Der Kinderschutzbund Bundesverband hat dies direkt geteilt
All eyes on UBSKM- Gesetz und Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz!!!! Wir brauchen die Umsetzung dieser Vorhaben so schnell wie möglich. Durch das Ende der Ampel und dem anstehenden Wahlkampf könnten diese beiden Gesetze nun NICHT umgesetzt werden. IKJHG-Gesetz: Mit dem IKJHG Gesetz soll die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien deutlich verbessert werden. Bisher ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII nur für Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 140.000 Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. Etwa 300.000 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind dem Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugewiesen. Mit der Übernahme der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen durch die Kinder- und Jugendhilfe sollen Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsbestimmung für Leistungen der Eingliederungshilfe - etwa bei Mehrfachbehinderungen oder der Abgrenzung von seelischen und geistigen Behinderungen - endgültig überwunden werden. Die Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Gesetz beschränkt sich aber nicht auf eine reine Zuständigkeitsverschiebung. Die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche künftig ganzheitlich individuell gefördert werden. Dabei ist die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Gesetz so ausgestaltet, dass ihre Umsetzung die Praxis nicht überfordert - vor allem durch klare, gut handhabbare Regelungen. UBSKM-Gesetz: 2023 gab es 16.375 Fälle des s*xuellen Missbrauchs von Kindern. Das zeigen die Daten der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu kindlichen Gewaltopfern. Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte*r und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann. Dadurch sollen die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend s*xuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, besser wahrgenommen und stärker beachtet. _ Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und https://lnkd.in/etFnSmaq Der Kinderschutzbund Bundesverband #kind #kinder #kinderhilfe #jugend #jugendliche #jugendhilfe #menschenmitbehinderung #sgbviii #eingliederungshilfe #ubskm #gesetz #schutz #kindeswohl #aufarbeitung