28.11.2024 #Vosgerau gewinnt zu 2/3 gegen #Correctiv – Spendenaufruf zum Potsdam-Treffen erfolgreich verteidigt Kurzfassung: Dr. Ulrich Vosgerau hat vor dem Landgericht Berlin gegen Correctiv gewonnen. Die Ausführungen in seinem Spendenaufruf zum #PotsdamTreffen sind korrekt und nicht angreifbar. Konkret geht es um die irreführende und durch die Teilnehmer widerlegte Darstellung, dass Martin Sellner in Potsdam Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt haben soll. Das Landgericht Berlin hat den Verbotsantrag von Correctiv zurückgewiesen, sodass Dr. Vosgerau weiterhin verbreiten darf, dass die Aussagen von Correctiv im Zusammenhang zu den angeblichen Ausweisungsplänen von deutschen Staatsbürgern durch Martin Sellner Wertungen sind und ihnen die Tatsachengrundlage fehlt. Nur mit einer Kleinigkeit war Correctiv erfolgreich: Vosgerau schrieb, dass Correctiv mehrere Tatsachenbehauptungen verboten worden seien. Correctiv wendet ein, Correctiv selbst sei nur eine Tatsachenbehauptung des Berichts verboten worden. Das Landgericht Berlin hat Herrn Vosgerau diese Aussage verboten. Correctiv hat das Verfahren folglich weit überwiegend verloren und muss nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin 2/3 der Kosten zahlen. Dr. Carsten Brennecke: Zur „Methode Correctiv“ gehört nicht nur eine manipulative irreführende Berichterstattung. Dazu gehört auch, die finanzielle Stärke dafür einzusetzen, Kritiker mundtot zu machen. Das alles hat mit Journalismus nichts zu tun. Es ist wichtig, Correctiv als das zu bezeichnen, was sie sind: Aktivisten, die unter dem Deckmantel eines angeblichen Journalismus mit aller Macht Meinung machen und Kritik unterdrücken. Langfassung: https://lnkd.in/eUuHZaAH
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- 2001
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Prof. Dr. Ralf Höcker
Ich schütze Mandanten juristisch vor negativer Presse. Vor und nach dem Erscheinen.
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12.11.2024 YouTuber #KuchenTV siegt auch vor dem OLG Hamburg gegen #Shurjoka Nachdem bereits das LG Hamburg zugunsten des bekannten YouTubers Tim Heldt, alias KuchenTV, entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der umstrittenen Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, zurückgewiesen hatte (Beschl. v. 02.10.2024, Az. 324 O 370/24; vgl. dazu unsere Pressemitteilung vom 07.10.2024), hat nun ebenfalls das OLG Hamburg zulasten von Shurjoka entschieden (Beschl. v. 12.11.2024, Az. 7 W 126/24). Shurjoka störte sich an der Verwendung ihrer – humoristisch verfremdeten – Abbildung im Rahmen eines Thumbnails, also eines Vorschaubildes für eines der Videos von KuchenTV. Sie rügte insbesondere die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Ihre Darstellung mit Monobraue in Verbindung mit stilisierten Augenringen sowie geschwungenem Oberlippenbart und dreieckigem Teufelsbärtchen verleihe ihr zudem eine unangenehme und bösartig wirkende Erscheinung. Das LG Hamburg verneinte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bei der Einblendung des Bildnisses von Shurjoka handele es sich um eine zulässige Bebilderung der zwischen den Parteien öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen falle zugunsten von KuchenTV aus: Überwiegende Interessen von Shurjoka seien nicht ersichtlich und ergäben sich auch nicht aus der Verfremdung als Stilmittel. Die von Shurjoka gegen die Entscheidung des LG erhobene sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg: Das OLG teilt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die Bildveröffentlichung ein sog. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte darstellt, durch dessen Publikation keine berechtigten Interessen von Shurjoka verletzt werden. Das LG habe zutreffend dargelegt, dass mit dem streitgegenständlichen Thumbnail der YouTube-Beitrag von KuchenTV bebildert werde, der sich mit den öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen der Parteien befasse. Dass KuchenTV das Gesicht von Shurjoka auf der Bildaufnahme nachträglich verändert habe, ändere hieran nichts. Da die „Schulbuchkritzeleien“ ähnlichen Veränderungen keine ernsthafte Beeinträchtigung beinhalteten und vom Betrachter offensichtlich als solche erkannt werden könnten, seien sie als von der Meinungsfreiheit geschützt anzusehen. KuchenTV mache sich in zulässiger Weise über Shurjoka und die von ihr mit ihm geführte Auseinandersetzung lustig. Rechtsanwalt Dr. René Rosenau: „Das Vorgehen der Gegenseite kann als Frontalangriff auf die gesamte YouTube-Szene gesehen werden, denn der Einsatz lustig verfremdeter Bildnisse im Rahmen von Thumbnails stellt ein vollkommen übliches Gestaltungsmittel in diesem Umfeld dar. Insofern ist der Beschluss des OLG Hamburg eine wichtige und richtige Entscheidung, mit der das Gericht den Content Creatorn insgesamt den Rücken stärkt.“ https://lnkd.in/eJCqGy8K
