Das deutsche Lieferkettengesetz macht einen Unterschied für Rechteinhabende, das zeigen die ersten zwei Jahre seit Inkrafttreten des LkSG
Gestern hatte ich die Ehre und vor allem große Freude gemeinsam mit meiner Kollegin Bettina Braun vom Deutsches Institut für Menschenrechte sowie weiteren engagierten Kolleg*innen der Co-Veranstalter vom European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) Initiative Lieferkettengesetz Misereor Germanwatch e.V. und weiteren Institutionen im Rahmen des ganztägigen Fachgesprächs „2 Jahre Lieferkettengesetz - erste Praxiserfahrungen mit dem LkSG“ mit Akteuren aus dem Globalen Süden, vielen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Akteuren der Wirtschaft, sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den Austausch zu treten und über das „Wohl und Wehe“ des LkSG zu diskutieren.
Klar wurde:
✅ das LkSG kann nicht weg, denn es zeigt Wirkung!
✅ Unternehmen sind mitten dabei, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten umzusetzen, diese Anstrengungen von Unternehmen machen einen Unterschied für Rechteinhabende im Globalen Süden!
✅ auch wenn noch nicht alles einwandfrei läuft, weder für Betroffenen noch für Unternehmen, so ist es ein wichtiges Gesetz, an dem nun, auch im Wege der Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD, nachjustiert werden kann und muss!
✅ überbordenden Bürokratie, die nicht dem Ziel des Gesetzes, nämlich der Verbesserung der Menschenrechtslage, dient, muss an den entsprechenden Stellschrauben, d.h. passgenau, abgebaut und dort nachgebessert werden - hier muss jedoch differenziert werden, dass diese Stellschrauben nicht das gesamte LkSG betreffen!
✅ solche Stellschrauben sind zum Beispiel die Praxis mancher Unternehmen, unpriorisiert Fragebögen an sämtliche Zulieferer zu versenden - was gar nicht vom LkSG gefordert wird und die Prüfbehörde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits klargestellt hat.
✅ es betrifft auch die konkreten Anforderungen an die Berichterstattung, bei denen nachjustiert werden kann.
Dabei wünsche ich mir, dass eine Differenzierung erfolgt: zwischen dem Gesetz und seiner Wirkung im Ganzen und einzelnen Hindernissen und Belastungen, die angegangen werden müssen, und zwar zur Verbesserung auf beiden Seiten - für Betroffene, aber auch für Unternehmen. Hierzu bietet der anstehende Umsetzungprozess der EU-Richtlinie CSDDD eine Chance ⭐️
Ich bin jedem dankbar, der/die einen Beitrag dazu leistet. JETZT für das Lieferkettengesetz und ein positives Narrativ eintreten, differenzieren, Wissen teilen, Unklarheiten ausräumen 🙏
Annabell Brüggemann Lisa Pitz, LL.M. (Tel Aviv University) Finn Robin S. Robert Grabosch Armin Paasch Dr. Franziska Humbert Miriam Saage-Maaß Malte Drewes Stefanie Ĺorenzen Katja Gehne