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Wirth Rechtsanwaelte

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Rechtskanzleien

Berlin, Berlin 368 Follower:innen

Kompetenz trifft Engagement

Info

Wir sind Ihre Spezialisten für Versicherung-, Bank-und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Die 1998 gegründete Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat einen hohen Anspruch: Wir wollen jeden unserer Mandanten bestmöglich beraten, unterstützen und vertreten. Deshalb engagieren wir uns, für jede Aufgabe eine Lösung zu finden – und jeden Rechtstreit zu gewinnen.

Branche
Rechtskanzleien
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Berlin, Berlin
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
1998
Spezialgebiete
Versicherungsrecht, Kapitalanlagerecht, Vertriebsrecht, Vermittlerrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Maklerrecht

Orte

Beschäftigte von Wirth Rechtsanwaelte

Updates

  • Immer häufiger lehnen Cyberversicherungen Schadenzahlungen ab – sei es wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen, unklarer Schadenhergänge oder vertraglicher Ausschlussgründe. Doch nur weil die Versicherung nicht zahlen möchte, heißt das nicht, dass sie nicht muss! Unsere Empfehlung: ✔ Bewahren Sie Ruhe und agieren Sie strategisch ✔ Vermeiden Sie vorschnelle Aussagen gegenüber der Versicherung ✔ Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen Wichtig💡: Versicherungsbedingungen sind komplex – wer seine Rechte kennt, kann unberechtigte Ablehnungen erfolgreich anfechten. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Einwendungen der Versicherung gezielt widerlegen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Haben Sie Fragen oder Probleme mit Ihrer Versicherung? Kontaktieren Sie uns!

  • Was bedeutet das Urteil des OLG Dresden vom 26. April 2024 für Ihre Beratungspraxis? Das OLG Dresden hat klargestellt: Versicherungsvermittler sind nicht automatisch verpflichtet, Kunden den Abschluss bestimmter Versicherungen zu empfehlen – wie in diesem Fall einer Risikolebensversicherung. Ihre Beratungspflicht endet dort, wo die Entscheidungsfreiheit des Kunden beginnt. Das bedeutet: 1️⃣ Individuelle Beratung: Vermittler müssen die subjektive Risikoeinschätzung und die persönlichen Umstände der Kunden berücksichtigen. 2️⃣ Keine Beweislastumkehr: Das Fehlen einer Beratungsdokumentation allein führt nicht automatisch zur Haftung. 3️⃣ Beratung bei Gefährdungssituationen: Nur bei klaren Gefährdungen (z. B. Immobilienfinanzierungen oder riskanten Berufen) besteht eine Pflicht, aktiv auf Absicherungsmöglichkeiten hinzuweisen. Tipp für Vermittler: Dokumentieren Sie Ihre Beratungsgespräche sorgfältig, um sich vor möglichen Streitigkeiten abzusichern. Möchten Sie mehr über die Konsequenzen dieses Urteils erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Als Fachanwälte für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Beratung rechtssicher zu gestalten.

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  • Als Versicherungsvermittler sind Sie verpflichtet, die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten. Fehlende Risikoanalysen oder ein unzureichendes Geldwäsche-Management können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – darunter Bußgelder in sechsstelliger Höhe. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Compliance-Maßnahmen und stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und minimieren Sie Ihr Risiko – bevor Bußgelder zum Problem werden.

  • Sind Sie Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung? Das EuGH- und BGH-Urteil bringen weitreichende Änderungen mit sich! Gruppenversicherungen galten bisher als vertrieblich attraktiv, da sie weniger strengen Regulierungen unterliegen. Doch das Urteil des EuGH und die Entscheidung des BGH (15.12.2022, Az. I ZR 8/19) stellen klar: Versicherungsnehmer solcher Verträge gelten unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbsmäßige Versicherungsvermittler und benötigen eine Zulassung nach § 34d GewO. Was Sie wissen müssen: 1️⃣ Versicherungsnehmer müssen nun Fachkenntnisse nachweisen und eine offizielle Erlaubnis der IHK besitzen. 2️⃣ Neue Offenlegungspflichten und ein Beschwerdemanagement-System werden gefordert. 3️⃣ Versicherer müssen sicherstellen, dass sie nur mit zugelassenen Vermittlern zusammenarbeiten. 4. Teilweise wird nun auch vertreten, dass zwischen dem VN und den beigetretenen Kunden auch alle Anforderungen des VVG erfüllt werden müssen. 💡 Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Gruppenversicherung den neuen Anforderungen entspricht. Eine individuelle rechtliche Beratung kann helfen, Risiken zu vermeiden und Compliance sicherzustellen. Haben Sie Handlungsbedarf? Wirth Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Prüfung und Anpassung Ihrer Verträge – kompetent und effizient.

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  • Das OLG Dresden stärkt die Rechte von Versicherungsvermittlern – mit klaren Vorgaben zur Beratungspflicht. Das Urteil hat verdeutlicht, dass Vermittler keine allumfassende Beratungspflicht haben. Doch eine fehlende Beratungsdokumentation kann schnell zum Stolperstein werden, insbesondere bei existenziellen Absicherungsthemen wie Risikolebensversicherungen. So schützen Sie sich als Versicherungsvermittler: ✅ Dokumentieren Sie Ihre Beratung: Sichern Sie ab, welche Empfehlungen Sie gegeben haben und warum. ✅ Individuelle Bedürfnisse des Kunden: Klären Sie explizit, ob der Kunde eine Risikolebensversicherung wünscht oder spezifische Risiken absichern möchte. ✅ Transparenz in der Kommunikation: Besprechen Sie Optionen offen und vermeiden Sie unnötige Empfehlungen. Versicherungsvermittler haften nicht automatisch bei Fehlentscheidungen der Kunden – sofern die Beratung sorgfältig durchgeführt und dokumentiert wird. Sie haben Fragen zur rechtssicheren Beratung? Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Expertise im Versicherungs- und Vermittlerrecht. Gemeinsam sichern wir Ihre Position.

