Steuerberaterkammer Hessen hat dies direkt geteilt
📌 Unternehmensteuerreform angehen Bei den heutigen „Berliner Steuergesprächen“ stellte unser Präsidialmitglied Prof. Uwe Schramm heraus, welche Schritte notwendig sind, um die Unternehmensbesteuerung effizienter zu gestalten. Im Wesentlichen sind das vier zentrale Punkte, die er auch in die Diskussion der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ beim BMF eingebracht hat, deren Mitglied er war. 🔊 Renaissance des Maßgeblichkeitsgrundsatzes Im Laufe der Jahre hat sich die Steuerbilanz immer weiter von der Handelsbilanz entfernt. Eine Einheitsbilanz ist in der Praxis faktisch nicht mehr möglich. Das Ergebnis: unnötiger bürokratischer Mehraufwand und eine hohe Komplexität. Es ist dringend an der Zeit, dass die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wieder die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung werden. Eine solche, an das deutsche HGB orientierte, steuerliche Bemessungsgrundlage würde auch dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz gerecht. Dies ist wichtiger denn je. Denn durch die globale Mindestbesteuerung und die Diskussionen um BEFIT wird eine zunehmende Anknüpfung an die internationalen Rechnungslegungsstandards vorangetrieben. Dadurch können nicht realisierte Gewinne ausgewiesen werden. Der Wildwuchs an steuerlichen Sondervorschriften muss zurückgeschnitten werden. Streichposten sind insbes. die zahlreichen Sondervorschriften zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen. Besonders in kleinen und mittelgroßen Unternehmen könnten konsequent praktizierte Einheitsbilanzen helfen, die Rechtsbefolgungs- und Bürokratielasten zu senken. 🔊 Vereinheitlichung der steuerlichen Bemessungsgrundlage Eine Annäherung zwischen einkommen- bzw. körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Bemessungsgrundlage ist dringend notwendig. Insbesondere durch Streichung gewebesteuerlicher Kürzungen und Hinzurechnungen. 🔊 Lockerung der ertragsteuerlichen Organschaft Die deutsche Regelung zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe ist zu starr. Für die Verrechnung sollte statt eines notariellen Ergebnisabführungsvertrags eine qualifizierte Mehrheitsbeteiligung von 75 Prozent des gezeichneten Kapitals und der Stimmrechte genügen. 🔊 Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten Unter dem jetzigen Regime kommt es zu einer Überbesteuerung. Sollen #Startups bessere Chancen haben und sollen Unternehmen darin bestärkt werden, auch risikoreiche Innovationen einzugehen, müssen Verluste umfassender verrechnet werden können. Die sog. Mindestbesteuerung sollte dabei abgeschafft werden, da sie Branchen mit schwankenden Umsätzen und Start-ups benachteiligt. Vielen Dank, liebe Berliner Steuergespräche e.V. für die angeregte Diskussion. Heute haben alle Beteiligten gezeigt: unser Wirtschaftsstandort benötigt dringend eine umfassende Unternehmensteuerreform. Die nächste Bundesregierung darf nicht lange warten und muss die erarbeiteten Vorschläge der Expertenkommission dringend angehen.