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11.11.2024 Verschleiern, verzögern, verwirren - so berichtet der #SWR unwahr zu #Correctiv Anfang Februar veröffentlicht der SWR einen Artikel über den Correctiv-Bericht, der hunderttausende Menschen Anfang des Jahres zu Demos auf die Straßen lockt. Unter dem Titel „Darum geht es in dem Correctiv-Bericht, das ist bekannt!“ schreibt der SWR etwa drei Wochen nach Erscheinen des aufsehenerregenden Berichts zusammen, was seiner Meinung nach Fakt ist. Dabei unterlaufen dem öffentlich-rechtlichen Sender zahlreiche Fehler, er verbreitet Falschmeldungen statt Fakten. Diese hat das Landgericht Hamburg jetzt mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.). Mehr dazu: https://lnkd.in/evKt3-KB
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05.11.2024 Keine Zeit für Recherche – so rechtfertigt das ZDF die falsche Correctiv-Berichterstattung Am 10.01.2024 erfuhren die Zuschauer des heute journal im ZDF von aufsehenerregenden Rechercheergebnissen zum Potsdam-Treffen. Correctiv hatte morgens einen Bericht über ein Treffen von Unternehmern, Politikern und politischen Aktivisten in Potsdam veröffentlicht. Tagesaktuell sendete das Nachrichten-Flaggschiff des ZDF einen Beitrag zum Thema. Darin erfuhren die Zuschauer, in Potsdam sei die „Deportation von Millionen Menschen auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden. Außerdem sei es dort um die Idee gegangen, Millionen Menschen „abzuschieben“, „auch solche mit deutschem Pass“. Doch diese Aussagen waren falsch! Das hat nun das Landgericht Hamburg festgestellt und dem ZDF mit einstweiliger Verfügung (n.rk.) die falschen Behauptungen verboten. Die heute journal-Redaktion des ZDF ging dabei den nebulösen Wertungen des Correctiv-Berichts auf den Leim, dass es in Potsdam um die Abschiebung von deutschen Staatsbürgern gegangen sei. Damit ist das ZDF nicht allein, denn anderen Presseorganisationen unterliefen im Überbietungswettbewerb um die angsteinflößendste Schlagzeile zum Potsdam-Treffen ähnlich grobe journalistische Fehler, die von diversen Gerichten verboten wurden. Ein erheblicher Schaden entstand dabei den Teilnehmern des Treffens, die sich zwar gegen die falschen Darstellungen und Berichterstattungen in zahlreichen Verfahren erfolgreich vor Gericht wehrten, aber bis heute um ihren Ruf kämpfen. Auf die Idee, die Teilnehmer des Potsdam-Treffens vor einer derart reißerischen Berichterstattung anzuhören, um die irreführenden Wertungen von Correctiv nachzurecherchieren, kam das ZDF nicht. Jedenfalls bei Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) meldete sich vor der reichweitenstarken Berichterstattung des heute journal niemand. Das ist bereits ein journalistisches Versagen, aber auch nachträglich kam das ZDF seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nach: Das ZDF ignorierte über zehn Monate lang die aktuellen Entwicklungen rund um das Potsdam-Treffen. Obwohl Dr. Vosgerau seit Monaten identische Falschdarstellungen gegenüber Dritten gerichtlich verbieten ließ, verbreitete das ZDF seinen falschen Bericht online weiter. Dieses eklatante Fehlverhalten kritisierte das Landgericht Hamburg daher zusätzlich in seiner Verbotsbegründung. Aberwitzig war außerdem die Strategie der Verteidigung. Vor Gericht argumentierte das ZDF, dass ihm „im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung eigene Nachrecherchen aus Zeitgründen in aller Regel nicht möglich seien“. Dieser naive Einwand ist besonders bemerkenswert, da es mühelos möglich gewesen wäre, Teilnehmer wie Dr. Vosgerau kurzfristig per E-Mail oder telefonisch zu befragen. Man hatte also beim ZDF offensichtlich kein Interesse daran, die reißerischen Wertungen von Correctiv kritisch zu hinterfragen. https://lnkd.in/eBWacu6f
