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Kann ein Einbrecher sein Opfer verklagen? Auf den ersten Blick klingt es absurd: Ein Einbrecher, der sein Opfer verklagt. Doch tatsächlich kann dies unter bestimmten Umständen rechtlich möglich sein. Der Schlüssel dazu liegt in der Gefährdungshaftung. Nach deutschem Recht haftet eine Person für Schäden, die durch besondere Gefahrenquellen wie z. B. bauliche Mängel oder gefährliche Tiere entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ein Beispiel: Ein Einbrecher bricht in ein Haus ein und stürzt durch eine nicht abgesicherte Falltür. Obwohl der Einbruch eine Straftat ist, könnte der Hauseigentümer haftbar gemacht werden, wenn er eine „verkehrssichernde Pflicht“ verletzt hat. Das Gesetz trennt hier den strafrechtlichen Aspekt des Einbruchs vom zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz. Doch Gerichte wägen solche Fälle sorgfältig ab – oft wird dem Einbrecher Mitschuld zugesprochen. Letztlich zeigt dieser juristische Grenzfall, wie komplex das Recht sein kann. Welche kuriosen Situationen habt ihr Rund um das Thema Einbruch erlebt?