Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass Gewinnausschüttungen unabhängig von ihrer Höhe in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung mit einfließen, sofern daneben noch ein weiterer Geschäftsführerbezug vorliegt.
SBU Wirtschaftreuhand und Steuerberatungs GmbH
Finanzdienstleistungen
Söll, Tyrol 197 Follower:innen
Ihr Steuerberater in Kitzbühel, Söll, Niederndorf und Salzburg
Info
In unserer Kanzlei stehen Sie als Klient im Mittelpunkt. Bei uns erhalten Sie eine persönliche sowie fachliche Betreuung und Beratung, individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Dafür sorgt unser hoch qualifiziertes Team, bestehend aus 3 Partnern, sowie rund 20 Mitarbeitern. Das breite Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst neben der klassischen Steuerberatung, auch die Gründungsberatung sowie die Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge.
- Website
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https://www.sbu-steuerberatung.at/
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- Branche
- Finanzdienstleistungen
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Söll, Tyrol
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Orte
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Primär
Wald 32
Top 8
Söll, Tyrol 6306, AT
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Hammerschmiedstraße 18
Kitzbühel, Tirol 6370, AT
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Dorf 69
Niederndorf, Tirol 6342, AT
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Innsbrucker Bundesstraße 75
Salzburg, 5020, AT
Beschäftigte von SBU Wirtschaftreuhand und Steuerberatungs GmbH
Updates
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Steuertermine Januar 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für November: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für November stehen bis zum 15. Januar 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Dezember: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Dezember gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Januar 2025.
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Elternpaare, welche die Kinderbetreuung im annähernd gleichen Ausmaß übernehmen, werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus hierfür mit € 1.000,00 belohnt.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
sbu-steuerberatung.at
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Die fehlende ärztliche Umsatzsteuerpflicht bewirkt, dass im Falle einer Vermietung an eine bzw. einen umsatzsteuerbefreite/n Ärztin bzw. Arzt für den vermieteten Grundstücksteil die/der Vermietende den Vorsteuerabzug verliert.
Vermietung an Ärzte – Warum dies mitunter teurer ist
sbu-steuerberatung.at
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Nach Rechtsansicht des VwGH löst die Verlängerung eines Bestandsvertrages mit umfassendem Kündigungsrecht eine erneute Gebührenpflicht aus, da die Verlängerung wie ein selbständiges Rechtsgeschäft zu bewerten ist.
Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?
sbu-steuerberatung.at
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Im Hinblick auf das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz hat das BMF nunmehr häufig gestellte Fragen in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst und in der Findok veröffentlicht.
Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen
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