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31.10.2024 Großbordell Pascha und China-Luxusschleuser: Unzulässige Berichterstattung belegt fehlende journalistische Kompetenz beim Kölner Stadt-Anzeiger Der Kölner Stadt-Anzeiger nahm sich in seiner Berichterstattung des Themas Geldwäsche im Kölner Großbordell Pascha und dem Verdacht von Schleuseraktivitäten an. In diesem Zusammenhang geriet ein Kölner Anwalt in Verdacht, gutbetuchten Chinesen gegen hohe Geldbeträge Aufenthaltstitel verschafft zu haben. Außerdem berichtete das Lokalblatt über einen damit angeblich im Zusammenhang stehenden Verdacht der Geldwäsche beim Kauf des Kölner Großbordells Pascha. Dabei geriet der im Verdacht stehende Anwalt unter die Räder des Kölner Stadt-Anzeigers. Der bis dahin unbescholtene Jurist wurde in der Berichterstattung zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unter voller Namensnennung kenntlich gemacht, obwohl es sich um eine Verdachtsberichterstattung handelte. Damit stellte der Kölner Stadt-Anzeiger den von HÖCKER vertretenden Anwalt öffentlich an den Pranger, obwohl es sich zu diesem Zeitpunkt nur um Verdachtsmomente handelt und nicht um eine erwiesene Schuld, die von einem Gericht festgestellt wurde. Dadurch verstieß der Kölner Stadt-Anzeiger und die für ihn arbeitenden Journalisten gegen die journalistischen Grundregeln bei Verdachtsberichterstattungen. Bei dieser Art der journalistischen Aufarbeitung gilt, dass in der Regel anonym und damit nicht erkennbar über noch nicht verurteilte Personen berichtet werden darf. Schließlich gelten Personen in Deutschland so lange als unschuldig bis ein Gericht die Schuld festgestellt hat. Hinzukommt, dass der Kölner Stadt-Anzeiger seinen Lesern wichtige Informationen zum Fall verschwieg. Der verdächtigte Anwalt hatte dem Redakteur des Kölner Blattes über seinen Strafverteidiger mitgeteilt, mit welchen Argumenten er den Vorwurf der Schleusertat zurückweist. Obwohl dem Redakteur entlastende Argumente bekannt waren, ließ er diese in der Berichterstattung einfach unter den Tisch fallen. Zum weiteren Verdacht der angeblichen Geldwäsche wurde der Anwalt erst gar nicht angehört, sodass er sich nicht verteidigen konnte. Der von HÖCKER vertretene Anwalt wurde also an den Pranger gestellt, seine Stellungnahmen wurde nicht abgedruckt und er wurde sogar in einer Sache nicht angehört. Das alles zusammen führte jetzt dazu, dass das Landgericht Köln der verantwortlichen KStA Digitale Medien GmbH & Co. KG diese Berichterstattung mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.) hat. Mehr dazu: https://lnkd.in/eJrhvFqa
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28.10.2024 JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025: HÖCKER eine der führenden Kanzleien im Presse- und Äußerungsrecht JUVE sieht HÖCKER als „erste Anlaufstelle für Betroffene“ bei deren Vertretung in der medialen Krise und der Aufarbeitung von Skandalen. Die sich „Jahr um Jahr verbreiternde Mandantenbasis – von betroffenen Einzelpersonen bis zu Unternehmen“ zeige, dass der Ansatz von HÖCKER, auch öffentlich umstrittene Mandate zu betreuen, Erfolg habe. Wettbewerber loben die HÖCKER-Partner als „durchsetzungsstark". Prof. Dr. Ralf Höcker wird von JUVE erneut als einer der führenden Namen in der Vertretung geschädigter Unternehmen gerankt. Neben ihm wird Dr. Marcel Leeser als „oft empfohlen“ genannt. Ihn bezeichnen Wettbewerber als „Geheimwaffe in schwierigen Fällen“ sowie als „pragmatisch und effizient“. Zur Bewertung: https://lnkd.in/gxEwxMfs Rechtsanwalt und Partner Dr. Marcel Leeser: „Wir können sehen, dass unsere konsequente berufsethische Auffassung, auch öffentlich umstrittene Mandanten zu vertreten, mittlerweile Nachahmer findet. Das ist eine gute Nachricht für den Rechtsstaat. Wir freuen uns über den erneuten Erfolg und danken unserem starken und stetig wachsenden Team sowie unseren Mandanten und Wettbewerbern für die Empfehlungen.“ https://lnkd.in/eXWWBGVP
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Rechtsanwalt Carsten Dr. Brennecke: „Erfreulicherweise hat das OLG Dresden der unlauteren Diffamierungsmethode des linksradikalen Vereins, unbelegte Gerüchte zu verbreiten, Einhalt geboten. Damit steht nun letztinstanzlich fest: Der VVN-BdA e.V. hat den Ruf eines renommierten Unternehmens mit Falschbehauptungen rechtswidrig beschädigt. Dieser Fall dokumentiert auch, mit welcher Methode linksradikale Vereine vorgehen: Gegner werden mit Falschbehauptungen markiert. Radikale verüben dann gegen solche „markierten“ Ziele gefährliche Straftaten, wie Brandstiftungen.“
