Frohes neues Jahr! ✨🎆 Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende – Zeit, zurückzublicken, dankbar zu sein und voller Zuversicht nach vorne zu schauen. 🌟 Wir wünschen einen guten Rutsch und ein erfolgreiches, glückliches neues Jahr! 🥂 Wir freuen uns darauf, 2025 gemeinsam zu gestalten. 🎊
Tissot Steuerberatung
Rechtskanzleien
Linz, Upper Austria 362 Follower:innen
Kompetente Beratung und klientenspezifische Lösungen sind unser oberstes Ziel.
Info
Unser Leistungsspektrum reicht von der laufenden Buchhaltung, der laufenden Lohnverrechnung und der Bilanzierung bis hin zu Sonderberatungen, durch die es gelingen soll, den Unternehmenserfolg und -fortbestand nicht nur zu sichern, sondern stabil weiterzuentwickeln. Das kanzleiinterne Fachwissen und die umfangreiche Erfahrung hilft uns, Ihnen individuelle Lösungen anbieten zu können und Ihnen die jeweiligen Möglichkeiten aufzuzeigen. Wir betreuen Großkunden mit Konzernabschlüssen genauso wie Klein- und Mittelbetriebe und auch Überschussermittler mit Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen. In all den aufgezeigten Bereichen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite! Impressum: www.tissot-stb.at/impressum Datenschutz: www.tissot-stb.at/datenschutz
- Website
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https://www.tissot-stb.at/
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- Branche
- Rechtskanzleien
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Linz, Upper Austria
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Spezialgebiete
- Buchhaltung, Lohnverrechnung, Steuerberatung, Unternehmensgründung, Gutachten, Unternehmensnachfolge, Betriebsoptimierung, Businesspläne, Rechtsformgestaltung, Auto, Planung, Controlling, Steuern, Sozialversicherung, Ärzte und Zahnärzte
Orte
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Primär
Promenade 17
Linz, Upper Austria 4020, AT
Beschäftigte von Tissot Steuerberatung
Updates
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Die fehlende ärztliche Umsatzsteuerpflicht bewirkt, dass im Falle einer Vermietung an eine bzw. einen umsatzsteuerbefreite/n Ärztin bzw. Arzt für den vermieteten Grundstücksteil die/der Vermietende den Vorsteuerabzug verliert.
Vermietung an Ärzte – Warum dies mitunter teurer ist
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Nach Rechtsansicht des VwGH löst die Verlängerung eines Bestandsvertrages mit umfassendem Kündigungsrecht eine erneute Gebührenpflicht aus, da die Verlängerung wie ein selbständiges Rechtsgeschäft zu bewerten ist.
Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?
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Im Hinblick auf das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz hat das BMF nunmehr häufig gestellte Fragen in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst und in der Findok veröffentlicht.
Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen
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Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das neue Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen und widmet sich der Betrugsbekämpfung im Bereich des Abgabenrechts und des Sozialbetrugs.
Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung
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