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Unsicher bei der Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung oder Anzeige? EnviroChemie lässt Sie nicht im Stich! Das direkte und indirekte Einleiten von Industrieabwässern muss grundsätzlich durch die zuständige Wasserbehörde genehmigt werden. Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, legt die Abwasserverordnung AbwV die Grenzwerte für die Belastung des Abwassers für die jeweiligen Industriebranchen fest. Außerdem müssen noch länderspezifische und regionale Verordnungen beachtet werden. Durch die Genehmigung soll unkontrolliertes Einleiten von Industrieabwässern verhindert und damit die Gewässerqualität garantiert werden. Sie planen für Ihren Betrieb eine #Abwasserbehandlungsanlage oder müssen das Verfahren zur Abwasserbehandlung ändern? In beiden Fällen brauchen Sie eine #wasserrechtliche Genehmigung oder Anzeige, die Sie bei der zuständigen Behörde einreichen müssen. Die Behörde verlangt in der Regel Nachweise über die Qualität des einzuleitenden Abwassers sowie bautechnische Pläne und Verfahrensbeschreibungen zur Behandlung des Abwassers. Nach der Planung und Auslegung der Abwasserbehandlungsanlage durch #EnviroChemie können wir den Kunden bei der Erstellung der wasserrechtlichen Unterlagen sowie bei Gesprächen unterstützen. Hierbei bauen wir auf unsere fast 50-jährige Erfahrung in der industriellen Abwasserbehandlung. Auch #Kompaktanlagen unterliegen der Genehmigungspflicht.