DKI Deutsches Krankenhausinstitut hat dies direkt geteilt
𝐃𝐊𝐈: 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧ü𝐛𝐞𝐫𝐦𝐢𝐭𝐭𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐦 𝐊𝐫𝐚𝐧𝐤𝐞𝐧𝐡𝐚𝐮𝐬𝐭𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐚𝐫𝐞𝐧𝐳𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 Ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐚𝐬 𝐌𝐞𝐝𝐢𝐳𝐢𝐧𝐟𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳 Auf der Grundlage des Krankenhaustransparenzgesetzes wird seit Mai 2024 der Bundes-Klinik-Atlas herausgegeben. Dieser soll über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren. Dazu haben Krankenhäuser vierteljährlich und jährlich umfangreiche zusätzliche (Personal-)Daten an das InEK und das IQTIG übermitteln. Durch das am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Medizinforschungsgesetz sind weitere Verpflichtungen in Kraft getreten: Die Meldeverpflichtung zum ärztlichen Personal wurde erheblich erweitert, indem diese Daten künftig zusätzlich nach den neuen Leistungsgruppen aufgeschlüsselt werden müssen. Weiterhin müssen künftig auch Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern übermittelt werden. Zudem wurden auch die Sanktionsregelungen im Zusammenhang mit den Meldepflichten für das Transparenzverzeichnis verschärft. Die Höhe der Sanktion wird pauschal auf 50.000 € pro Kalenderquartal und Standort eines Krankenhauses festgelegt. Die übermittelten Daten werden künftig vom InEK an die Landesbehörden zur Festlegung der neuen Leistungsgruppen gem. Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz weitergegeben. Dies hat eine große Bedeutung für die Ausgestaltung der Krankenhausreform. https://lnkd.in/ec8E3KTJ