22.10.2024 Hentschke Bau GmbH setzt sich auch in zweiter Instanz gegen #Falschbehauptungen linker Aktivisten durch Das OLG Dresden hat Aktivisten der sog. „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. im Freistaat Sachsen“ (VVN-BdA) die Verbreitung der Falschbehauptung verboten, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung gekommen. Was ist passiert? Die Hentschke Bau GmbH ist in den Fokus einer unwissenschaftlichen sog. „Studie“ des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig zu Rechtsextremismus geraten. Die Universität Leipzig hat für ihre sog. „Studie“ auf „Recherchen“ des VVN-BdA, eines linksradikalen Vereins zurückgegriffen. Dieser hat die Universität mit der Falschbehauptung beliefert, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung eines Mitarbeiters gekommen. Hentschke Bau klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Universität Leipzig gegen die Verbreitung der Studie. Die Aktivisten des VVN-BdA hatten die Kernaussage der Studie auf ihrer eigenen Webseite verbreitet. Auch dort wurde behauptet, im Pausenraum von Hentschke Bau habe es eine rechtsradikale Äußerung gegeben. Interne Prüfungen des Unternehmens zeigten, dass dieser Vorfall nicht rekonstruierbar und mutmaßlich frei erfunden ist. Was haben die Gerichte entschieden? Die Verbreitung dieser Falschbehauptung wurde dem linkradikalen Verein nun durch Urteil des OLG Dresden auch in zweiter Instanz verboten. Eine Beweisaufnahme des Landgerichts hatte ergeben, dass der Verein nicht in der Lage war, die Richtigkeit seiner Behauptung zu beweisen. Pikanterweise konnte der Verein keinen einzigen Zeugen vorweisen, der den Vorfall im Pausenraum aus erster Hand mitbekommen hat. Präsentiert wurde mit Prof. Decker von der Universität Leipzig lediglich ein aus Sicht des Landgerichts Dresden völlig unglaubwürdiger Zeuge, der bewusst selektiv, tendenziös und lückenhaft vom Hörensagen berichtete, dass ihm nur von Dritten berichtet worden sei, dass sich so etwas angeblich „sozusagen“ zugetragen habe. Der VVN-BdA wollte das Verbot seiner Falschbehauptung nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem OLG Dresden ein. Diese Berufung ist bezüglich der Falschbehauptung gescheitert. Das OLG Dresden bestätigt die erstinstanzliche Bewertung, dass der VVN-BdA die Richtigkeit seiner abträgliche Behauptung nicht beweisen konnte. Für das Unternehmen Hentschke Bau hatten derartige Falschbehauptungen dramatische Folgen: Linksradikale Aktivisten haben in letzter Zeit zulasten der Hentschke Bau GmbH immer wieder erhebliche Sachbeschädigungen vorgenommen. So gingen Baumaschinen in Flammen auf. Dass dabei nicht unschuldige Menschen verletzt wurden, ist nur dem glücklichen Zufall zu verdanken. https://lnkd.in/edDPB8Pu
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22.10.2024 Hentschke Bau GmbH setzt sich auch in zweiter Instanz gegen #Falschbehauptungen linker Aktivisten durch Das OLG Dresden hat Aktivisten der sog. „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. im Freistaat Sachsen“ (VVN-BdA) die Verbreitung der Falschbehauptung verboten, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung gekommen. Was ist passiert? Die Hentschke Bau GmbH ist in den Fokus einer unwissenschaftlichen sog. „Studie“ des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig zu Rechtsextremismus geraten. Die Universität Leipzig hat für ihre sog. „Studie“ auf „Recherchen“ des VVN-BdA, eines linksradikalen Vereins zurückgegriffen. Dieser hat die Universität mit der Falschbehauptung beliefert, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung eines Mitarbeiters gekommen. Hentschke Bau klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Universität Leipzig gegen die Verbreitung der Studie. Die Aktivisten des VVN-BdA hatten die Kernaussage der Studie auf ihrer eigenen Webseite verbreitet. Auch dort wurde behauptet, im Pausenraum von Hentschke Bau habe es eine rechtsradikale Äußerung gegeben. Interne Prüfungen des Unternehmens zeigten, dass dieser Vorfall nicht rekonstruierbar und mutmaßlich frei erfunden ist. Was haben die Gerichte entschieden? Die Verbreitung