Osborne Clarke Germany

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Rechtskanzleien

Weil wir unserer Mandantschaft schon heute dabei helfen, in der Welt von morgen erfolgreich zu sein.

Info

Wir sind die Kanzlei für die Welt von morgen. Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwälte – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert. Osborne Clarke steht seit der Gründung im Jahr 1748 für die Beratung von Unternehmen, die die Zukunft gestalten. Heute legen wir unseren Fokus auf die globalen Trends der Digitalisierung, der Dekarbonisierung und der Urban Dynamics. Wir verstehen uns als die Kanzlei für die Welt von morgen. Warum? Weil wir unserer Mandantschaft schon heute dabei helfen, in der Welt von morgen erfolgreich zu sein. Wir sind #teamtomorrow. Du auch? Um unsere Ziele zu erreichen, brauchen wir mehr als gute Anwältinnen und Anwälte. Wir brauchen echte Anpackerinnen und Voranbringer, ganzheitliche Denker und Strateginnen. Die nicht nur mitlaufen, sondern auch mitgestalten. Die nicht allein glänzen, sondern im Team erfolgreich sein wollen. Dafür bieten wir jede Menge Entwicklungschancen, Flexibilität und Gestaltungsspielraum. Und eine Unternehmenskultur, die exzellent, inspirierend, wertschätzend und begeisternd ist. Wer sich darin zu bewegen weiß, trifft bei uns auf unbegrenzte Möglichkeiten.

Branche
Rechtskanzleien
Größe
501–1.000 Beschäftigte
Hauptsitz
Köln
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
2001
Spezialgebiete
Energy and Utilities, Financial Services, Life Sciences and Healthcare, Mobility and Infrastructure, Retail and Consumer, Tech Media and Comms und The Built Environment

Orte

Beschäftigte von Osborne Clarke Germany

Updates

  • Full House in Hamburg: Mit einer grandiosen Abschlussparty haben wir unsere Sundowner-Reihe für 2024 beendet. 🎉 Zusammen mit über 100 neuen Talenten haben wir gemeinsam bei Snacks und Drinks den Abend genossen. Jens Schefzig, Alexandra Martha Nautsch und Christine Herzog berichteten, welche Karrierechancen wir als internationale Wirtschaftskanzlei bieten. Unsere Trainees Jan und Larissa erzählten im Anschluss von ihrem Traineestammtisch und wie ihre tägliche Arbeit gestaltet ist. Und wie war der Traineestammtisch nun? Bei ihrem letzten Traineestammtisch in Hamburg hatten unsere jungen Kolleginnen und Kollegen die Chance, sich auszutauschen und in Kurzvorträgen zu Themen wie Referendariat oder LL.M.-Programmen voneinander zu lernen. Anschließend genossen unsere Trainees noch Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt und nach einem Rundgang durch die Hamburger Speicherstadt eine leckere Kaffeeverkostung. Vielen Dank an alle Teilnehmenden der diesjährigen Sundowner und Traineestammtische, wir haben die gemeinsame Zeit sehr genossen! 2025 geht es weiter, wir freuen uns auf euch! Ihr wollt jetzt schon wissen, was unser #teamtomorrow zu bieten hat? Dann schaut auf unserer Karriereseite vorbei: https://bit.ly/3ZAiufv

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  • +++ENGLISH VERSION+++ The revised Directive on Alternative #Investment #Fund Managers (#AIFMD II) entered into force on 15 April 2024, and must (in major parts) be implemented by 15 April 2026. German Chancellor Olaf Scholz seems to push the Fund Market Strengthening Act (#Fondsmarktstärkungsgesetz – “FoMaStG”) to still be passed during his term of office. One of AIFMD II’s / FoMaStG’s goals is a European harmonised framework for #DebtFunds. In our latest insight, Tanja Aschenbeck and Jan Herrmann provide some background and analyse to what extent this is a harmonisation of the regulatory regime for Debt Funds > https://bit.ly/4eYnjUx

