ByteLaw Rechtsanwälte

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Rechtskanzleien

Privacy.Security.Digitalization.

Info

Sie benötigen einen Anwalt, der die Sprache der Technologie spricht? Unsere Kanzlei verbindet juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Verständnis. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für rechtliche Herausforderungen in der digitalen Welt - Ihr Partner für Recht und Technologie in Deutschland und weltweit.

Website
https://byte.law
Branche
Rechtskanzleien
Größe
2–10 Beschäftigte
Hauptsitz
Frankfurt am Main
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
2023
Spezialgebiete
IT-Recht, Datenschutzrecht, Cybersecurity, Breach Counsel, Digitalisierung, Litigation, Vertragsrecht, Datenschutzbeauftragter, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Big Data und IT-Forensik

Orte

  • Primär

    Bockenheimer Landstraße 51-53

    Frankfurt am Main, 60325 , DE

    Wegbeschreibung

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    ❓𝐈𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐦 𝐄𝐮𝐆𝐇 𝐰𝐢𝐫𝐤𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐬𝐧𝐨𝐫𝐦❓ Nach dem Urteil des EuGH C-21/23 wurde an verschiedenen Stellen verkürzt festgestellt, dass DSGVO Verstöße nunmehr generell mittels des UWG verfolgt werden können und dass eine neue 𝐖𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐛𝐦𝐚𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 droht. Dieser 𝐯𝐞𝐫𝐤𝐮̈𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐚𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 der grundsätzlichen Einordnung der DSGVO als Marktverhaltensregelung tritt unser Partner Bernhard Veeck LL.M 👨💻 mit seinem Blogbeitrag entgegen und stützen 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐚𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐀𝐫𝐠𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐥𝐢𝐧𝐢𝐞𝐧: ❗Der EuGH hat überhaupt keine Befugnis eine Unionsnorm als Marktverhaltensregelung im nationalen Recht eines Mitgliedsstaates einzuordnen und hat auch im Verfahren C-21/23 keine derartige Aussage getroffen; ❗  Der BGH hat bereits 2009 im Urteil I ZR 152/07 vom 02.12.2009 in Rn. 25. festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Lauterkeitsrechts ist, alle nur denkbaren Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen (auch) lauterkeitsrechtlich zu sanktionieren. Dies gilt auch dann, wenn Gesetzesverstöße zu einem Vorsprung im Wettbewerb führen. Konsequenterweise muss bei jeder Norm der DSGVO, auf deren Verstoß sich der Wettbewerber beruft, eine 𝐠𝐞𝐧𝐚𝐮𝐞 𝐏𝐫𝐮̈𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧, 𝐨𝐛 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐞 𝐍𝐨𝐫𝐦 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐬𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠 darstellt.  Erschwert wird diese Prüfung dadurch, dass eine 𝐝𝐢𝐟𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐀𝐧𝐚𝐥𝐲𝐬𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐣𝐞𝐰𝐞𝐢𝐥𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝐝𝐞𝐫 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎 𝐡𝐢𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐨̈𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐄𝐢𝐧𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐥𝐬 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐬𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐧 das komplexe Geflecht datenschutzrechtlicher und ökonomischer Erwägungen innerhalb der DSGVO offenbart. In unserem Blogbeitrag behandeln wir zunächst die Frage, was der EuGH konkret entschieden hat und darauf aufbauend, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH für die Praxis haben kann.

    Ist die DSGVO nach dem EuGH wirklich eine Marktverhaltensnorm?

