Hans John Versicherungsmakler GmbH

Hans John Versicherungsmakler GmbH

Versicherungswesen

Als Spezialist für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung entwickeln wir für Sie individuellen Versicherungsschutz.

Info

Durch unsere Spezialisierung auf die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie unseren täglichen Umgang mit deckungs- und haftungsrechtlichen Fragestellungen konnten wir im Laufe der Jahre zahlreiche Innovationen und Besonderheiten entwickeln, die dann über unsere Deckungskonzepte im Markt umgesetzt wurden. Mit unserer Unterstützung verliert das Damoklesschwert der „beruflichen Haftungsrisiken“ und des lückenhaften Versicherungsschutzes seinen Schrecken. Wir bieten mehr als 13.500 Kunden unsere jahrelange Erfahrung in der Betreuung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – von der Risikoanalyse bis zur Schadenbegleitung. Wann gehören Sie zu unseren Kunden?

Branche
Versicherungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Hamburg
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
1992
Spezialgebiete
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz-Versicherung, Cyber-Versicherung, D&O-Versicherung, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler, Immobilienwesen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Orte

Beschäftigte von Hans John Versicherungsmakler GmbH

Updates

  • Als Makler betreust du viele Kunden so lange und so umfangreich, dass mit der Zeit ein (fast) freundschaftliches Verhältnis entsteht. Wenn dann Schicksalsschläge auftreten, lässt einen das natürlich alles andere als kalt.   In unserem Schadensfall des Monats erzählt euch der Leiter unserer Schadenabteilung Dr. Oliver Fröhlich, welche Auswirkungen eine solche emotionale Bindung haben kann, auch wenn man natürlich einen kühlen Kopf zu behalten versucht.

  • Das war mal ein richtig starker erster Tag auf der DKM in Dortmund! 🚀 Danke für die vielen großartigen Gespräche mit bestehenden und neuen Kunden, Kolleginnen und Kollegen! Der persönliche Austausch, das sich-in-die-Augen-gucken ist doch noch immer die schönste Form der Kommunikation – stimmt's, Florian Harbeck, Thomas Geisslinger und Matthias Wiegel? 🙂 Und wenn uns dann auch noch gesagt wird, dass wir nicht nur mit unseren guten Konzepten, sondern vor allem auch mit der Top-Betreuung durch unsere Mitarbeiter punkten, fühlen wir uns bestätigt, dass wir ganz ohne Hokus Pokus den richtigen Fokus setzen! ☺️ Gerne mehr davon heute – wir freuen uns auf euch! Ihr findet uns natürlich wieder in📍Halle 4 am Stand C-12 Unser Team dieses Jahr auf der DKM: Stefan Hammersen, Franziska Geusen, Marc Hinrichsen, Christian Lübben, Anna-Lena Slota sowie unsere dualen Studenten Jule Hammersen und Lucas Schulz. DKM365 #DKM2024 #haftpflichtexperten #EchteLösungen #Deckungskonzepte

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  • Junge Menschen für unsere Branche zu gewinnen ist gar nicht so leicht – gilt es doch zu beweisen, dass das verstaubte Image der Vergangenheit angehört. Wir haben uns vorgenommen, junge Leute zu begeistern, indem wir sie ernstnehmen und vorleben, wie ein modernes Maklerunternehmen sich zukunftsfähig aufstellt. 🚀 Unser Lohn: motivierte Duale Studentinnen und Studenten, die gern bei uns arbeiten. ❤️ Von ihren Erfahrungen mit der Führung junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzählt unsere Geschäftsführerin Franziska Geusen auf der DKM – und freut sich auf einen regen Austausch dazu mit euch! Also, wir sehen uns kommende Woche auf der DKM! #dkm #dkm24 #dkm2024

