TILP Group

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Rechtskanzleien

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TILP Group - Trailblazers for Investor Rights

Info

The affiliated law firms TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH and TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft in Tübingen form together TILP Group (hereinafter "TILP") and stand for more than 25 years of experience and expertise in the field of banking and capital markets law. TILP is one of the leading and most experienced German law firms, since 1994 consistently, effectively and exclusively serving the interests of investors and shareholders. In many major commercial disputes TILP represents private and institutional investors, family offices and also public institutions. The media and competitors alike agree: For many years TILP has consistently been ranked among the absolute market leaders in banking and capital markets law. The Nomos Verlag names TILP in the Handbook of Law Firms in Germany 2014 ”the leading capital markets law firm-" According to publications of JUVE, the German legal industry’s news magazine, TILP is "one of the leading law firms representing both, institutional and private investors in banking and capital market law matters ... which ranks among the top tier addresses for years now and ... which decisively has shaped this field of law". Moreover, competitors attest TILP an “archetype function and high professional competence". In its annual handbook 2016/2017 the legal market journal JUVE has ranked TILP as the nation's only boutique law firm for financial disputes and securities litigation in the absolute top-tier for the category "Commercial Litigation and Liability". In its 2018/2019 annual handbook, JUVE names TILP as “strongly recommended law firm for financial disputes (investors)”. TILP has designated expertise in the area of national and international collective redress mechanisms. At the national level this applies in particular to the so-called KapMuG proceedings under the German Capital Markets Model Case Act (KapMuG).

Branche
Rechtskanzleien
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Kirchentellinsfurt, Baden-Württemberg
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
1994

Orte

  • Primär

    Einhornstraße 21

    Kirchentellinsfurt, Baden-Württemberg 72138, DE

    Wegbeschreibung

Beschäftigte von TILP Group

Updates

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    „Deutschlands Beste Kanzleien 2024“ — Handelsblatt Auszeichnung für TILP Rechtsanwälte.    Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt die besten Kanzleien in Deutschland für das Jahr 2024 ermittelt.  Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte wurde für ihre Arbeit im Bereich "Bank- und Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet.    Wir freuen uns, dass TILP erstmals auch in das Ranking „Deutschlands Beste Kanzleien“ des Handelsblatts aufgenommen wurde.  Die Auszeichnung unterstreicht unsere herausragende Position und Expertise im komplexen Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.  Unser Dank gilt unseren Mandanten für Ihr Vertrauen und unserem Team für die hervorragende Arbeit.   Weitere Informationen zur Auszeichnung und zum Auszeichnungsverfahren finden Sie auf der Website des Handelsblatts — https://lnkd.in/eStT3UXN

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    Profil von Christian Herrmann anzeigen, Grafik

    Attorney at Law (Rechtsanwalt) bei TILP Group

    Im Zuge der zweiten Reform des KapMuG hat der Gesetzgeber mit der Einührung der in § 17 KapMuG geregelten Vorlage von Beweismitteln erstmals eine Antwort auf die in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig zulasten geschädigter Anleger bestehenden Informationsasymmetrien gefunden. In der heute erscheinenden Ausgabe der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) beleuchten mein Kollege Peter Gundermann und ich neben den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen insbesondere auch die Frage, ob bzw. welche Auswirkungen die Norm auf bereits laufende Musterverfahren hat. Wir setzen uns zudem kritisch mit dem Umstand auseinander, dass auf Klägerseite nur dem Musterkläger ein entsprechendes Antragsrecht zustehen soll. Wir sehen hier das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke und plädieren daher für eine analoge Anwendung der Norm auch auf sonstige Beigeladene. Es bleibt festzuhalten, dass die Norm das Potential hat, zu einem echten „Game-Changer“ in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten zu werden. Meinungsstreits sind vorprogrammiert. Wir bei TILP Group freuen uns auf die anstehenden Diskussionen und die praktische Anwendung der Norm in kommenden Musterverfahren. Herzlichen Dank an die Schriftleitung der BKR und das Team um Philipp Maume und Michael Primbs für die Bereitschaft zur Veröffentlichung und die reibungslose Zusammenarbeit.

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    TILP Rechtsanwälte: Erneut als TOP Wirtschaftskanzlei von FOCUS ausgezeichnet.   Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass TILP Rechtsanwälte zum neunten Mal in Folge von FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Kapitalmarkt empfohlen wurde.   Diese Auszeichnung für 2024 basiert auf einer umfangreichen Befragung von über 20.000 Fachanwältinnen und Fachanwälten in Deutschland. Die Empfehlung durch Fachkolleginnen und -kollegen unterstreicht unsere führende Position und Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.   Die kontinuierliche Anerkennung durch FOCUS seit nunmehr neun Jahren bestätigt unser nachhaltiges Engagement für höchste Qualität in der Mandantenvertretung. Sie spornt uns an, weiterhin mit voller Kraft für die Rechte und Interessen unserer Mandanten im komplexen Feld des Kapitalmarktrechts einzustehen.   Wir danken unseren Mandanten und Partnern für ihr Vertrauen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz, der diese Auszeichnung erst möglich gemacht hat.

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    Die zweite und dritte Lesung zur Reform des KapMuG findet heute im Deutschen Bundestag statt. TILP Geschäftsführer Peter Gundermann war als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses. Dieser teilt heute die (ersten) Änderungspunkte im Verhältnis zum Regierungsentwurf mit: "Änderungen im Rechtsausschuss Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Rechtsausschuss am 12. Juni noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden.  Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.(hau/scr/12.06.2024)" Der Rechtsausschuss hat also insbesondere unsere Anregungen zu den Beweismitteln aufgenommen. Sehr lesenswert hier: https://lnkd.in/eK7sD7bW #KapMuG

    Deutscher Bundestag - Entscheidung über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

    Deutscher Bundestag - Entscheidung über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

    bundestag.de

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    Manches wirft Schatten voraus. Morgen findet die zweite und dritte Beratung/Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (#KapMuG) statt. TILP-Geschäftsführer Peter Gundermann war Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 15.05.2024 und hat sich dort für eine Vielzahl von Verbesserungen stark gemacht. Morgen schauen wir gespannt nach Berlin, denn die dortigen Beschlüsse dürften wichtige Weichen für prozessuale Fragen des Investorenschutzes am Wirtschaftsstandort Deutschland stellen. https://lnkd.in/eK7sD7bW

    Deutscher Bundestag - Bundestag ändert das Kapital­anle­ger-Muster­verfahrens­ge­setz

    Deutscher Bundestag - Bundestag ändert das Kapital­anle­ger-Muster­verfahrens­ge­setz

    bundestag.de

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    Deutschlands beste Rechtsanwälte 2024: Erneute Auszeichnung für TILP Rechtsanwälte   Das renommierte Magazin Capital hat uns zum vierten Mal in Folge als eine der besten Anwaltskanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht für Privatmandanten in Deutschland ausgezeichnet. Diese Anerkennung basiert auf der Befragung von über 4.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten außerhalb unserer Kanzlei und ist daher von besonderem Wert für uns. Wir freuen uns über diese kontinuierliche Anerkennung unserer Arbeit und bedanken uns bei allen Beteiligten für ihre Unterstützung und Wertschätzung.

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