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    ❓𝐈𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐦 𝐄𝐮𝐆𝐇 𝐰𝐢𝐫𝐤𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐬𝐧𝐨𝐫𝐦❓ Nach dem Urteil des EuGH C-21/23 wurde an verschiedenen Stellen verkürzt festgestellt, dass DSGVO Verstöße nunmehr generell mittels des UWG verfolgt werden können und dass eine neue 𝐖𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐛𝐦𝐚𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 droht. Dieser 𝐯𝐞𝐫𝐤𝐮̈𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐚𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 der grundsätzlichen Einordnung der DSGVO als Marktverhaltensregelung tritt unser Partner Bernhard Veeck LL.M 👨💻 mit seinem Blogbeitrag entgegen und stützen 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐚𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐀𝐫𝐠𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐥𝐢𝐧𝐢𝐞𝐧: ❗Der EuGH hat überhaupt keine Befugnis eine Unionsnorm als Marktverhaltensregelung im nationalen Recht eines Mitgliedsstaates einzuordnen und hat auch im Verfahren C-21/23 keine derartige Aussage getroffen; ❗  Der BGH hat bereits 2009 im Urteil I ZR 152/07 vom 02.12.2009 in Rn. 25. festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Lauterkeitsrechts ist, alle nur denkbaren Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen (auch) lauterkeitsrechtlich zu sanktionieren. Dies gilt auch dann, wenn Gesetzesverstöße zu einem Vorsprung im Wettbewerb führen. Konsequenterweise muss bei jeder Norm der DSGVO, auf deren Verstoß sich der Wettbewerber beruft, eine 𝐠𝐞𝐧𝐚𝐮𝐞 𝐏𝐫𝐮̈𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧, 𝐨𝐛 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐞 𝐍𝐨𝐫𝐦 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐬𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠 darstellt.  Erschwert wird diese Prüfung dadurch, dass eine 𝐝𝐢𝐟𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐀𝐧𝐚𝐥𝐲𝐬𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐣𝐞𝐰𝐞𝐢𝐥𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝐝𝐞𝐫 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎 𝐡𝐢𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐨̈𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐄𝐢𝐧𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐥𝐬 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐬𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐧 das komplexe Geflecht datenschutzrechtlicher und ökonomischer Erwägungen innerhalb der DSGVO offenbart. In unserem Blogbeitrag behandeln wir zunächst die Frage, was der EuGH konkret entschieden hat und darauf aufbauend, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH für die Praxis haben kann.

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    🎬 𝐒𝐩𝐚𝐧𝐧𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐝𝐫𝐮̈𝐜𝐤𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐢𝐭-𝐬𝐚 𝟐𝟎𝟐𝟒! 🎬   🤩 Inspirierende Gespräche, insbesondere zur Umsetzung der #NIS2, tolle Innovationen und intensiver Austausch rund um das Thema IT-Sicherheit🛡️! Die it-sa – Home of IT Security bleibt der zentrale Treffpunkt für die Branche – wir freuen uns über das Interesse und die wertvollen Begegnungen an unserem Stand. Danke an alle Besucher, die vorbeigekommen sind! 💬 Vielen Dank an Dwayne van Honk 🎬 für die Videobegleitung!   Eure Dirk Koch 👨💻, Olga Stepanova, LL.M. (Berkeley) 👩💻und Bernhard Veeck LL.M 👨💻!

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    🚁🛡️ 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐢𝐦 𝐂𝐲𝐛𝐞𝐫-𝐕𝐨𝐫𝐟𝐚𝐥𝐥 - 𝐁𝐲𝐭𝐞𝐋𝐚𝐰 𝐡𝐢𝐥𝐟𝐭 🛡️🚁 Noch heute und morgen stehen wir euch in 𝐇𝐚𝐥𝐥𝐞 𝟕 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝 𝟒𝟑𝟗 mit Rat und Tat auf der it-sa – Home of IT Security zur Verfügung und freuen uns auf regen Austausch! It-sa me, #ByteLaw! Eure Dirk Koch 👨💻, Olga Stepanova, LL.M. (Berkeley) 👩💻  und Bernhard Veeck LL.M 👨💻!

