Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte

Behördenbeziehungen

German Institute for Human Rights

Info

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN- Kinderrechtskonvention und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet.

Branche
Behördenbeziehungen
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Berlin
Art
Nonprofit
Gegründet
2001
Spezialgebiete
Menschenrechte und Politik

Orte

Beschäftigte von Deutsches Institut für Menschenrechte

Updates

  • #eXit - Mit einem offenen Brief haben sich jetzt zahlreiche Personen, aber auch Institutionen von der Plattform "X" (früher "Twitter") verabschiedet. In ihrem offenen Abschiedsbrief "#eXit von Twitter" schreiben sie: "Twitter war lange Zeit ein sehr guter Ort. Ein Ort, wo Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und Journalist*innen sich vernetzen, Nachrichten und Erkenntnisse teilen und nebenbei ziemlich viel Spaß haben konnten. Allerdings sind diese Zeiten lange vorbei. Twitter – heute X – ist ein toxischer Ort geworden, eine Brutstätte von Rechtsextremismus, Wissenschaftsleugnung, Hass und Verschwörungserzählungen. Ein Ort, wo der Betreiber der Plattform dergleichen nicht nur duldet, sondern aktiv fördert und propagiert. (...)" Aus denselben Gründen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte vor einem Jahr, am 12. Dezember 2023, die Social-Media-Plattform X verlassen: "Seit der Unternehmer Elon Musk im Oktober 2022 die Plattform übernommen hat, hat sie sich zu einem Ort für Hassrede, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Falschinformationen entwickelt. So finden sich auf X nun vermehrt unter anderem rassistische, antisemitische und LGBTQIA*-feindliche Posts. Accounts, die Hass verbreiten, ließ Musk entsperren, Journalist*innen hingegen, die kritisch über ihn und seine Unternehmen berichtet hatten, ließ er zeitweise sperren. Zudem geht Musk gerichtlich gegen Kritiker*innen vor. (...) Elon Musk nutzt X als politisches Werkzeug zur Verbreitung rechtsextremer Positionen. 'Ein Verbleib auf X ist mit dem menschenrechtlichen Auftrag des Instituts nicht vereinbar. Es geht um unsere Glaubwürdigkeit', so Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. 'Wir möchten mit unserer Entscheidung staatliche Stellen und zivilgesellschaftliche Organisationen ermutigen, diesen Schritt ebenfalls zu gehen.'" Wir begrüßen die Aktion "#eXit von Twitter"! 👍 Unterzeichner*innen des offenen Briefes sind u.a.: Dr. Jan Skudlarek Dr. phil. Max Czollek Sawsan Chebli Arne Semsrott NS-Dokumentationszentrum München Jüdisches Museum München Seebrücke Johannes Franzen Dr. Marcel Lewandowsky Ari Christmann-Goldzweig Perko Gudrun Daniel Kubiak Jonas Fegert Madita Oeming Thomas Stadler Inke Hummel Julian Schmitz Bob Blume Christian Wobst Jo Schück Tommy Krappweis Eva Marburg Dr. Christian Lübbers Frederik von Castell Amrei Bahr Marc Hanefeld Jan Hegenberg Oliver Dierssen Kristin Eichhorn Magdalena Birkmann Eliyah Havemann Tom Wannenmacher Joerg Lengersdorf Miriam Buchmann Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft Yannick Haan Svenja Hagenhoff Dr. Jennifer S. Henke Noa K. Ha Prof. Dr. Johanna Wenckebach

  • Wir suchen: 🤝Wissenschaftliche Mitarbeiter*in Abteilung Menschenrechtspolitik International, Bewerbungsfrist: 11.12.2024 - zum nächstmöglichen Zeitpunkt - Vollzeit - TVöD 13 Bund - bis 31.12.2025 befristet, Verlängerung um weitere drei Jahre wird angestrebt - flexible Arbeitszeitgestaltung - Dienstort Berlin, Möglichkeit mobiler Arbeit 🤝Sachbearbeiter*in Vergabe, Bewerbungsfrist: 05.01.2025 - zum 01.03.2025 - Vollzeit - TVöD 9b Bund - unbefristet - flexible Arbeitszeitgestaltung - Dienstort Berlin, Möglichkeit mobiler Arbeit Alle Infos und Online-Bewerbung: https://lnkd.in/esnDFRyd Und wie immer gilt 😊:

