Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. hat dies direkt geteilt
‼️ 𝗗𝗦𝘁𝗩-𝗘𝗿𝗳𝗼𝗹𝗴: “𝗦𝗰𝗵𝗼𝗻𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁“ 𝗳ü𝗿 𝗢𝗳𝗳𝗲𝗻𝗹𝗲𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹ü𝘀𝘀𝗲 𝟮𝟬𝟮𝟯 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗴𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗻 𝗯𝗶𝘀 𝗘𝗻𝗱𝗲 𝗠ä𝗿𝘇 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮! Auch im vierten Jahr nach der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 von Kapitalgesellschaften. Der DStV setzte sich daher erneut nachdrücklich für einen zeitlichen Aufschub ein. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) gab nun in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz bekannt, dass eine verspätete Offenlegung erst ab 01.04.2025 zur Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens führt. Damit können die kleinen und mittleren Kanzleien etwas aufatmen! 😊 🤩 Den Link zum Hinweis auf der Internetseite des BfJ finden Sie im ersten Kommentar. Im zweiten Kommentar finden Sie Informationen zum DStV-Engagement.