Wird Personal ständig in den Räumlichkeiten einer Kundin bzw. eines Kunden tätig und verfügt dort quasi über einen dauerhaften Arbeitsplatz, so dürfen allenfalls ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen hier nicht steuerfrei behandelt werden, da keine Reiseerschwernis vorliegt.
Das Steuerviertel
Rechtskanzleien
Stockerau, Niederösterreich 76 Follower:innen
Steuerberatung von Menschen für Menschen
Info
Wir bieten Klein- und Mittelunternehmen schnelle, kompetente Lösungen für sämtliche betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aufgabenstellungen aus einer Hand an, um Sie dabei zu unterstützen bessere Ergebnisse – für Sie selbst und Ihr Unternehmen – zu erzielen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.steuerviertel.at
- Website
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https://www.steuerviertel.at
Externer Link zu Das Steuerviertel
- Branche
- Rechtskanzleien
- Größe
- 51–200 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Stockerau, Niederösterreich
- Art
- Selbständig
- Gegründet
- 1976
- Spezialgebiete
- Buchhaltung, Bilanzierung, Lohnverrechnung, Umgründung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Rechtsformgestaltung
Orte
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Primär
Sparkassaplatz 1
Stockerau, Niederösterreich 2000, AT
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Bahnstraße 2
Gänserndorf, Niederösterreich 2230, AT
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Brunnthalgasse 1a
Hollabrunn, Niederösterreich 2020, AT
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Bahnhofstraße 29-31
Tulln an der Donau, Niederösterreich 3430, AT
Beschäftigte von Das Steuerviertel
Updates
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Frischer Wind im neuen Jahr – Zeit für einen Frühjahrsputz, der nicht nur den Haushalt betrifft! 💼✨ Klarheit schaffen und den Überblick über die Finanzen behalten. Eine gute Gelegenheit, steuerliche Fragen zu klären und die Basis für ein sorgenfreies Jahr zu legen. Unsere Steuerberatung hilft dabei, alles im Griff zu behalten – jetzt durchstarten!
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Wird eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses beendet, so liegt dennoch eine Einkunftsquelle und keine Liebhaberei vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vermietung von vornherein auf einen Zeitraum bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses geplant war.
Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?
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Mit 1.1.2025 ist die Fahrtkostenersatzverordnung (FKE-VO) in Kraft getreten, welche das Ziel verfolgt, Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten (Werbungskosten) mittels eines Massenbeförderungsmittels abzugelten.
Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel
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Steuertermine Februar 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Dezember: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Dezember stehen bis zum 17. Februar 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Jänner: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Jänner gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 17. Februar 2025.
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Die Lohnsteuerauskunft sieht vor, dass die bzw. der Steuerpflichtige eine Lohnsteuerfrage an das Betriebsstättenfinanzamt richten kann und das Finanzamt dazu innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen muss.
Praxistipp: Lohnsteuerauskunft
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Mit der kürzlich erfolgten Anpassung der Forschungsprämienverordnung wurde der Stundensatz für den fiktiven Unternehmerlohn von € 45,00 auf € 50,00 angehoben.
Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Forschungsprämie
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