Gehirngerecht Digital GmbH hat dies direkt geteilt
Digitale Barrierefreiheit | Praxisorientierte und leicht verständliche Vorträge, Workshops und Onlinekurse | Geschäftsführer Gehirngerecht Digital
Warum du Farben in der Theorie nicht anpassen musst: So einige Firmen verzweifeln fast, wenn sie hören, dass sie ihr Corporate Design aufgrund der Barrierefreiheit jetzt umstellen sollen. Die gute Nachricht: Die Farben deiner Website müssen nicht zwingend angepasst werden, solange du eine alternative barrierefreie Lösung bereitstellst. Gemäß den Richtlinien ist es zulässig, eine konforme Alternativ-Version deiner Website bereitzustellen, wenn: … sie den gleichen Inhalt hat: Die alternative Version bietet den gleichen Inhalt und Funktionalität wie die Hauptseite. … sie barrierefrei ist: Die alternative Version ist vollständig barrierefrei und erfüllt die relevanten Kriterien. … sie einfach zu erreichen und bedienen ist: Nutzer*innen können leicht auf die alternative Version zugreifen, z. B. über einen Link oder einen Button (der die Kontrastanforderungen erfüllt). Mehr Details dazu findet ihr auch in der Handreichung des BFIT: https://lnkd.in/esed22vC Würden wir allerdings empfehlen, die Farben nicht anzupassen? Nicht wirklich. Auch wenn sich die Probleme auf der Website mit einem Umschalter lösen lassen, bleibt das Problem auf anderen Medien wie Flyer, Apps, Social-Media-Posts, Plakate und Ähnliches bestehen. Diese werden dadurch nicht automatisch barrierefreier. Auch wenn Barrierefreiheit in diesen Fällen nicht immer verpflichtend ist, bietet ein Umschalter keine ganzheitliche Lösung. Dazu kommt die Frage, ob es nicht mehr Aufwand bedeuten würde, eine alternative Version zusätzlich zur regulären Version der Website zu pflegen und aktuell zu halten. #digitaleBarrierefreiheit #Barrierefreiheit #a11y #Kontraste