    • Textgrafik: Menschenrechtsarbeit braucht vielfältige Perspektiven. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die sich als Sinti*zze, Rom*nja, Schwarz, Person of Color, jüdisch, muslimisch oder Geflüchtete bezeichnen, sowie von trans oder intergeschlechtlichen Personen und Hochschulabsolvent*innen der ersten Generation.
  • Das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umsetzen! Am 3. Dezember haben wir unseren ersten „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ veröffentlicht. Hintergrund: Bund, Länder und Kommunen sind seit 2018 verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und die Täter wirksam strafrechtlich zu verfolgen. Fast sieben Jahre nach Inkrafttreten der #IstanbulKonvention in Deutschland fehlen immer noch eine nationale Gesamtstrategie, flächendeckende verbindliche Standards und notwendige Ressourcen, um das Recht aller #Frauen und #Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Nicht zuletzt mangelt es an Verständnis für die strukturellen Dimensionen #geschlechtsspezifischer #Gewalt. So lautet – trotz vereinzelter Fortschritte – das alarmierende Fazit unserer Untersuchung. Unsere zentralen Empfehlungen an die Politik sind daher: 1. Die Bundesregierung muss eine bundesweite Gewaltschutzstrategie verabschieden und eine nationale Koordinierungsstelle einrichten. 2. Der Bundestag muss Schutzlücken gesetzlich schließen. Dazu gehören insbesondere Änderungen im Asyl- und Migrationsrecht, im Umgangs- und Sorgerecht sowie der Erlass eines Gewalthilfegesetzes, das einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf diskriminierungsfreien und kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung vorsieht. 3. Bund und Länder müssen Schutz- und Beratungseinrichtungen flächendeckend und bedarfsgerecht ausbauen sowie personell und finanziell nachhaltig sichern. Zudem braucht es bundesweit einheitliche Mindeststandards für ihre Arbeit. Der Zugang zu diesen Einrichtungen muss für alle Betroffenen barriere-, kosten- und diskriminierungsfrei sichergestellt sein. 4. Um gefährdete Frauen im konkreten Einzelfall zu schützen, müssen die Länder bundeseinheitliche Standards für die Gefährdungsanalyse und das Gefahrenmanagement gemäß der Istanbul-Konvention entwickeln. Alle relevanten Akteure, wie etwa Polizei, Gerichte und zivilgesellschaftliche Organisationen, müssen beteiligt und der Informationsfluss zwischen ihnen sichergestellt werden. 5. Bund und Länder müssen standardisierte und verpflichtende Fortbildungen zur Prävention und besseren Rechtsverfolgung einführen. Diese sollten sich insbesondere an Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz richten. Darüber hinaus sollten Bund und Länder die Täterarbeit ausbauen und dabei verstärkt positive männliche Rollenbilder fördern. 6. Bund und Länder müssen eine systematische, einheitliche und intersektionale Datenerhebung sicherstellen, die menschenrechtliche Anforderungen erfüllt. Notwendig sind auch harmonisierte Datenstandards, regelmäßige Dunkelfeldstudien sowie die menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung polizeilicher Statistiken.

    • Textcard: Sechs Empfehlungen an die Politik, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. #IstanbulKonvention
  • 📣 Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordern wir Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. „Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf Bundesebene vorangebracht würden. Durch den Bruch der Regierungskoalition ist eine zeitnahe Umsetzung leider unwahrscheinlich geworden“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Dies ist umso bedauerlicher, als die Reform des #BGG in den vergangenen Jahren intensiv fachlich beraten worden ist und bereits auf dem Tisch liegt. Die Arbeit an der Gesetzesreform darf nicht umsonst gewesen sein, denn Deutschland muss in Sachen #Barrierefreiheit endlich vorankommen! Nicht nur die Reform des BGG, sondern auch das Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen mit Nachdruck verfolgt werden. Sollten diese inklusionspolitischen Vorhaben bis zur Neuwahl des Bundestags nicht mehr abgeschlossen werden können, müssen sie von einer neuen Bundesregierung prioritär umgesetzt werden. Dies forderten am 15. November auch der Bundesbehindertenbeauftragte und die Landesbehindertenbeauftragten in ihrem „Bremer Appell“. https://lnkd.in/ewVDS3g5

