Ein Schaden kommt selten allein – Begleiterscheinungen bei einer Schadensbearbeitung
Mitunter haben die Schadensbeteiligten häufig nicht im Blick, dass bspw. im Schadensfall mehr Kosten entstehen, als von einer Versicherung im Schadensfall reguliert werden. Der Sach- oder Vermögensschaden spiegelt die reinen „schadensbedingten Kosten“ wider.
Was aber, wenn bspw. ein Unternehmen Personal mit dem Handling des Schadens beauftragt, z.B. eine Schadenssachbearbeiterin, die die „Vorarbeit“ leistet. Sie meldet den Schaden, beschafft die Dokumente, organisiert die Besichtigung mit einem Havariekommissar oder Gutachter, führt den Schriftwechsel mit dem Versicherer, stellt die Ansprüche zusammen und kontaktiert Dritte, die direkt oder indirekt involviert sind.
Dieser Aufwand bspw. kostet Geld, der Aufwand wird nicht von der Versicherung finanziert, das Gehalt generiert sich - wie vieles andere - aus dem erwirtschafteten Gewinn einer Firma.
Bei kleinen Unternehmen muss sich die Unternehmensleitung oft selbst damit befassen. Das ist gleichbedeutend mit einem Zeit- und damit Gewinnverlust, denn die Unternehmensleitung wünscht naturgemäß ihre eigene Arbeitszeit und -kraft in gewinnbringende Geschäft zu stecken.
Weitere Begleiterscheinungen von Schäden sind beispielsweise
> (Mehr-)Kosten durch schadensbedingt gewonnene Erkenntnisse,
die einen neuerlichen Schaden verhindern sollen und damit
präventive Maßnahmen und Produktverbesserungen forcieren.
> Nachproduktion(en) und Überstunden
durch Ausfälle von Produkten nach Stillstand, durch Sortierarbeiten oder
aufgrund fehlerhafter Teile und mehr.
> ungeplante und zusätzliche Ausfallzeiten
durch gesundheitliche bzw. seelische Beeinträchtigungen nach einem
Schaden (ohne Personenschaden),
> Einsatz eigenen Personals für z.B. Aufräumarbeiten und Sortieraufwand,
deren Arbeitszeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfasst
wurden
oder aber
> das anwesende Personal musste vorübergehend sach- und fachfremde
Arbeiten verrichten, um die Zeit der Betriebsunterbrechung nach einem
Schaden zu überbrücken.
> Aufrechterhaltung des Betriebs allgemein, weil bspw. keine
Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt oder der vereinbarte
Selbstbehalt zu hoch ist.
> ....
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