Screening-Verpflichtungen bei #KYB- / #KYC aus Sicht des Der Gerichtshof der Europäischen Union
Am 15. Januar 2025 fällte der #EuGH das Urteil in der Rechtssache T-748/22. Diese Entscheidung setzt wesentliche #Kriterien für die Überprüfung von Geschäftspartnern und wirtschaftlichen Eigentümern bzw. wirtschaftlich Begünstigten.
Hintergrund:
Der russische Unternehmer Viatcheslav Moshe #Kantor, Inhaber der russischen, israelischen und britischen Staatsangehörigkeit, reichte Klage gegen den Beschluss (GASP) 2022/1530 ein, durch den er am 8. April 2022 gemäß Anhang 1, Nummer 896, der Verordnung (EU) 269/2014 auf die #Sanktionsliste gesetzt wurde.
Kantor ist Hauptaktionär #Acron Group, einem der größten Düngemittelproduzenten #Russlands. Aufgrund seiner engen Verbindung zu #Putin wird ihm vorgeworfen, von politischen Entscheidungen des Kremls profitiert zu haben.
Kantor bestritt eine aktive Rolle in der Acron Group und argumentierte, er sei ausschließlich als Philanthrop für die jüdische Gemeinschaft tätig. Die Eigentumsverhältnisse zeigten jedoch, dass er weiterhin wirtschaftlicher Nutznießer eines #Trusts war, in den die Acron Group eingebracht wurde.
Der EuGH wies die #Klage ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Sanktionierung. Dabei formulierte das Gericht entscheidende #Grundsätze für die Bewertung von Informationen bei der Überprüfung von Personen:
1. Zulässigkeit öffentlicher Quellen:
Unternehmen und Behörden dürfen öffentlich zugängliche Informationen zur Überprüfung von Geschäftspartnern heranziehen.
2. Einschätzung von #Wikipedia:
Die Plattform allein gilt nicht als verlässliche Quelle mit ausreichender Beweiskraft, kann jedoch als Ausgangspunkt für weitere Recherchen dienen.
3. Bedeutung ausländischer Sanktionen:
Sanktionen anderer Staaten, insbesondere aus #UK oder von #EU-Partnern, sind als relevante Informationsquellen anzusehen.
4. Begrenzte Ermittlungsbefugnisse:
Da EU-Behörden keine direkten #Ermittlungen in Drittländern durchführen können, stützen sie sich auf öffentlich verfügbare Berichte, Pressequellen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse.
5. Nutzung kommerzieller Webseiten:
Der Umstand, dass Informationen aus kommerziellen Quellen stammen, entwertet sie nicht automatisch.
Die Maßstäbe, die der EuGH für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sanktionierung anwendet, sind abseits von der Klageabweisung auch für alle Bereiche mit einer KYB-/KYC-Prüfung von eklatanter Bedeutung.
Darüber hinaus legt das Urteil nahe, dass der Begriff des wirtschaftlichen Berechtigten weit auszulegen ist!
Es genügt bereits, wirtschaftlich von einem Vermögen zu profitieren, selbst wenn dieses über verschachtelte Strukturen wie Trusts verschleiert wird. Damit müssen auch indirekte wirtschaftliche Beteiligungen im Rahmen ihrer #Compliance-Prüfungen berücksichtigt werden.
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