Bündnis KJG e. V. hat dies direkt geteilt
#KeinePartyOhneKinderrechte - so das Motto von UNICEF zu 75 Jahren Grundgesetz. Seit 1992 gilt die #Kinderrechtskonvention (2) der Vereinigten Nationen in Deutschland. Darin steht die Stärkung der Rechte von Kindern an oberster Stelle. Seither wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im #Grundgesetz zu verankern. Geredet wurde seither viel. Gestritten über etwaige Formulierungen auch. 2021 hat die amtierende Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz festgeschrieben. (3) Passiert ist seither - genau - Nichts! 2024 sind Kinderrechte im Grundgesetz immer noch nicht explizit aufgeführt. Nur im Artikel 6 des Grundgesetzes werden Kinder erwähnt. (4) Das muss sich dringend ändern. Es kann nicht sein, dass Elternrecht immer noch vor Kinderrecht steht und eine alternde Nation ihre Ansprüche über die Bedürfnisse der zukünftigen Generation stellt. Wir brauchen #ChildhooInAllPolicies, denn wir ernten, was wir sähen! Wir wünschen uns deshalb für alle Kinder zu Weihnachten 🚩einen eigenen Artikel im Grundgesetz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. 🚩eine kinderfreundlichere Gesellschaft mit der Durchsetzung aller geforderten Kinderrechte, allen voran das Recht auf Beteiligung als zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Helft bitte alle mit und teilt diesen Aufruf aller Partner des Bündnis KJG e. V. für eine Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen und somit einer enkeltauglichen Gesundheitspolitik unter dem Hashtag #WünscheWerdenWahr #Kinderrechte #Grundgesetz #Demokratie #Kinderfreundlich #Kinderrechtskonvention #unicef #buendnis #drrieth