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  • Wie kann #HR die Zukunft gestalten? Bei unserer gemeinsamen Veranstaltung mit der Unternehmensberatung Mercer in der vergangenen Woche gab es wertvolle Einblicke, wie HR-Abteilungen echte Zukunftsjobs durch Personalumbau ermöglichen! Denn die aktuelle wirtschaftliche Lage stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderung: Einerseits Personalabbau aufgrund der Rezession, andererseits Personalumbau, also Re- und Upskilling, für Zukunftsjobs. Wie beides rechtssicher gelingen kann, haben unsere Arbeitsrecht-Expertinnen Annabel Lehnen und Johanna Reiland im Expertendialog mit Nicole Peichl und Sebastian Unterreitmeier-Lessig (beide Mercer) gezeigt! Aus unserem Kölner Büro gab es praxisnahe Tipps, z. B. zu folgenden Fragen: ➡️ Wie können Unternehmen Re- und Upskilling effizient mit einer professionell geführten Skill-Matrix durchführen? ➡️ Welche arbeitsrechtliche Relevanz hat eine solche Skill-Matrix? ➡️ Und welche Bedeutung hat in diesem Kontext die neue EU-KI-Verordnung? Gemeinsam mit unseren Gästen haben wir dargestellt, wie eine gut strukturierte Skill-Matrix nicht nur den aktuellen Personalbedarf decken kann, sondern auch auf technologische Veränderungen und Zukunftsjobs vorbereitet. Wir haben die Bedeutung der Skill-Matrix bei Restrukturierungen, Betriebsteilübergängen und organisatorischen Veränderungen hervorgehoben und mittels anschaulicher Beispiele erläutert, warum sie ein unverzichtbares Werkzeug ist, um den Wandel im Arbeitsmarkt effizient zu gestalten. Zudem haben wir die Auswirkungen der EU-KI-Verordnung auf den Personalumbau beleuchtet und gezeigt, wie Unternehmen diese Regelungen in Zusammenarbeit mit ihren Betriebsräten umsetzen können. Ein besonderer Dank für dieses spannende Event geht an alle Teilnehmenden sowie unsere Gast-Referenten Nicole Peichl und Sebastian Unterreitmeier! Sie wollen zukünftig über unsere Arbeits-Recht-Events und relevante Insights informiert werden? Dann können Sie sich hier zu unserem Osborne Clarke Arbeitsrecht-Newsletter anmelden: https://lnkd.in/ezj6M4Vd

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  • Join Dr. Florian Reiling, MBA and Peter Rudd-Clarke for an Exclusive Webinar on AI in Pharma & MedTech! > https://lnkd.in/epEEmS5T We are excited to invite you to a one-hour webinar where we will delve into the fascinating world of AI in Pharma & MedTech. Our expert panel will explore: • How AI tools and AI-developed results are protectable under relevant IP laws. • Whether AI may be legally recognised as an 'inventor' or 'creator' from an IP law perspective. • Challenges surrounding the protection of training data and trade secrets. In addition, we will also provide insights on contract compliance and contractual protection strategies and we will take a look at some case studies that highlight the transformative potential of AI in the Pharma and MedTech industries. 🗓️ Date: Tuesday 10 December, 2024 🕒 Time: 16:00 – 17:00 GMT Don't miss this opportunity to gain valuable insights and stay ahead in the rapidly evolving landscape of AI in Pharma & MedTech. Please find here further information: https://lnkd.in/e99ZG9Kd Stay one step ahead regarding regulatory changes in the Life Sciences and Healthcare sector and sign up to our webinar series now: https://lnkd.in/eMY7CzRB

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  • Frischen Sie Ihr Arbeitsrecht-Know-How bei einem entspannten Frühstück in unserem Berliner Büro auf! 💼🥐 Unsere Arbeitsrecht-Expertinnen Kamissa Sophie Kruse und Karina Naumann bieten praxisnahe Insights zu aktuellen Fragen: ➡️ Was ist der feine Unterschiede zwischen Freelancern und angestellten Mitarbeitern?  ➡️ Wie können Arbeitgeber mit häufigen Erkrankungen umgehen? ➡️ Was sind die „Dos and Don'ts“ bei Abmahnungen? Das "Unplugged"-Format garantiert Ihnen eine entspannte Atmosphäre für offene Diskussionen und die Möglichkeit, Osborne Clarke kennen zu lernen. Jetzt registrieren: https://bit.ly/4imgxdQ

