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Mit Leichtigkeit durch die Steuerwelt - Steuerwissen für dein Vorhaben, bezahlbar und komplett digital!
- Website
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www.taxmondo.de
Externer Link zu taxmondo
- Branche
- Internet-Publishing
- Größe
- 1 Beschäftigte:r
- Hauptsitz
- Rostock
- Art
- Einzelunternehmen (Gewerbe, Freiberufler etc.)
Orte
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Primär
Rostock, DE
Updates
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❓Gründe ich eine GmbH oder bleib ich doch erstmal ein Einzelunternehmen❓ Diese Frage stellen sich nicht nur Gründer, sondern auch Inhaber von bestehenden Unternehmen. Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Steuern. Es gibt nämlich weitere Vor- und Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Eine Entscheidungshilfe gibt es hier: https://lnkd.in/dCGGbFD7 Wenn’s gefällt, gerne liken, teilen und folgen!
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❗Der Verkauf von Gartenland kann steuerpflichtig sein ❗ Der BFH hatte hierzu folgende Fallkonstellation zu entscheiden: Es wurde ein Grundstück mit Haus und Garten gekauft und von den Eigentümern selbst bewohnt. Innerhalb der 10-Jahresfrist haben die Eigentümer dann den Garten grundbuchmäßig vom restlichen Grundstück abgeteilt und nur das Gartengrundstück verkauft. Auf dem anderen Grundstück mit dem Haus blieben sie weiter wohnen. Eigentlich ist der Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-Jahresfrist dann steuerfrei, wenn die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt wurde. Der BFH (Urteil vom 26.09.2023, IX R 14/22) hat nun erneut entschieden, dass das dann nicht gilt, wenn ein Teil des Grundstücks abgetrennt und verkauft wird und die Eigentümer weiter auf dem verbleibenden Grundstück wohnen. In diesem Fall wird das abgetrennte Gartengrundstück nämlich nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt, weshalb der Verkauf der Steuerpflicht unterliegt. Mit dem Verkauf werden sogenannte Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielt, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist hätte das abgeteilte Gartenland allerdings steuerfrei verkauft werden können.
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💰 "Mit einer Genossenschaft kann man richtig Steuern sparen!" 💰 Von mehreren Seiten wird die Genossenschaft als geeignete Rechtsform beworben, um Steuern zu sparen und kostengünstig den privaten Lebensunterhalt zu finanzieren. Denn der Zweck einer Genossenschaft ist schließlich die Förderung ihrer Mitglieder. Infolge dieser Werbung haben bereits mehrere Unternehmensinhaber:innen ihre Unternehmen auf eine Genossenschaft übertragen, an der sie und die Familienmitglieder beteiligt sind. Diverse Kosten für die private Lebensführung, wie z.B. Reisen, Kleidung und Pkw, werden dann von der Genossenschaft und somit aus noch unversteuertem Geld gezahlt. ❗Zu dieser Gestaltung hat sich jetzt das Finanzministerium Sachsen-Anhalt (Erlass vom 19.10.2023; 42-S 2702-3) kritisch geäußert und weist darauf hin, dass das Genossenschaftsgesetz bei dieser Gestaltung wohl fehlinterpretiert wird. In dem Erlass heißt es: „Der Betrieb muss den Mitgliedern die Möglichkeit geben, seine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Kennzeichnend für eine eG ist also, dass deren Mitglieder zugleich Kunden des genossenschaftlichen Unternehmens sind.“ Das ist in der Praxis bei den Familiengenossenschaften allerdings ganz häufig nicht der Fall. In einer Bäckerei werden nämlich üblicherweise keine Kleidung und in einem Autohandel keine Reisen verkauft. Somit sind die Familienmitglieder eben nicht für alle privaten Dinge Kunden des genossenschaftlichen Betriebs. Demnach wären die Kosten für die private Lebensführung doch zu versteuern. Hierzu steht in dem Erlass: ❗„Die auf die Finanzierung der privaten Lebensführung gerichteten Leistungen an die Mitglieder erfüllen daher die Voraussetzungen einer (verdeckten) Gewinnausschüttung.“ Ob die Finanzverwaltung damit richtig liegt, wird in ein paar Jahren der BFH zu entscheiden haben. All diejenigen, die diese Gestaltung gewählt haben, sollten vorsichthalber die gesparten Steuern zur Seite legen, um für den Fall einer großen Steuernachzahlung vorzusorgen.