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    🟢🔵 𝐁𝐲𝐭𝐞𝐋𝐚𝐰 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐬 𝐉𝐚𝐡𝐫 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐞𝐫 𝐢𝐭-𝐬𝐚 𝟐𝟎𝟐𝟒 𝐢𝐧 𝐍𝐮̈𝐫𝐧𝐛𝐞𝐫𝐠! 🟢🔵 Vom 22. bis 24. Oktober 2024 stehen wir Ihnen auf der it-sa – Home of IT Security zur Verfügung, um all Ihre Fragen rund um: 🔒 𝐃𝐎𝐑𝐀 (𝐃𝐢𝐠𝐢𝐭𝐚𝐥 𝐎𝐩𝐞𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐑𝐞𝐬𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐜𝐞 𝐀𝐜𝐭) 🌐 𝐍𝐈𝐒𝟐 (𝐍𝐞𝐭𝐰𝐨𝐫𝐤 𝐚𝐧𝐝 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐒𝐞𝐜𝐮𝐫𝐢𝐭𝐲 𝐃𝐢𝐫𝐞𝐜𝐭𝐢𝐯𝐞) 🛡 𝐂𝐲𝐛𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐬𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐜𝐞 𝐀𝐜𝐭 ⚡ 𝐊𝐫𝐢𝐬𝐞𝐧𝐦𝐚𝐧𝐚𝐠𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐈𝐓-𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 zu beantworten. Unsere Experten Olga Stepanova, LL.M. (Berkeley) 👩💻 sowie Dirk Koch 👨💻 sind vor Ort, um Sie bei den neuesten regulatorischen Herausforderungen und aktuellen Cybersicherheitsfragen zu unterstützen. Besuchen Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam über Lösungen und Strategien sprechen! Zusätzlich unterstützen Sie unsere Standnachbarn: 💡 Ecclesia Gruppe bei allen Versicherungsfragen, sowie 💡defency.networkCode Blue Cyber und Anqa IT-Security bei Fragen rund um Incident Response. 📍  𝐇𝐚𝐥𝐥𝐞 𝟕, 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝 𝟒𝟑𝟗 – 𝐖𝐢𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬 𝐚𝐮𝐟 𝐒𝐢𝐞!

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    🟢🔵 𝐁𝐲𝐭𝐞𝐋𝐚𝐰 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐬 𝐉𝐚𝐡𝐫 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐞𝐫 𝐢𝐭-𝐬𝐚 𝟐𝟎𝟐𝟒 𝐢𝐧 𝐍𝐮̈𝐫𝐧𝐛𝐞𝐫𝐠! 🟢🔵 Vom 22. bis 24. Oktober 2024 stehen wir Ihnen auf der it-sa – Home of IT Security zur Verfügung, um all Ihre Fragen rund um: 🔒 𝐃𝐎𝐑𝐀 (𝐃𝐢𝐠𝐢𝐭𝐚𝐥 𝐎𝐩𝐞𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐑𝐞𝐬𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐜𝐞 𝐀𝐜𝐭) 🌐 𝐍𝐈𝐒𝟐 (𝐍𝐞𝐭𝐰𝐨𝐫𝐤 𝐚𝐧𝐝 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐒𝐞𝐜𝐮𝐫𝐢𝐭𝐲 𝐃𝐢𝐫𝐞𝐜𝐭𝐢𝐯𝐞) 🛡 𝐂𝐲𝐛𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐬𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐜𝐞 𝐀𝐜𝐭 ⚡ 𝐊𝐫𝐢𝐬𝐞𝐧𝐦𝐚𝐧𝐚𝐠𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐈𝐓-𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 zu beantworten. Unsere Experten Olga Stepanova, LL.M. (Berkeley) 👩💻 sowie Dirk Koch 👨💻 sind vor Ort, um Sie bei den neuesten regulatorischen Herausforderungen und aktuellen Cybersicherheitsfragen zu unterstützen. Besuchen Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam über Lösungen und Strategien sprechen! Zusätzlich unterstützen Sie unsere Standnachbarn: 💡 Ecclesia Gruppe bei allen Versicherungsfragen, sowie 💡defency.networkCode Blue Cyber und Anqa IT-Security bei Fragen rund um Incident Response. 📍  𝐇𝐚𝐥𝐥𝐞 𝟕, 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝 𝟒𝟑𝟗 – 𝐖𝐢𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬 𝐚𝐮𝐟 𝐒𝐢𝐞!

