Steuerlicht

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Info

STEUERLICHT: Fachliche Kompetenz durch den Ausdruck Steuer gepaart mit dem Wort Licht für unsere Motive: Aufklärung, Beratung, Helfen, Erleuchtung, Wissen, Erkenntnis.

Branche
Unternehmensberatung
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Hannover, Niedersachsen
Art
Selbständig
Gegründet
2017
Spezialgebiete
Steuerberatung, Internationales Steuerrecht, Unternehmensberatung, Umwandlungsberatung, Nachfolgeberatung, Buchführung, Lohnbuchhaltung, Digitalisierung und Start-Up-Beratung

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Updates

  • Entfernungspauschale: Wann ist eine längere Strecke absetzbar? Die Entfernungspauschale kann grundsätzlich nur für die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. 📍 Eine Ausnahme gilt, wenn eine andere, längere Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Das Finanzgericht Niedersachsen hat nun entschieden, wann dies der Fall ist. ⚖️ Wichtige Punkte zur Entscheidung: 🚗💨 Verkehrsgünstiger bedeutet schneller: Eine längere Strecke ist dann ansetzbar, wenn sie trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher zur Arbeitsstätte führt. 🤔 Offensichtliche Vorteilhaftigkeit: Die gewählte Strecke muss so vorteilhaft sein, dass ein verständiger Verkehrsteilnehmer sie den gegebenen Umständen entsprechend ebenfalls wählen würde. Eine gelegentlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke reicht nicht aus. 📊 Indizwirkung der kürzeren Strecke: Wenn die kürzere Strecke bei normaler Verkehrslage regelmäßig erheblich schneller ist, hat diese in der Gesamtbewertung Vorrang. Sonderfälle: 😨 Krankheitsgründe: Gesundheitsprobleme wie Höhenangst (bei Fahrt über eine Brücke) können die kürzere Strecke unzumutbar machen, sofern dies ärztlich attestiert ist. ⚠️ Nicht ausreichend: Eine höhere Unfallgefahr auf der kürzeren Strecke oder das Bedürfnis nach Pausen bei Rückenleiden sind in der Regel keine ausreichenden Gründe, um eine längere Strecke anzusetzen. Fazit: Arbeitnehmer sollten sorgfältig prüfen, ob die längere Strecke tatsächlich und regelmäßig verkehrsgünstiger ist, bevor sie diese bei der Steuer ansetzen. Ein nachvollziehbarer Nachweis über die Vorteile der längeren Strecke kann im Streitfall entscheidend sein. 💡 #steuerlicht #hannover #entfernungspauschale #arbeitsweg #finanzen #steuertipps #verkehrsgünstigkeit #steuerrecht

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  • Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Rückwirkende Erhöhung für 2024 beschlossen Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Damit steigen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024. ⚖️ Die neuen Beträge: 💰 Grundfreibetrag: Anhebung von 11.604 EUR auf 11.784 EUR. 👶 Kinderfreibetrag: Anhebung von 6.384 EUR auf 6.612 EUR. Umsetzung in der Lohnabrechnung: 🧾 Die höheren Beträge sind ab der Entgeltabrechnung für Dezember 2024 anzuwenden. 📆 Eine Rückrechnung der Monate Januar bis November ist nicht erforderlich. Unterstützung durch das BMF: Das Bundesfinanzministerium hat im Vorgriff auf die Änderungen bereits die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 veröffentlicht. Diese umfassen: 🖥️ Maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchenlohnsteuer. 🧮 Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung. Fazit: Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags entlastet Steuerpflichtige und sorgt für eine Anpassung an das Existenzminimum. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die neuen Beträge bei der Lohnabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. 💡 #steuerlicht #hannover #grundfreibetrag #kinderfreibetrag #lohnsteuer #finanzen #steuerrecht #entgeltabrechnung

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  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz bringt wichtige Änderungen für Unternehmen Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und enthält zahlreiche Änderungen, die Unternehmen entlasten sollen. ⚖️ Besonders hervorzuheben sind die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und die angehobenen Schwellenwerte bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen. ☝️ Wichtige Änderungen: 1. Verkürzte Aufbewahrungsfristen 🆕 Neuregelung: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). ❗️ Anwendung: Gilt bereits für Belege, deren bisherige 10-Jahres-Frist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen ist. 📆 Umsatzsteuerliche Fristen: Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen (§ 14b Abs. 1 S. 1 UStG) wurde ebenfalls auf acht Jahre verkürzt. 2. Erhöhte Schwellenwerte bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen ⬆️ Ab 2025 wird die Schwelle für monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 7.500 EUR auf 9.000 EUR angehoben. 🧾 Unternehmen, die diesen Wert nicht überschreiten, müssen nur noch vierteljährlich Voranmeldungen abgeben. Vorteile für Unternehmen: ⏰ Zeitersparnis: Kürzere Aufbewahrungsfristen reduzieren den administrativen Aufwand. 💸 Liquiditätsvorteile: Selteneres Einreichen von Voranmeldungen bietet finanziellen Spielraum für Unternehmen. Fazit: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz setzt einen weiteren wichtigen Schritt zur Reduzierung von Verwaltungslasten und schafft Erleichterungen für Unternehmen, die in Zeiten steigender Anforderungen dringend nötig sind. 💡 #steuerlicht #hannover #bürokratieabbau #steuerrecht #finanzen #umsatzsteuer #buchführung #gesetzesänderung

