Hilfreicher Artikel gegen Google Fonts Abmahnungen von RA Timo Ehmann, München https://lnkd.in/eGXQ-vc8 #google #abmahnung #googlefonts
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Das Thema #googleFonts ist aktuell in aller Munde. Neben dem klassischen Anwalts-Bashing konnte man hier auf #linkedin sogar eine "widerlich"-Debatte verfolgen. Den vor zwei Tagen gestarteten "Aufruf" des Kollegen Ruben Hofmann zur gemeinsamen negativen Feststellungsklage möchte ich zum Anlass nehmen, für diesen kurzen Beitrag hier. Es gibt nämlich tatsächlich noch eine andere Möglichkeit, sich der laufenden Abmahnwelle entgegenzustellen. Hierzu möchte ich auf eine einstweilige Unterlassungsverfügung hinweisen, die mein Kollege Arno Lampmann für unsere Mandantin vergangene Woche beim Landgericht Baden-Baden gegen Martin Ismail erwirken konnte. Also eben gegen denjenigen, in dessen Namen die Abmahnungen wg. "Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz Google Fonts" ausgesprochen und im Akkord verschickt werden. Jedenfalls in der gegenständlichen Konstellation bejahte das Landgericht Baden-Baden den von uns geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Damit ist es Herrn Ismail (ab Zustellung der #einstweiligeverfügung) verboten, einen Partnerbetrieb unserer Mandantin im Zusammenhang mit der Einbindung von "Google Fonts" zu kontaktieren. PS: Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Beschlussverfügung aktuell noch in Zustellung ist und das Gericht den Beschluss ohne Anhörung der Gegenseite erlassen hat. Dieser ist weder bestands- noch rechtskräftig. Die Nennung des Antragsgegners ist hier aufgrund des öffentlichen Interesses an seiner Person ohne weiteres zulässig. Martin Margitin Ina Falkner Björn H. Pia Löffler Alexander Busch, LL.M. Sebastian Herting Udo Raaf Dr. Andreas Mayer Oliver Löffel Philipp Alexander Römer Jan Schiller Dr. Marcel Leeser Stefanie Hagendorff Oliver Terheggen Alexander Spaeth Alexander Gran Heiko Schöning