnahmen über den vereinbarten Zeitraum hinaus nutzt, muss man ebenso ein Verwendungsentgelt bezahlen, wie wenn man den Rasenmäher des Nachbarn über den Sommer ohne seine Zustimmung „ausborgt“ und man sich damit eine Menge Geld erspart. Nun unterschiedet der OGH aber präzise zwischen „rasenmähen“ und „im politischen Diskurs erfolgten Äußerungen und Handlungen von Politikern“. Deren Persönlichkeitsmerkmale – wie Aussehen, Stimme oder Name – werden in diesem Kontext nämlich nicht als Sache im Sinne des § 1041 ABGB angesehen. Fazit: Keine Gage für Strache, da die behaupteten Verletzungen der Persönlichkeitsrechte bereits dem Grunde nach keine Ansprüche nach § 1041 ABGB sein können. Eine lebensnahe, politisch für die Medienfreiheit wichtige und bei den vielen Grautönen der Persönlichkeitsrechte klärende Entscheidung des OGH. OGH 23.10.2023, 6 Ob 205/22y.

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden

Ähnliche Seiten