    Menschenrechtsinstitut mahnt Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und Inklusion an

    Menschenrechtsinstitut mahnt Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und Inklusion an

    institut-fuer-menschenrechte.de

  • Bund, Länder und Kommunen sind seit 2018 gesetzlich verpflichtet, #Gewalt gegen #Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und Täter wirksam strafrechtlich zu verfolgen. Wie es um die Umsetzung steht, analysieren wir in unserem ersten "Monitor Gewalt gegen Frauen", den wir heute im Haus der #Bundespressekonferenz vorstellen durften🎙️ #IstanbulKonvention #Menschenrechte #Monitoring #PK

  • 📢 Allzu oft wird Gewalt gegen Frauen und Mädchen verharmlost – von der Polizei, der Justiz und der Öffentlichkeit. Femizide, also tödliche Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts, werden häufig als individuelle Tragödie verzweifelter Täter bagatellisiert und folglich weniger hart bestraft. Das ist ein zentrales Ergebnis unseres ersten Periodischen Berichts „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“, den wir am 3. Dezember veröffentlicht haben. „Wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie sich trennt, ist das keine ‚bedauernswerte Familientragödie‘, sondern Mord“, betont Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts. Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: https://lnkd.in/e7UP5HRd

    • Porträtfoto mit dem Text: „Wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie sich trennt, ist das keine ‚bedauernswerte Familientragödie‘, sondern Mord.“ Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts
  • 2023 wurden täglich durchschnittlich 728 #Frauen und #Mädchen Opfer körperlicher #Gewalt. Besonders häufig betroffen sind junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren. Das ist das Ergebnis der Auswertung polizeilicher Daten in unserem heute erschienenen „Monitor Gewalt gegen Frauen“. Darin analysieren wir die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sog. #IstanbulKonvention, in Deutschland. 🔎

    • Text-Bild-Card mit dem Logo des Deutschen Instituts für Menschenrechte links oben. Rechts daneben ist das Foto einer Person im Blazer vor einer bunten Wand zu sehen. Darunter folgt Text:
„Unsere dringende Empfehlung an den jetzigen und den künftigen Bundestag: Der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss ganz oben auf der politischen Agenda stehen! Die Zahlen zeigen, dass der Schutz besser werden muss.“
Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts
  • Eine neue Woche - das heißt an dieser Stelle wie immer: Updates zum geplanten #UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (dem sog. UN-Treaty) mit Melanie Wündsch! 📽️ Nachdem wir uns bereits mit den Positionen der #EU und auch der #Zivilgeselleschaft auseinandergesetzt haben, rücken wir diese Woche die Haltung der Wirtschaft in den Fokus 🔍 #UNTreaty

  • Der Zugang zu #Nahrung ist sowohl Voraussetzung als auch Bestandteil zahlreicher #Menschenrechte, wie des Rechts auf Leben, des Rechts auf Familie und des Rechts auf Gesundheit. 🍞👪⚕️ Das Recht, nicht hungern zu müssen, ist Ausdruck von #Menschenwürde. https://lnkd.in/eUb3Nw6Y

    Die globale Politik gegen Hungersnöte und das Völkerrecht

    Die globale Politik gegen Hungersnöte und das Völkerrecht

    institut-fuer-menschenrechte.de

  • Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Niemand darf wegen einer Behinderung schlechter behandelt werden als andere Menschen. Das gilt auch bei der Arbeit: Menschen mit Behinderungen finden oft sehr schwer Arbeit. Sie dürfen oft nicht selbst entscheiden, wo sie arbeiten möchten. Und sie arbeiten oft getrennt von Menschen ohne Behinderungen. Das verstößt gegen das Recht auf Arbeit. #LeichteSprache

    • Text-Card mit dem Logo des Deutschen Instituts für Menschenrechte links oben. Darunter steht in großen Buchstaben:
Leichte Sprache

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