SW Brandschutz

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Architektur und Planung

Berlin, Berlin 182 Follower:innen

Brandschutzlösungen müssen pragmatisch und umsetzbar sein und für Bauherr und Betreiber gleichermaßen passen!

Info

Meine Aufgabe ist es für und mit Bauherrn, Architekten, Feuerwehren und Haustechnikern und auch Betreibern und Unternehmer Lösungen zu erarbeiten, die den Ansprüchen an den Brandschutz, die Wirtschaftlichkeit und der Gestaltung gerecht werden. Kurzum die Lösungen müssen passen! Wir bieten ihnen rund um den Brandschutz folgende Leistungen an: - brandschutztechnische Beratung - brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten - Brandschutznachweise und -konzepte - Brandschutzmanagement/Brandschutzbeauftragter - Brandschutzordnungen - Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne - Schulungen - Brandschutzbedarfsplanung Bei Interesse an ein unserer Leistungen sprechen Sie uns einfach an.

Branche
Architektur und Planung
Größe
2–10 Beschäftigte
Hauptsitz
Berlin, Berlin
Art
Selbständig
Gegründet
2016
Spezialgebiete
Sonderbauten, vorbeugender Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Brandschutztechnische Bewertung, Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise, Referent/Dozent, Beratung, Brandschutzmanagement, Brandschutzbedarfsplanung, Brandschutzbeauftragter, Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne

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    💡 Mit dem Jahresbeginn trat die neue Berliner Bauordnung in Kraft. Zu den Zielen der Gesetzesänderung zählen die Förderung der Barrierefreiheit, der nachhaltige Umgang mit Baustoffen und der Klimaschutz sowie effizientere Genehmigungsverfahren. 🏗 Eine der wesentlichen Neuerungen für knappen Wohnraum in Berlin ist, dass Dachausbauten und Aufstockungen bestehender Gebäude nunmehr mit bis zu zwei Geschossen realisiert werden, ohne dass dies eine Verpflichtung nach sich zieht, eine Aufzugsanlage zu errichten. Weiterhin fallen Dachausbauten außerhalb qualifizierter B-Pläne künftig in die Genehmigungsfreistellung. Der Brandschutz muss natürlich weiterhin sichergestellt sein (Brandschutznachweis). 🌞 Für Solaranlagen (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen) wird ein geringerer Abstand zu Brandwänden vorgeschrieben, wenn dies aus Brandschutzgründen gerechtfertigt werden kann. 🏬 Neue Vorgaben gibt es auch für die Begrünung von Dächern. Dächer mit einer maximalen Neigung von zehn Grad, die insgesamt größer als 100 m² sind, müssen begrünt werden. Das Gesetz ermöglicht aber auch Ausnahmen, wenn für Dächer andere Verwendungen vorgesehen sind. Mehr verfahrensfreie Vorhaben, u.a. 🌳Die Regelung zur Holzbauweise wurde angepasst. Danach sind auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen zulässig, sofern sie den einschlägigen Technischen Baubestimmungen entsprechen. Damit wird der Holzbau wesentlich erleichtert. 🏘 Mit der Aufnahme von § 72a BauO Bln wird ein Instrument geschaffen, um das serienmäßige Bauen, insbesondere den Wohnungsbau, zu erleichtern und zu beschleunigen. Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird eine Typengenehmigung erteilt. Die Bauordnung enthält noch weitere Anpassungen, die das Bauen etwas einfacher und klimafreundlicher machen soll. Die aktuelle Fassung findet ihr hier: https://lnkd.in/dGpnr-kH Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen eines Bauprojekt durch die Erstellung von Brandschutznachweisen und -konzepten. #Bauordnung #Berlin #Urban #Bauen #Brandschutznachweis #Brandschutzkonzept

