Lange und Schliemann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt) hat dies direkt geteilt
Ist meine Besuchererfassung eigentlich DSGVO-konform? Nutzen Sie für die Dokumentation Ihrer Besucher einen Papierblock – insbesondere, wenn eine Seite für mehrere Besucher genutzt wird – genügt dieser nicht dem Anspruch der Vertraulichkeit nach Art. 5 Abs. 1 f. DSGVO. Gehen Sie jetzt den ersten Schritt in Richtung Digitalisierung mit der Besucherliste: https://lnkd.in/eZnZVHUf DSGVO-konformes automatisiertes Löschen der erfassten Daten nach 28 Tagen. Individualisierung des Begrüßungsbildschirms möglich. Weitere Informationen hierzu, sowie eine Vorlage für Ihre Datenschutzerklärung und eine ausführliche Anleitung gibt es unter: https://lnkd.in/e_RGJCMM