Bratschi Ltd.

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Rechtskanzleien

P.O. Box, Zurich 3.544 Follower:innen

Info

Bratschi is a full-service law firm with offices in the major business centres Basel, Bern, Geneva, Lausanne, St. Gallen, Zug and Zurich. We focus on business and tax law and counselling for medium-sized enterprises. We furthermore have notarial service at our branches in Basel, Berne, St. Gallen and Zug. Our more than 100 experienced attorneys advise and represent national and international enterprises as well as private individuals and the public sector with great commitment. A career at Bratschi: Bratschi fosters an open and collegial corporate culture. As a company of specialists, we place high demands on our partners and employees and greatly encourage further training. We offer professional development opportunities at all levels, be this for apprentices, assistants or young up-and-coming attorneys interested in completing an internship at our law firm. The extensive in-house range of further training programmes combined with the right dose of external training opens up the opportunity for our attorneys to develop up to partner level.

Website
https://www.bratschi.ch
Branche
Rechtskanzleien
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
P.O. Box, Zurich
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)

Orte

Beschäftigte von Bratschi Ltd.

Updates

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    real estate blog: Die zulässige Mietzinserhöhung nach wertvermehrenden Investitionen (Urteil des Bundesgerichts BGer 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024) Das Bundesgericht hat einen neuen Leitentscheid gefällt und mit diesem klargestellt, dass zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung bei Mehrleistungen des Vermieters (Art. 260a lit. b OR i.V.m. Art. 14 VMWG) die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen sind wie der erlaubte Nettoertrag bei Überprüfung des Anfangsmietzinses. Entsprechend ist auch bei wertvermehrenden Investitionen ein Ertrag erlaubt, der den Referenzzinssatz – solange dieser 2% oder weniger beträgt – um 2% übersteigt. Beim aktuellen Referenzzinssatz von 1.75% beträgt demnach der zulässige Ertrag 3.75%. Damit hat das Bundesgericht betreffend den erlaubten Nettoertrag des Eigenkapitals die seit der ergangenen Praxisänderung des Bundesgerichts im Jahr 2020 (vgl. BGE 147 III 14) herrschende Rechtsunsicherheit, welcher Ertrag bei Mehrleistungen des Vermieters zulässig ist, beseitigt. Tanja Frischknecht berichtet mehr dazu in ihrem ausführlichen bratschiBlog: https://lnkd.in/dYBKZziH #bratschi #Mietrecht #RealEstate

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    Frohe Festtage Auch dieses Jahr hat eine wunderbare Schneedecke die Adventszeit eingeläutet und wir durften von unserem Standort in Zürich die Schneeflocken tanzen sehen, als Lucy um 18 Uhr die Bahnhofstrasse in bunte Lichter tauchte. Wenn ich auf das Jahr 2024 zurückblicke, dann mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Das lachende erinnert sich an die vielen Begegnungen mit Ihnen, an die Events, Fachtagungen, Diskussionsrunden und Meetings an unseren sieben Standorten in der Schweiz. Das weinende erinnert sich daran, dass die Welt in diesem Jahr nicht besser geworden ist, aber auch daran, dass wir es besser machen können. Besser geht immer. Also schauen wir vorwärts ins 2025, welches uns gleich am 1. Januar 2025 eine Teilrevision der Zivilprozessordnung (ZPO) schenkt. Weshalb dies von Relevanz ist? Weil die revidierte ZPO darauf abzielt, die Praxistauglichkeit und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Und Rechtsdurchsetzung und deren Zugang für alle sind die Basis einer in Frieden lebenden Gesellschaft. Gerne haben unsere Anwälte Tobias Abt, Curdin Käser und Benjamin Trachsel die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengetragen: https://lnkd.in/eXdyczTZ   Ich wünsche Ihnen namens des ganzen Bratschi-Teams frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2025.   Sandra De Vito Managing Partner #bratschi #Schneeflocken #ZPO #Teilrevision

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    Lexology Index - Global Elite Thought Leaders - Report 2025 Lexology Index has published the «Global Elite Thought Leaders» for 2025 – an exclusive and independently compiled list based on market research recognizing outstanding lawyers who have received numerous nominations from peers, in-house counsel, and other key market sources. We are delighted to announce that our partner Ion Eglin has once again been recognized as a «Global Elite Thought Leader». Worldwide, only 20 lawyers are listed in the «Hospitality» sector – congratulations on this well-deserved recognition! Link: https://lnkd.in/eDGgT6W5 #bratschi #Lexology #Ranking #Hospitality

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    Lexology Index - Client Choice Award 2025   Established in 2005, Client Choice recognizes those law firms and partners around the world that stand apart for the excellent client care they provide and the quality of their service. The Client Choice section of Lexology is a fully searchable online resource, listing partners and law firms that have been recognized by their clients for the quality of their service, and includes quotes from satisfied customers on the profiles of some of our winners.   We are delighted to announce that our partner Felix Kesselring has been awarded with the Client Choice Award for Life Sciences by Lexology 2025. Link: https://lnkd.in/exvz4jR8 #bratschi #ClientChoice #Award #LifeSciences