dieser Falschbehauptung wurde dem linkradikalen Verein nun durch Urteil des OLG Dresden auch in zweiter Instanz verboten. Eine Beweisaufnahme des Landgerichts hatte ergeben, dass der Verein nicht in der Lage war, die Richtigkeit seiner Behauptung zu beweisen. Pikanterweise konnte der Verein keinen einzigen Zeugen vorweisen, der den Vorfall im Pausenraum aus erster Hand mitbekommen hat. Präsentiert wurde mit Prof. Decker von der Universität Leipzig lediglich ein aus Sicht des Landgerichts Dresden völlig unglaubwürdiger Zeuge, der bewusst selektiv, tendenziös und lückenhaft vom Hörensagen berichtete, dass ihm nur von Dritten berichtet worden sei, dass sich so etwas angeblich „sozusagen“ zugetragen habe. Der VVN-BdA wollte das Verbot seiner Falschbehauptung nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem OLG Dresden ein. Diese Berufung ist bezüglich der Falschbehauptung gescheitert. Das OLG Dresden bestätigt die erstinstanzliche Bewertung, dass der VVN-BdA die Richtigkeit seiner abträgliche Behauptung nicht beweisen konnte. Für das Unternehmen Hentschke Bau hatten derartige Falschbehauptungen dramatische Folgen: Linksradikale Aktivisten haben in letzter Zeit zulasten der Hentschke Bau GmbH immer wieder erhebliche Sachbeschädigungen vorgenommen. So gingen Baumaschinen in Flammen auf. Dass dabei nicht unschuldige Menschen verletzt wurden, ist nur dem glücklichen Zufall zu verdanken. https://lnkd.in/edDPB8Pu
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10.10.2024 #NDR ignoriert Gerichtsentscheidung und lässt Bürger dafür zahlen Der NDR hat behauptet, dass es auf dem #potsdamtreffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab. Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden #Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab. Dennoch löschte der NDR zwei weitere Berichte nicht, in denen er die beiden bereits gerichtlich verbotenen #falschbehauptungen ebenfalls verbreitete. Nun hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiter verbreitet hat, die dem NDR verboten wurde. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat. Dass die Sendeanstalt des #öffentlichrechtlicherrundfunk zu seiner Berichterstattung ein #Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung. Diese überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen. Ein bemerkenswertes Selbstverständnis, das durch die Gerichtsentscheidung einen Dämpfer bekommen hat. Für die Überheblichkeit des NDR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der NDR finanziert sich hauptsächlich über die Rundfunkbeiträge. Werbeerträge machen nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus. #Correctiv #Potsdamtreffen #Falschbericht #Ordnungsgeld https://lnkd.in/eFMtJTiX
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09.10.2024 #Correctiv - Bericht wird #Campact zum Verhängnis Campact ist nach eigener Aussage "eine Kampagnen-Organisation, mit der Menschen entschlossen unsere Demokratie verteidigen". Nun hat sich gezeigt, dass der Campact e.V. zur "Verteidigung der Demokratie" auf handfeste Falschbehauptungen zurückgreift: Unter Berufung auf den Correctiv-Bericht hat Campact fälschlich behauptet, das Hauptanliegen der Teilnehmer auf dem Potsdam-Treffen sei die "massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte" gewesen und dass sie mit einem "Geheimplan" "Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen". All das entspricht nicht der Wahrheit. Deshalb hat das LG Hamburg Campact verboten, diese Falschbehauptungen weiter zu verbreiten. Campact verwendet übrigens den Slogan "Fakten statt Fake News". Im Bericht von Campact über das #potsdamtreffen ist dies allerdings nicht gelungen. Da müsste es heißen "#fakenews statt Fakten". Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke: "Auch dieses Verbot zeigt: Medien, die auf die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts vertrauen und diese zu Falschbehauptungen zuspitzen, zahlen drauf. Auch dieses Verbot belegt, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen den Nährboden für Falschmeldungen bereitet hat, sodass unerfahrene und journalistisch schlecht ausgebildete Aktivisten von Campact nicht zwischen Fakt und Fake unterscheiden können." Das Verbot erging mit einstweiliger Verfügung des LG Hamburg vom 07.10.2024, Az. 324 O 417/24 (n.rk.). https://lnkd.in/e9csNVbj