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  • Sollte man sich zur Nutzung einer KI grundsätzlich eine entsprechende Lizenz unter den Weihnachtsbaum legen lassen? 🎄 Im nächsten Webinar der Reihe „Supermarkt und Handel“ beleuchten Robert Briske, Dr. Florian Reiling, MBA und Host Jürgen Ehrlichmann rechtliche Themen im Kontext von Künstlicher Intelligenz. Eine zentrale Frage: Welche rechtlichen Fallstricke gibt es aus Sicht des geistigen Eigentums, etwa im Hinblick auf die Erteilung von KI-bezogenen Lizenzen sowie hinsichtlich der Themen Trainingsdaten, Nutzung von KI-generiertem Output und der Haftung insoweit? Freuen Sie sich auf eine informative und unterhaltsame Veranstaltung, bei der unsere Experten rechtliche Aspekte beleuchten und praktische Beispiele diskutieren. Jetzt anmelden: https://bit.ly/41f5Tzu

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  • Unser #teamtomorrow ist auch im Dezember noch unterwegs, um aus erster Hand über die Arbeit bei Osborne Clarke zu berichten! Wer uns kennenlernen und ganz ungezwungen ins Gespräch kommen möchte, hat die Chance bei der Juracon am 12. Dezember in München 😊 Jeweils von 10:00 – 16:00 Uhr freuen wir uns darauf, neue Talente kennenzulernen und Fragen zu beantworten! Interessiert? Unter https://lnkd.in/e3WG7B3Z gibt es weitere Details. 

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    Osborne Clarke has advised some of the shareholders of Dynamic Biosensors GmbH, a company specialising in biosensor technology, on the sale to Bruker Corporation. Read the full news here: https://bit.ly/3CUOK4h The Osborne Clarke team, led by Dr Martin Sundermann, that advised a part of the shareholders of Dynamic Biosensors, consisted of Dr. Felix Dörrenbächer (Senior Associate M&A/VC), Enno Dreier (Counsel M&A), Elisabeth Falterer (Senior Associate M&A), 🌈 Florian Merkle (Counsel Tax), Patrick Seiler (Senior Associate Tax), Dr. Tim Reinhard (Partner IP), Konstantin Sitte (Counsel IP), Tamara Giebisch (Associate IP), Dr. Hendrik Schöttle (Partner IT), Dr. Florian Eisenmenger (Counsel IT) and Beata Regina Völker, LL.M. (Associate IT). Bruker Biosensors

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    Earn-outs are making a comeback in M&A transactions. 📊 If buyers and sellers of a growth company cannot reach an agreement, an earn-out helps to bridge the valuation gap. What needs to be considered when setting up an earn-out clause? ✅ Maximum periods for earn-outs should ideally be 2 – 3 years, if necessary subdivided into 2 – 3 individual periods. ✅ Performance targets (e.g., EBIT, (adjusted) EBITDA, gross profit, profit before tax, revenues, operating cash flow etc.) need to be clearly defined to avoid litigation risks. ✅ Sellers should ensure that they have information and control rights to prevent the buyer from manipulating or influencing the earn-out targets. ✅ Employees who have VSOP shares should be aware that in case the exit proceeds are payable in several earn-out instalments, the cashout payment usually becomes due in corresponding instalments. Are there tax consequences? 💰 In case (part of) the sellers are still working for the target company post-transaction, earn-out provisions should be drafted carefully to prevent adverse tax consequences at the level of the seller resulting from the earn-out payments not being qualified as part of the purchase price but as salary (subject to a higher taxation). Connect with our experts Maximilian Vocke and Ann-Kristin Lochmann to learn how you can implement earn-outs! #ocventures #osborneclarke #venturecapital #MergersAndAcquisitions

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    Manche Arbeitgeber führen unangekündigte Hausbesuche bei fragwürdigen Krankheitsfällen durch. Solche umstrittenen Maßnahmen werfen wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf: Sind Hausbesuche ein geeignetes Mittel, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters aufzuklären? Was wären vorzuziehende Alternativen? Unsere Arbeitsrecht-Experten Asil Buruncayir und Karina Naumann beleuchten die Hintergründe und geben Empfehlungen, wie Arbeitgeber rechtssicher in solchen Fällen vorgehen können: https://bit.ly/3CM3ouu

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