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Beitrag von 420cloud
Relevantere Beiträge
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Eingetütet: Cannabis-Legalisierung wird durchgezogen ❗Ab dem 1. April 2024 tritt das CanG stufenweise in Kraft: Zunächst werden Besitz und privater Eigenanbau legalisiert. ❗Ab Juli 2024 folgt dann der Startschuss für die Cannabis Social Clubs. ❓Was es dabei zu beachten gilt und was es mit einer Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministers auf sich hat, könnt ihr in unserem neuen Beitrag nachlesen: https://lnkd.in/eeDWywcF
Eingetütet: Cannabis-Legalisierung wird durchgezogen | HÄRTING Rechtsanwälte
haerting.de
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Unterschriftenaktion gegen Verschärfung des KCanG: "Verschärfung des CanG stoppen - Anbauvereinigungen stärken! Beschreibung Für alle angehenden Cannabis-Anbauvereinigungen ist es Zeit, noch einmal aufzustehen und zu kämpfen - gegen ein Änderungsgesetz, mit dem das gerade erst in Kraft getretene CanG noch weiter verschärft werden soll: Am 16. April 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Die darin enthaltenen Änderungen dienen der Umsetzung der Protokollerklärung, die die Bundesregierung bei der Beratung des Cannabisgesetzes (CanG) im Bundesrat am 22. März 2024 abgegeben hat - und gehen sogar noch darüber hinaus. Wenn die geplanten Verschärfungen so kommen, wird dies zu massiven Eingriffen in die Entscheidungsfreiheit der Clubs führen: Die Länder dürften frei entscheiden, ob sie den gemeinsamen Anbau von zwei oder mehr Clubs zulassen. Wenn sich auch nur zufällig eine weitere Anbauvereinigung in der Nähe eures Grows befindet, vielleicht sogar auch nur im selben Ort, droht die Versagung der Erlaubnis. Auch die Beauftragung von Dienstleistern und sogar von eigenen Mitarbeitern kann zum Verlust der Erlaubnis führen, wenn sie verschiedene „Tätigkeiten“ umfasst. Das geht so weit, dass schon ein Mietvertrag inklusive Strom- und Wärmeabrechnung über die Nebenkosten unzulässig wäre. Der behördlichen Willkür sind damit Tür und Tor geöffnet. Wir wissen, dass es das Ziel einiger Bundesländer ist, Cannabis Clubs bestmöglich zu verhindern. Die Verschärfung des CanG würde den Ländern dafür nun die Rechtsgrundlage liefern. Nicht mit uns, nicht mit den Clubs! Bitte beteiligt euch an unserem offenen Brief, den wir Anfang Mai an die Bundestagsfraktionen schicken möchten. Initiiert von: CSC Maps - Unabhängige Plattform für Vereine und Mitglieder BCAV Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen Cannabis Socialclub Hannover e.V. Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland - Gesamtverein e.V.i.G." https://lnkd.in/dbZuHNsn
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🌿 Heute tritt das lang ersehnte Cannabisgesetz in Kraft. Ein historischer Moment, der hoffentlich einen Neuanfang in der Drogenpolitik markiert. Das verabschiedete Cannabisgesetz liegt aber noch unterhalb der ursprünglichen Zielsetzung des Koalitionsvertrages. Meiner Ansicht nach muss ein gesetzlicher Rahmen für einen regulierten, staatlich kontrollierten Markt geschaffen werden, der nach Gesichtspunkten von Jugend- und Verbraucherschutz organisiert wird. Wir müssen aber gleichzeitig der Wahrheit schon heute ins Auge schauen: Millionen Menschen in Deutschland konsumieren bereits #Cannabis. Die zentrale Frage, nämlich wie lebt es sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Cannabis, muss beantwortet werden. Gemeinsam mit Henning Schmidt-Semisch, Katja Thane gebe ich daher bald den Leitfaden "Mit Cannabis leben" für Konsument:innen, Eltern, Lehrer:innen und Fachkräfte in der Drogenhilfe heraus. Das Ziel muss sein, dass es uns ab sofort gelingt, die Bevölkerung aufzuklären und die Jugend zu schützen, ohne in die Mechanismen der #Prohibition zurückzufallen. #Cannabis #Drogenpolitik #Buchankündigung
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Das KCanG ist nun seit ein paar Monaten auf dem Tisch und es ergeben sich, aufgrund der Unausgereiftheit, einige offene Fragen aus den Reihen der CSC-Gründer. Das Thema ist doch sehr komplex und zusätzlich auch noch abhängig von der Auslegung der zuständigen Behörden der verschiedenen Bundesländer. Im Zuge meiner Recherchen, bin ich dabei, einen kleinen, knackigen Frage-Katalog (nachfolgend) an die zuständigen Behörden zu formulieren. Die Antworten werde ich danach ebenfalls veröffentlichen, als Hilfestellung für interessierte CSC-Gründer. Lasst mich wissen, falls Ihr eine weitere relevante Frage habt, welche nicht schon durch die FAQ's der zuständigen Stellen abgedeckt ist. Nun bin ich gespannt auf Euren Input! Danke - Kann ein Jugendschutz-/Präventionsbeauftragter seine Funktion auch für mehrere CSC's ausüben? - Worauf bezieht sich die 6000er-Regelung? Auf den Standort des befriedeten Besitzes der Anbauvereinigung oder, falls an einem anderen Ort, auf den befriedeten Besitz der Abgabe-Stelle? - Wie ist die Kontrolle rsp. die Bezeugung der Vernichtung von "nicht weitergabefähigem" Cannabis geregelt? Welche Grenzwerte gelten bei der Qualität von Cannabis aus dem gemeinschaftlichen Anbau? (Tee?, Kräuter und Gewürze?) - Der CSC ist der Vereinskörper, begründet auf der Eintragung im Vereinsregister, die Anbaugemeinschaft eine andere Sache und benötigt eine Bewilligung. Kann der CSC als Verein beschliessen ein separates Vereinslokal in entsprechender Entfernung und unter Einhaltung der KCanG-Vorschriften (Distanzen, geschlossen und nicht einsehbar, keine Abgabe, kein Anbau, keine Weitergabe etc.) zwecks gemeinsamen Konsums unter Erwachsenen, entsprechend ihren Persönlichkeitsrechten, zu führen?