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    ⁉ Brandschutzbeauftragte - Was ist das und Wer braucht einen? 📌 Der Brandschutzbeauftragte als Rolle entsteht auf Grundlage des Baurechts oder auf Grund des Arbeitsstättenrechts. Sofern die Rolle im Baurecht beschrieben ist, oder eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz zu dem Schluss kommt, dass ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, besteht seitens des Unternehmers auch die Pflicht diesen vorzuhalten. In den Fällen, in denen er nicht nach Vorschriftenlage gefordert wird, oder die Gefährdungsbeurteilung ihn nicht zwingend fordert, bleibt die Verantwortung und fachliche Auskleidung der Rolle als Unternehmerpflicht beim Unternehmer/Geschäftsführung bestehen. Gemäß dem Baurecht ergibt sich folgende Anforderung: - Industriebauten ab einer Grundfläche von 5.000m² benötigen einen Brandschutzbeauftragten (Muster-Industriebaurichtlinie) - Verkaufsstätten ab 2.000m² benötigen einen Brandschutzbeauftragten (Muster-Verkaufsstättenverordnung) - Hochhäuser benötigen einen Brandschutzbeauftragten (Muster-Hochhausrichtlinie) - Versammlungsstätten können einen Beaufragten benennen, im Übrigen liegt die Verantwortung der Aufgabenerledigung beim Betreiber (Muster-Versammlungsstättenverordnung) - Krankenhäuser und Pflegeheime benötigen einen Brandschutzbeauftragten (da es keine Musterrichtlinie hierzu gibt, wurde die Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung herangezogen) - weiterhin regelt das Brandschutzkonzept die Erforderlichkeit eines Brandschutzbeauftragten 💡 Der Brandschutzbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb oder Unternehmen. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Sie prüfen die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes und der Baugenehmigung, führen Brandschutzkontrollen durch, revisionieren Brandschutzpläne und erstellen die Brandschutzordnung. Die Liste der Aufgaben ist in der DGUV-I 205-003 enthalten. Dieses Dokument regelt auch die Qualifikationsanforderungen. ✅ Brandschutzbeauftragte sind entweder feste Mitarbeiter in dem Unternehmen oder die Leistung wird beauftragt und durch externe Dienstleister bereitgestellt. Die Beauftragtenfunktion ist in dem Kontext eine Beraterfunktion der Geschäftsführung oder Betriebsleitung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung dieser Funktion. #Brandschutzbeauftragter #Geschäftsführung #Unternehmer #Verantwortung #Brandschutz

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    ⁉ Brandschutzmanagement - Ist das nur ein Modewort oder steckt da was hinter... Tatsächlich steckt da was hinter. Verortet ist der Begriff im betrieblichen Brandschutz und steht quasi für die systematische und integrierte (sprich alle Schnittstellen in einem Unternehmen sind abgeholt und verfolgen die gleiche Zielsetzung) Verfolgung der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen. Das Ziel was dahinter steckt ist ganz klar ein unternehmerisches - Ziel ist ergänzend zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, welche in der DGUV-I 205-003 Risiken zu identifizieren und zu minimieren um im Ereignisfalle Schaden vom Unternehmen in Form von Betriebsausfällen, Imageschäden und Auftragsverlusten zu reduzieren. Hierfür wird ein System implementiert, welches strukturiert Risiken erkennt und abstellt. Ein beispielhafter Ablauf, welcher in Anlehnung an die VdS 2009 entstanden ist, ist der Grafik zu entnehmen. Folgende Themen können u.a. relevant sein: - Brandentstehungsrisiko an Arbeitsplätzen und sonstigen Räumen, - Brandausbreitungsrisiken, - Personenrisiken bei der Räumung und Evakuierung, - Risiken durch artverwandte Gefahren, wie Blackout, Cyber-Angriff, Pandemien etc. Die Aufzählung macht deutlich, dass es hier nicht nur um Feuerlöscher und Co. geht, sondern das Brandschutzmanagement sich interdisziplinär versteht. Sie überlegen, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen oder ein solches System in Ihrem Unternehmen zu implementieren? SW Brandschutz als CFPA zertifizierter Brandschutzmanager unterstützt sie hier bei allen Fragestellungen. Sprechen Sie uns einfach an. #Brandschutzbeauftragter #Brandschutzmanagement #betrieblicherBrandschutz #Risikomanagement #Schadensmanagement

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    🚗 🚘 🚙 Als letzten Beitrag zum Thema E-Fahrzeuge und co. möchte ich gerne mit nachfolgender Info der DGUV das Thema gut zusammenfassen. Speichert euch das Dokument, denn hier sind die wesentlichen Infos zu: - Besonderheiten bei Bränden von Lithium-Ionen-Batterien in Elektrofahrzeugen - Wie brennt eine Lithium-Ionen Batterie? - Bekämpfung von Fahrzeugbränden - Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien in Fahrzeugen - Maßnahmen nach der Brandbekämpfung kurz und knapp zusammengefasst. #Brandschutzbeauftragter #EFahrzeuge #PKW https://lnkd.in/eMUT3bEE

    FBFHB-024: Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden

    FBFHB-024: Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden

    publikationen.dguv.de

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