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    öff-recht blog: Schliessung einer Rechtsschutzlücke Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Entscheid vom 12. November 2024 die Beschwerdelegitimation eines Unternehmens grundsätzlich bejaht, das sich gegen die Übernahme einer (angeblichen) Konkurrentin durch einen Staatsbetrieb (spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundes, Post AG) zur Wehr setzte. In diesem Fall konnte das Bundesverwaltungsgericht - zumindest dem Grundsatze nach - einen wichtigen Entscheid zur Stärkung des Rechtsschutzes gegenüber der privatwirtschaftlichen Tätigkeit des Staates fällen. Der Entscheid ist aber nicht rechtskräftig und beinhaltet lediglich eine Rückweisung an die Vorinstanz zur Klärung, ob tatsächlich ein Konkurrenzverhältnis vorliegt und sich die Tätigkeit der von der Post AG neu erworbenen Aktiengesellschaft negativ auf die Geschäftstätigkeit der Beschwerdeführen auswirkt. Prof. Dr. Isabelle Häner beleuchtet den neuesten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Konkurrentenbeschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Schliessung der Rechtsschutzlücke, wenn sich eine Konkurrentin von Staatsbetrieben gegen dessen privatwirtschaftliche Tätigkeit wehren will: https://lnkd.in/e5_B47rE #bratschi #Bundesverwaltungsgericht #Rechtsschutzlücke #Entscheid

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    Laurence Krayenbühl ist Partnerin unserer Kanzlei Ab dem 01. Dezember 2024 unterstützt sie unsere Büros in Lausanne und Genf. Laurence Krayenbühl verstärkt Bratschi insbesondere in den Bereichen M&A, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Vertragsrecht.   Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Laurence Krayenbühl zur Partnerin ernannt wurde.   Wir wünschen viel Erfolg! Das vollständige Profil von Laurence Krayenbühl finden Sie hier: https://lnkd.in/eEi3wGNh

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    «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»: was ist da los in der Schweiz? Unsere Partner Michael Barrot und Roland Böhi befassen sich in diesem Beitrag mit der Initiative der Partei JUSO, die im März 2024 gültig zustande gekommen ist. Sie beleuchten den Standpunkt des Bundesrats, sowie bestehende Hürden und geben eine persönliche Einschätzung ab. Lesen die den ganzen Beitrag: https://lnkd.in/epfSx365 *** Popular initiative for a Swiss-wide inheritance and gift tax: what is going on in Switzerland? In this article, our partners Michael Barrot and Roland Böhi look at the JUSO party initiative, which was validly launched in March 2024. They shed light on the Federal Council's position, existing hurdles and give their personal assessment. Read the full article: https://lnkd.in/eJmAtbZr #bratschi #Initiative #Schweiz #Tax #Klimapolitik #Zukunft

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    Switzerland - Corporate Acquisitions and Mergers Bratschi Ltd. is excited to announce the publication of Corporate Acquisitions & Mergers in Switzerland, a publication of Kluwer Law International. The following lawyers of our team contributed to this handbook: Elisa Aliotta and Reto Arpagaus and Michael Barrot and Claudio Bazzi and Adrian Bieri and Kurt Blickenstorfer and Nicola Corvi and Tobias Herren and Barbara Jecklin and Cédric-Olivier Jenoure and Florian S. Jörg and Harald Maag and Martin Moser and Daniel Mosimann and Thomas Peter and Pascal Rüedi and Thomas Schönenberger and Christian Wind and Sascha Wohlgemuth Link: https://lnkd.in/eRDmVknM #Switzerland #Corporate #Acquisitions #Mergers #Tax #Lawyers

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    tax blog: Gewinn aus dem Verkauf von eigenen Aktien einer Unternehmung – Bundesgericht stützt steuerneutrale Buchungspraxis Das Bundesgericht hatte dieses Jahr die Gelegenheit sich zur Verbuchungspraxis eines Gewinn aus dem Verkauf von eigenen Aktien zu äussern. Das Bundesgericht hielt dabei fest, dass die eigenen Aktien keinen Vermögenswert darstellen und es sich somit um einen Finanzierungsvorgang und nicht um einen Geschäftsvorgang handelt. Daher ist eine erfolgsneutrale Verbuchung der Differenz zwischen Buchwert und Veräusserungspreis der eigenen Aktien zulässig und es besteht keine steuerrechtliche Korrekturnorm um diesen Vorgang der Gewinnbesteuerung zu unterwerfen. Kerem Altay und Rico Dufner beleuchten im aktuellen Blog-Beitrag die Thematik der steuerneutralen Buchungspraxis: https://lnkd.in/dUdfnHx7 #bratschi #tax #Aktien #Bundesgericht #Gewinnbesteuerung

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    öff-recht blog: EU-Entwaldungsverordnung: Einjährige Verlängerung der Umsetzungsfristen und zusätzliche Leitlinien der EU-Kommission Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt tiefgreifende Veränderungen für den Handel mit der EU. Als Teil des EU Green Deals zielt sie darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte wie Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Holz und Rindfleisch, die in der EU gehandelt werden, nicht zur Entwaldung beitragen oder diese verursachen. Sie ist bereits am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und ersetzt schrittweise die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das Parlament der Europäischen Union letzte Woche der Verlängerung der Umsetzungsfristen um 12 Monate zugestimmt. Grosse Unternehmen müssen die Anforderungen daher erst ab dem 30. Dezember 2025 und kleine und mittlere Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 umsetzen. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen bei der konkreten Umsetzung der EUDR hat die EU-Kommission am 2. Oktober 2024 zusätzliche Leitlinien publiziert. Claudia Walz wirft in ihrem aktuellen Blog-Beitrag einen Blick auf die EU-Entwaldungsverordnung und deren Umsetzung: https://lnkd.in/eMkuuXFt #Entwaldungsverordnung #EU #KMU #Handel #Umsetzungsfristen

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