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  • Was macht man, wenn der Geschäftspartner gänzlich verändert 🍄🍄 aus dem Urlaub wiederkehrt und sich herausstellt, dass er auch schon vorher nicht so gearbeitet hat, wie man es eigentlich erwarten sollte? 😱 Viel Spaß bei unserem besonders kuriosen Schadensfalls des Monats! Ein Makler gründete gemeinsam mit einem Freund eine Vermittler-GmbH. Während letzterer sich nach erfolgreichem Start eine ausgedehnte Asienreise gönnte, entdeckte der Makler Unregelmäßigkeiten beim Verkauf von Genossenschaftsanteilen durch seinen Geschäftspartner. Obendrein kehrte der Partner aufgrund des Konsums psychotroper Substanzen erheblich wesensverändert zurück. Der Makler sah sich deshalb gezwungen, sich von seinem Geschäftspartner zu trennen. Zu allem Überfluss sah er sich mit Forderungen von 50.000 Euro durch drei Kunden konfrontiert, da der Beratungsprozess durch den Partner schlecht bis gar nicht dokumentiert war. Eine Klärung der Ansprüche wurde dadurch erschwert. Es zeigte sich, dass der eigenverantwortlichen Stellungnahme besondere Bedeutung beizumessen war. Unsere Schadenabteilung arbeitete eng mit dem Makler zusammen, um den Beratungsprozess so gut wie möglich zu rekonstruieren und es dem Versicherer zu ermöglichen, den tatsächlichen Sachverhalt zu erfassen und zu bewerten. Hartnäckig zu bleiben und gemeinsam mit dem Makler jeglichen Informationsschnippsel zusammenzusuchen, hat sich letztlich gelohnt: Trotz schlechter Informationslage konnten wir durch intensive Kommunikation mit dem Versicherer erreichen, dass dieser den Versicherungsschutz – zunächst in Form eines Abwehrschutzes – erteilte. 💪 Die genaue Schilderung des Falls lest ihr in unserem Blog unter https://lnkd.in/ejfJseMA

  • Wir freuen uns auf die DKM 2024 – und vor allem auf euch! Unsere Kollegen Stefan Hammersen, Franziska Geusen, Marc Hinrichsen, Christian Lübben, Anna-Lena Slota und unsere dualen Studenten Jule Hammersen und Lucas Schulz erwarten euch auf einen netten Klönschnack an unserem Stand. Natürlich machen wir, wenn ihr möchtet, gern auch einen Check eurer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Und damit die Bewegung nicht zu kurz kommt, könnt ihr an unserem Basketballkorb wieder eure Treffsicherheit unter Beweis stellen! 👉🏀🏀🏀 Wir sehen uns übernächste Woche auf der DKM! DKM365 #DKM2024

  • 🙌 Gemeinsam mit der ERGO haben wir das Bedingungswerk eines unserer langjährigen Erfolgskonzepte mal wieder erweitert – und als unsere Kunden profitiert ihr bereits seit dem 1. August davon! Folgende Klauseln sind ⭐️ neu oder ⚙️ verändert worden: ⭐️ NEU: Wechselbrücken ⭐️ NEU: Künstliche Intelligenz ⚙️ Modifiziert: Blogger/Influencer ⚙️ Modifiziert: Weiterführung der Geschäfte nach dem Tod des Versicherungsnehmers ⭐️ NEU: Fertighäuser ⚙️ Modifiziert: Finanzplaner ⭐️ NEU: Insurance due-diligence ⭐️ NEU: Abwehrkosten ⚙️ Modifiziert: Dienstleistungen für Versicherer („Technischer Versicherungsmakler“) Mehr hierzu lest ihr in unserem 📝 Blog unter https://lnkd.in/e2YtnGZD