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    🟢🔵𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿 𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞&𝗥 𝘇𝘂𝗿 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗘𝘂𝗚𝗛 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝘀𝗲𝗿𝘀𝗮𝘁𝘇 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗔𝗿𝘁. 𝟴𝟮 𝗗𝗦𝗚𝗩𝗢🟢🔵   Unsere Experten Patricia Jechel 👩💻und Bernhard Veeck LL.M 👨💻haben die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO analysiert und zusammengefasst.    ❗ Der EuGH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten bereits einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. ❗Zudem wurde eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen bei der Frage angemessener technischer Maßnahmen eingeführt, was aus dem Wortlaut der Norm nicht ersichtlich war. ❗Die fast ausschließlich auf dem Wortlaut beruhenden Entscheidungen haben nicht nur Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche, sondern könnten auch hinsichtlich der Befugnisse der Aufsichtsbehörden vorteilhafte Einschränkungen zugunsten der Unternehmen bringen.   Insgesamt daher ein wertvoller Überblick für Unternehmen, Anwaltschaft und Datenschutzbeauftragte! Viel Spaß beim Lesen der Kommunikation & Recht (K&R) wünscht das Team von #ByteLaw! 🗞️ 💡  

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    Profil von Bernhard Veeck LL.M anzeigen, Grafik

    Attorney, Partner @ByteLaw, ext. DPO

    Patricia Jechel und ich haben die bisherige Rechtsprechung des EuGH zum Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO in der K&R zusammengefaßt. Viele Grüße insoweit auch an Tim Wybitul, Dr. Lea Stegemann und Jakob Horn, die dieses Thema in den letzten Monaten in Artikeln und Vorträgen auch aus anderen Perspektiven beleuchtet haben.

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    Profil von Marko Polunic anzeigen, Grafik

    Supporting Fenix24 partners and their clients, insureds & customers to restore infrastructures more efficiently after a breach

    Another fantastic Fenix24 Cyber-Octoberfest is in the books. Thanks everyone for joining us this year and making my favorite event of the year so international and special. Hopefully we can double the number of participants again next year. Prost! Munich Re W. R. Berkley Corporation Coalition, Inc. Marsh Crawford & Company CrowdStrike S-RM Kroll Cybereason Palo Alto Networks Unit 42 SEC Consult Group valantic Management Consulting GmbH (ehemals INTARGIA) Asceris SYSTAG GmbH Pinsent Masons Mullen Coughlin LLC BakerHostetler Alston & Bird Linklaters Kennedys A&O Shearman FTI Consulting ByteLaw Rechtsanwälte CnC Expertise Jan-Henning Evers

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    ✨📚𝗕𝘆𝘁𝗲𝗟𝗮𝘄 𝗶𝗺 "𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗵𝗮𝗻𝗱𝗯𝘂𝗰𝗵 𝗖𝗵𝗮𝘁𝗚𝗣𝗧"! 📚✨ Wir freuen uns, dass unsere Partner Olga Stepanova, LL.M. (Berkeley) 👩💻 und Bernhard Veeck LL.M 👨💻 das Kapitel zum Datenschutz verfasst haben! 🛡️✍️ 💡Es beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Verarbeitung personenbezoger Daten mittels künstlicher Intelligenz. Unser Ziel ist es, Unternehmen und Juristen mit praxistauglichen Lösungen in diesem dynamischen Bereich zu unterstützen. 🎉 Wir danken der Nomos Verlagsgesellschaft und dem Herausgeberteam Martin Ebers und Dr. Benedikt M. Quarch für die Möglichkeit, unser Wissen in diesem zukunftsweisenden Werk einzubringen. 🥁 Gleichzeitig freuen wir uns, die finalen Beiträge von Patricia M. Batista, M.A., Judit Bayer, Dr. Marc Bohlen, LL.M. (Stellenbosch), Tom Braegelmann, Philipp Eder, Oliver Ehrmann, Jan Eichelberger, Dr. Melanie Epe, Dr. Lucia F., Prof. Dr. Patrick Glauner, Jakob Horn, Sarah Legner, Hans Steege, Tianyu Yuan sowie Ass. Iur. Stella Thomas, Jun.-Prof. Dr. Johann Justus Vasel, Jan-Laurin Müller und Dr. Pierre Plottek endlich zu lesen!

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