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    Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2024 Das Jahressteuergesetz 2024 ⚖️ enthält umfassende Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen: Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 EStG) 🧮 Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. 🚧 Verlustverrechnungsgrenze: 20.000 EUR/Jahr. ❗️ Hinweis: Der BFH sieht diese Regelung als verfassungsrechtlich bedenklich. Anpassungen bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) ✝️ Erwerb von Erbanteilen an einer Erbengemeinschaft fällt unter die 10-Jahres-Frist. ❗️ Anwendung: Für alle offenen Fälle. Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 EStG) 🏦 Ab 2025 nur noch durch Banküberweisung nachweisbar. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) 🧾 Rechnung und Überweisung sind zwingend erforderlich. ❗️ Anwendung: Ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Diese Änderungen schaffen mehr Klarheit, bedeuten aber auch zusätzliche Pflichten. Unternehmen und Steuerpflichtige sollten die neuen Anforderungen frühzeitig berücksichtigen. 💡 #steuerlicht #hannover #verlustverrechnung #unterhaltsaufwendungen #jahressteuergesetz2024 #finanzen #steuerrecht #privatpersonen

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    Umsatzsteuer – Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 Das Jahressteuergesetz 2024 bringt bedeutende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer 💶, insbesondere für Kleinunternehmer: Reform der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) 💰 Einführung einer echten Steuerbefreiung. 🆕 Neue Umsatzgrenzen: Vorjahr: 25.000 EUR Laufendes Jahr: 100.000 EUR 💰 Überschreiten der 100.000 EUR-Grenze führt zum unterjährigen Wegfall der Steuerbefreiung. EU-weite Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG) 🛫 Kleinunternehmer können die Regelung auch im EU-Ausland nutzen. ❗️ Voraussetzung: Umsätze dürfen 25.000 EUR nicht überschreiten. Vorsteuerabzug bei Ist-Besteuerung (§ 15 Abs. 1 UStG) 💸 Vorsteuerabzug künftig nur nach tatsächlicher Zahlung. ❗️ Anwendung: Für Rechnungen ab dem 31.12.2027. Diese Änderungen bieten Klarheit und neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer, während sie gleichzeitig die Verwaltung vereinfachen. 💡 #steuerlicht #hannover #umsatzsteuer #kleinunternehmerregelung #jahressteuergesetz2024 #finanzen #steuerrecht

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    Einkommensteuer – Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wesentliche Änderungen im Bereich der Einkommensteuer. 💶 Hier die wichtigsten Neuerungen: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) ☀️ Erhöhung der zulässigen Bruttoleistung auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. ☀️ Steuerbefreiung gilt auch für Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten. ❗️ Anwendung: Für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Erweiterte E-Bilanz-Pflichten (§ 5b EStG) 🖥️ Ab 2025: Kontennachweise, Anlagenverzeichnisse und weitere Unterlagen müssen elektronisch übermittelt werden. Anwendung: ❗️ Kontennachweise ab Wirtschaftsjahren nach dem 31.12.2024. ❗️ Weitere Unterlagen ab Wirtschaftsjahren nach dem 31.12.2027. Erhöhung der Kinderbetreuungskosten 👶 Abzugsbetrag steigt ab 2025 auf 80 % der Aufwendungen, maximal 4.800 EUR pro Kind und Jahr. Diese Änderungen schaffen Klarheit und zusätzliche Steuererleichterungen für Steuerpflichtige. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen. 💡 #steuerlicht #hannover #Jahressteuergesetz2024 #einkommensteuer #photovoltaik #kinderbetreuungskosten #steuerrecht #finanzen

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    Steuerfalle bei Immobilien-Schenkung: Anteilige Übertragung ohne Darlehen kann den Zinsabzug schmälern ⚠️ Das Finanzgericht Niedersachsen hat kürzlich entschieden, dass bei einer teilweisen Schenkung eines Immobilienanteils ohne anteilige Übertragung der zugehörigen Darlehen nur ein anteiliger Abzug der Schuldzinsen möglich ist. Für Immobilieneigentümer, die eine vorweggenommene Erbfolge planen, ist dies eine potenzielle Steuerfalle, die es zu beachten gilt. ☝️ Hintergrund: Im konkreten Fall übertrug ein Vater seinem Sohn schenkweise einen 2/5-Miteigentumsanteil an einer vermieteten Immobilie, behielt jedoch die vollständige Darlehensverpflichtung auf sich. 🏠 Das Finanzamt gewährte den Abzug der Schuldzinsen nur noch anteilig in Höhe des verbliebenen 3/5-Anteils des Vaters. Der Sohn konnte die Schuldzinsen nicht absetzen, da er das Darlehen weder gezahlt noch gegenüber der Bank geschuldet war. Begründung des Finanzgerichts: Das Finanzgericht Niedersachsen argumentierte, dass die Übertragung eines Miteigentumsanteils ohne Darlehensübertragung den Finanzierungszusammenhang des Darlehens mit der Immobilie teilweise aufhebt. Es handele sich dabei um eine kreditfinanzierte Schenkung, bei der die Darlehenszinsen vom Vater nicht mehr voll als Werbungskosten abgezogen werden können, da sie nicht mehr vollständig der Einkünfteerzielung dienen. ⚖️ Vergleich zur Gewerbesteuer: Das Finanzgericht ließ jedoch die Revision zu, da in einem vergleichbaren Fall bei Gewerbebetrieben anders entschieden wurde. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2017 festgestellt, dass Darlehenszinsen bei Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in voller Höhe als Sonderbetriebsaufwand abzugsfähig sind, auch wenn das Darlehen beim Übertragenden verbleibt. 💰 Fazit: Bei Schenkungen von Immobilienanteilen sollte die Darlehensstruktur im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, um eine steuerliche Benachteiligung zu vermeiden. Bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs sollten Steuerpflichtige, die in einer ähnlichen Situation sind, Einspruch einlegen und auf die gesetzliche Verfahrensruhe verweisen. 💡 #steuerlicht #hannover #immobilien #schenkung #steuertipps #finanzen #darlehenszinsen #bundesfinanzhof

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