  • Was geschieht eigentlich, wenn man als Makler verstirbt und die Hinterbliebenen mit Forderungen konfrontiert werden? 🥺 In unserem Schadensfall des Monats geht es genau um eine solche Situation! Unser Kunde, ein 58-jähriger Makler, seit 2021 bei uns, erhielt im Januar 2024 ein Anwaltsschreiben. Ihm wurde eine angebliche Falschberatung aus dem Jahr 2015 vorgeworfen, die sich auf die Vermittlung eines Nachrangdarlehens bezog. Wir reichten den Fall bei dem damals zuständigen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer ein. Nach langer Bearbeitungszeit und mehreren Mahnungen durch uns schlug der Versicherer vor, zunächst abzuwarten, ob weitere Schritte von der Gegenseite erfolgen würden. Im Mai 2024 verstarb der Makler überraschend und seine Tochter erhielt eine Klage, in der die Forderung nunmehr gerichtlich geltend gemacht wurde. Wir betreuten die emotional und fachlich überforderte Tochter und leiteten die Klage umgehend an den Versicherer weiter. Dieses Mal konnte uns dieser sehr zügig mitteilen, dass für diese Klage im Zusammenhang mit der Vermittlung von Nachrangdarlehen kein Versicherungsschutz gewährt wird. Wir argumentierten gegenüber dem Versicherer, dass das Nachrangdarlehen vor Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes gezeichnet wurde und daher nicht als Vermögensanlage galt. Zudem monierten wir die schleppende Bearbeitung durch den Versicherer. Der Versicherer folgte letztlich unserer Argumentation vor dem Hintergrund der Besonderheit des Falles und gewährte doch noch Versicherungsschutz. 🙏 Ihr wollt noch mehr erfahren? Im Detail lest ihr den Fall in unserem Blog unter https://lnkd.in/ewEiHeS4

  • Herzlich willkommen! 🙌

    Profil von Franziska Geusen anzeigen, Grafik

    Geschäftsführerin Hans John Versicherungsmakler GmbH | Vorständin AfW

    Die Neuen sind da! Wir sorgen für Branchennachwuchs. Auch in diesem Jahr freuen wir uns riesig, mit unseren beiden dualen Studierenden Rasmus und Josephine, die Versicherungsbranche zu verjüngen und zukunftsfähig aufzustellen. Schon jetzt freuen wir uns darauf, den Weg der beiden in die beste Branche der Welt zu begleiten, aber auch, viel von ihnen zu lernen. Neben erfahrenen Kollegen, die in hochkomplexen Fällen tiefes fachliches Know-How aufgebaut haben, schaffen wir es, mit unseren jungen Nachwuchskräften flexibel in Bewegung zu bleiben. Diversität ist der Schlüssel zum langfristigen Erfolg eines jeden Teams und ich bin davon überzeugt, dass diese beiden unser Team noch besser und harmonischer machen. Und wer glücklich im Job ist (und aus meiner Sicht hat das Team hier großen Einfluss), kann auch die Kunden besser betreuen. ps: Wer meine Posts verfolgt, weiß, dass wir die Hochschule gewechselt haben. Also liebe FOM Hochschule für Oekonomie & Management: Helft uns, aus diesen beiden jungen Talente ganz tolle Persönlichkeiten zu entwickeln.

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  • 💼✍️ Verletzt man als Makler die Dokumentationspflicht, kann es zu Beweiserleichterungen für den Kunden kommen. Das bedeutet aber mitnichten, dass der Kunde jede beliebige Behauptung aufstellen kann, die der Makler dann widerlegen muss.   In einem aktuellen Fall hatte eine Klägerin nach dem Tod ihres Mannes 500.000 EUR Schadensersatz gefordert, da sie behauptete, nicht ausreichend über eine Risikolebensversicherung beraten worden zu sein. Das Landgericht Dresden verurteilte zunächst den Makler zur Zahlung von 375.000 EUR, das OLG Dresden hob dieses Urteil jedoch nun auf.   Warum? Das Gericht stellte klar, dass eine unzureichende Dokumentation allein keinen Schadensersatzanspruch begründet. Es reiche nicht aus, dass ein Kunde behauptet, falsch beraten worden zu sein. Auch die angeblich unterlassene Beratung über die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung sei keine Pflichtverletzung. Ein Makler muss nur dokumentieren, was von wesentlicher Bedeutung ist – allgemeine Hinweise wie der Wunsch nach einer Risikolebensversicherung sind nicht zwingend dokumentationspflichtig.   👉 Fazit: Nehmt die Dokumentationspflicht ernst, aber lasst euch nicht verunsichern: Nicht jede undokumentierte Kleinigkeit führt automatisch zu Schadensersatzansprüchen!   Die detaillierte Urteilsbegründung lest ihr in unserem Blog unter https://lnkd.in/ewrkVXjj

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