EU-Kommission drängt Apple zu Kompatibilität mit Drittanbietern

Apple hat versucht, das Thema als Kampf gegen Meta darzustellen. [Jaque Silva/NurPhoto via Getty Images]

Die EU-Kommission hat am Mittwoch (18. Dezember) zwei Konsultationen zur Verbesserung der Kompatibilität von Apple-Betriebssystemen eingeleitet. Drittanbietern soll eine Zusammenarbeit mit Apple-Produkten gewährt werden, um eine Marktverzerrung zu verhindern.

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act; DMA) ist ein wegweisendes EU-Gesetz, das einen fairen und offenen digitalen Markt schaffen soll. Marktbeherrschenden Akteuren, sogenannten „Gatekeepern“, sollen Verpflichtungen auferlegt werden, um sie daran zu hindern, den Markt zu ihren Gunsten zu verzerren.

Eine dieser Verpflichtungen besteht darin, in bestimmten Situationen die eigenen Dienste kompatibel für Drittanbietern zu gestalten. Dies möchte die Kommission nun auch auf Apple-Systeme anwenden.

CDU-Politiker Andreas Schwab (EVP), der im EU-Parlament den DMA verhandelt hat, begrüßte die Ankündigung der Konsultationen (1, 2): „Heute ist ein besonderer Tag für das Gesetz über digitale Märkte (DMA)“, denn „die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung offener Digitalmärkte.“

Apple hat versucht, das Thema als Kampf gegen Meta darzustellen, das beschuldigt wurde, „die Funktionalität auf eine Weise zu verändern, die Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer aufwirft“.

Zur Untermauerung dieses Arguments werden die Konflikte von Meta mit dem EU-Datenschutzrecht angeführt. Erst am Dienstag (17. Dezember) hat das Unternehmen eine Geldstrafe, für frühere Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten.

Coco Carmona, Geschäftsführerin der Coalition of Open Digital Ecosystems (CODE), zu deren Mitgliedsorganisationen Meta gehört, wandte sich an Euractiv, um Apples Argument zu entkräften.

Sie sagte: „Der DMA ermöglicht es allen Gatekeepern, sicherzustellen, dass echte Sicherheits- und Integritätsbedenken angemessen berücksichtigt werden – sie erlaubt es Gatekeepern jedoch nicht, unbegründete Sicherheitsbehauptungen als Vorwand für die Nichteinhaltung von Vorschriften und eine anhaltende Anti-Nutzer-Haltung zu verwenden.“

Die öffentliche Konsultationsphase endet am 9. Januar 2025. Apple kann auf dieses Feedback reagieren, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung trifft.

[Bearbeitet von Martina Monti/Kjeld Neubert]

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