green mine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dies direkt geteilt
Ebenfalls wichtig ist die in TZ 6 der Stellungnahme geforderte Ergänzung des § 289 b Abs. 7 HGB: Sie soll verhindern, dass kleine und mittlere Unternehmen aufgrund der Beteiligung einer #Gebietskörperschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Auch interessant: Die weitere Prüfung, ob nicht operativ tätige #Holdinggesellschaften ggf. von der CSRD-Pflicht ausgenommen werden können. Bei mehrstöckigen Konzernen mit Nachhaltigkeitsberichterstattung des / der operativ tätigen Konzern(teile) wäre das eine vielfach willkommene mögliche Entlastung. Tatsächlich bringt die "doppelte Berichterstattung" in vielen Konzernstrukturen keinen relevanten Mehrwert, aber viel Arbeit und Zusatzkosten.
Wie just am Tag der Bekanntgabe des blauen Briefs aus Brüssel das Gesetzgebungsverfahren zur CSRD-Umsetzung in Berlin voranschreitet. Die EU-Kommission hat gestern gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht fristgerechter Umsetzung der CSRD in nationales Recht eingeleitet. Deutschland befindet sich in bester Gesellschaft mit anderen Mitgliedstaaten. Auch gegen Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland wurde ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Unterdessen ist gestern Nacht das Gesetzgebungsverfahren zur CSRD-Umsetzung mit der ersten Lesung im Bundestag in die nächste Phase gegangen. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen und geht ins weitere parlamentarische Verfahren. Heute war zudem der erste Durchgang im Bundesrat. In seiner Stellungnahme adressiert der Bundesrat u.a. folgende Punkte: ▪️ Harmonisierung und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für KMU. ▪️ Vermeidung doppelter Berichtspflichten, wie im Hinblick auf LkSG-Berichtspflichten, auch im Hinblick auf andere Berichtspflichten. ▪️ Öffnung des Prüfermarkts für Nachhaltigkeitsberichte, um die Akzeptanz und praxisgerechte Nachhaltigkeitsberichterstattung zu steigern. Das CSRD-Umsetzungsgesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Weitere Schritte sind: Die Anhörung im Rechtsausschuss am 16. Oktober 2024. Zweite bzw. dritte Lesung im Bundestag sowie der zweite Durchgang im Bundesrat. #sustainability #esg #nachhaltigkeit