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    Rechtsanwalt, GF-Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

    🔥🔥🔥 ELEMENT Insurance AG - Insolvenz Die Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin rät Kunden jetzt auch zur fristlosen Kündigung der Versicherungsverträge und folgt damit der schon seit längerem von Wirth Rechtsanwaelte ausgesprochenen Empfehlung. ➡️ BaFin: "Da ELEMENT infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich kündigen. ... Der Beginn des Versicherungsschutzes eines möglichen neuen Vertrages sollte nahtlos an die Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit ELEMENT anknüpfen." Bund der Versicherten e. V. Verbraucherzentrale Hamburg Tobias Struebing

  • Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG stellt viele Versicherer, Makler und Assekuradeure vor erhebliche Herausforderungen. Zahlreiche Versicherungsprodukte wurden über ELEMENT als Risikoträger vertrieben – nun müssen schnelle Lösungen her. Betroffene Anbieter & aktuelle Entwicklungen: ✔️ Asspario → Verträge sollen durch GVO übernommen werden (20 % höhere Beiträge). ✔️ Die Bayerische → Führt betroffene Fahrradversicherungen selbst weiter, jedoch mit 50 % Beitragserhöhung. ✔️ DEMA, AutoProtect, hepster & FRIDAY → Noch keine Lösungen veröffentlicht. Wichtige Handlungsempfehlungen für Vermittler: ✅ Bestandsprüfung: Welche Verträge sind betroffen? ✅ Kunden proaktiv informieren: Versicherte brauchen Klarheit über ihre Optionen. ✅ Alternative Lösungen suchen: Manche Versicherer bieten bereits Anschlussverträge an. ✅ Rechtliche Absicherung: Welche Pflichten haben Vermittler im Umgang mit den betroffenen Verträgen? 📩 Haben Sie Fragen zur rechtlichen Einordnung oder suchen Sie Unterstützung? Wirth Rechtsanwälte steht Ihnen mit Fachkompetenz zur Seite!

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  • Stellen Sie sich vor: Ein Unternehmen mit 16 Niederlassungen schließt eine Cyberversicherung ab, um sich gegen die Risiken eines Hackerangriffs abzusichern. Doch nach einem tatsächlichen Angriff verweigert die Versicherung die Leistung – Grund: angeblich falsche Angaben zu Sicherheitsmaßnahmen im Versicherungsantrag. Das Landgericht Kiel entschied: Die Versicherung hatte das Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Es stellte sich heraus, dass wesentliche IT-Systeme nicht ausreichend geschützt waren – fehlende Updates und Sicherheitsvorkehrungen führten dazu, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend für nichtig erklärt wurde. 📌 Wichtig für Unternehmen und Vermittler: 1️⃣ Risikofragen präzise beantworten: Unklare oder falsche Angaben zu Sicherheitsmaßnahmen können den Versicherungsschutz gefährden. 2️⃣ IT-Systeme regelmäßig überprüfen: Veraltete Server und fehlende Updates zählen zu den häufigsten Angriffspunkten – und können Versicherungsansprüche zunichtemachen. 3️⃣ Sorgfalt beim Vertragsabschluss: Vermittler sollten ihre Kunden auf die Bedeutung korrekter Angaben hinweisen und eine umfassende IT-Analyse empfehlen. 💡 Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine genaue und ehrliche Risikoanalyse vor Vertragsabschluss ist. Vermittler und Unternehmen sollten gemeinsam sicherstellen, dass alle relevanten Informationen korrekt dokumentiert werden. Wir von Wirth Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite – bei Streitigkeiten oder Fragen zur Gestaltung und Prüfung von Versicherungsanträgen. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung!

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  • Als Versicherungsmakler oder Vermittler sind Sie oft die erste Anlaufstelle, wenn Ihre Kunden mit einem negativen Gutachten der Berufsunfähigkeitsversicherung konfrontiert werden. Aber wie können Sie Ihre Kunden bestmöglich unterstützen? Die ärztlichen Gutachten, die Versicherungen beauftragen, entscheiden oft über den Leistungsanspruch. Doch wussten Sie, dass diese Gutachter in der Regel von den Versicherungen ausgewählt werden und in deren Auftrag arbeiten? Das kann die Neutralität beeinträchtigen und berechtigte Ansprüche Ihrer Kunden gefährden. 🔍 Was können Sie als Vermittler tun? ✔️ Klären Sie Ihre Kunden über die Bedeutung und mögliche Befangenheit der Gutachten auf. ✔️ Empfehlen Sie Ihnen, alle ärztlichen Unterlagen und Diagnosen gut zu dokumentieren. ✔️ Raten Sie bei Zweifeln zur Hinzuziehung eines unabhängigen medizinischen Sachverständigen oder eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Wir bei Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie und Ihre Kunden dabei, Versicherungsansprüche durchzusetzen und unfaire Ablehnungen anzufechten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Versicherungsrecht.

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