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Dem Cannabis Social Club Minga. e.V. versagt man den Anbau weil dieser Inklusion innerhalb des Verein's betriebt und diese angeblich dem CanG Gesetz gehen würde. der Gesetzlaut :Anbauvereinigungen dienen dem gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zum Eigenkonsum. Sie leben von der Mitwirkung ihrer Mitglieder und finanzieren ihre Ausgaben durch die Beiträge der Mitglieder. Mitglieder haben aktiv beim Anbau mitzuwirken. Eine aktive Mitwirkung ist insbesondere gegeben, wenn Mitglieder der Anbauvereinigung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken. die Satzung: 1.Jedes Mitglied hat das Recht, im Verein aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Beim späteren. legalen gemeinschaftlichen Anbau kann jeder sich wie in der Beitrittserklärung als Mitglied im Anbau oder in den Bereichen Social Media; Verwaltung; Administrative einbringen. Fass ohne Boden https://lnkd.in/eps8XcDE
München: Cannabis Social Club Minga darf kein Gras anbauen
sueddeutsche.de
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Alles vorbereitet – doch nichts wächst - Wie Behörden die Cannabis-Legalisierung vertrocknen lassen🌿 So fühlt es sich für „Exotic Kingdom CSC“ an… Sie haben alles getan, was nötig ist: ✔️ Präventionskurse abgeschlossen ✔️ Hallen gemietet ✔️ Dokumentation erstellt Doch die Anbaulizenz bleibt aus. Seit Monaten passiert nichts. 📢 In Hessen gingen bislang 24 Anträge zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis ein. Für den „Exotic Kingdom CSC“ (und alle anderen Vereine) hat die Verzögerung finanzielle Folgen: Sie sehen sich mit hohen Betriebskosten konfrontiert: dazu zählt die Miete für die 350 Quadratmeter große Anbaufläche, die schon seit Monaten gezahlt wird sowie weitere laufende Kosten. Allein für die Antragstellung mussten 3.500 Euro im Vorschuss gezahlt werden, damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird. ⚖️ Klage als letzter Ausweg! Behörden schweigen: Die Cannabis-Clubs sprechen von einer politischen Blockade In einem Zusammenschluss von 16 Clubs hätten einige bereits begonnen, „aktiv gegen die Blockade vorzugehen“. Der Fuldaer Club hat sich nun einer Eilklage des Cannabis Social Clubs Minga aus München angeschlossen. Dieser hatte geklagt, weil die Frist von vier Monaten für die Erteilung der Lizenz Anfang November verstrichen war. Falls die Behörden weiterhin die Lizenzvergabe verzögern, werden auch andere Clubs rechtliche Schritte einleiten“, kündigt Kappes an. Besonders frustrierend sei die fehlende Kommunikation mit den bayerischen Behörden. „Wir bleiben im Ungewissen.“ Nahezu täglich versuchten Club-Vertreter sowohl telefonisch als auch per E-Mail-Kontakt zu Behörden aufzunehmen, um Informationen zu erhalten. Doch 19 E-Mails und rund 100 Anrufe blieben unbeantwortet. 🚪 Türen zu – Schwarzmarkt blüht „Wir stehen vor verschlossenen Türen, während der Schwarzmarkt durch offene Tore schreitet“, sagt Willi Kappes, Vorsitzender des Clubs aus Fulda. #Cannabis #Legalisierung #SocialClubs #Fulda #SchwarzmarktStoppen #GemeinsamFürLegalisierung
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Strafverteidiger Grubwinkler: Bayerns Cannabis-Strafen "unverhältnismäßig" - ... der Verhältnismäßigkeit des bayrischen Vorstoßes - Wenn wir jetzt vergleichen: Wenn jemand einen Joint raucht in Sichtweite einer Schule, sind es 500 Euro Bußgeld. Wenn ich mit 80 Kilometer pro Stunde durch die Tempo-30-Zone vor der Schule fahre, ist es billiger. - Zum Vergleich: Wenn alle Personen sich mit Wodka ins Koma saufen, wäre es völlig straffrei. - ... zur Frage, ob hohe Strafen wirklich Abschreckungswirkung haben - Die anderen Bundesländer werden sich daran erst einmal orientieren. Sie werden es zumindest im Hinterkopf haben und werden nicht drastisch drunter gehen. - ... zur Umsetzung der Strafen - Was ist denn unmittelbare Anwesenheit? Ist das, wenn ich im Café mit einem Minderjährigen am Tisch sitze? Reicht der Nachbartisch? Reicht es im Park auf zwei Bänken, die nebeneinander sind, oder muss die Person direkt neben mir sitzen? - ... zu den Möglichkeiten eines Wider- oder Einspruchs Reaktionen zu Bayerns Bußgeldkatalog Kritik am Bundesgesetz aus Hamburg "Natürlich wäre es sinnvoll, bei einem Bundesgesetz wie dem Cannabisgesetz, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festzulegen. Der Bund entzieht sich hier ein weiteres Mal der Verantwortung für die praktische Umsetzung seines Gesetzes. Hamburg beabsichtigt daher in Kürze einen eigenen Bußgeldkatalog zu beschließen." (Andy Grote, Innensenator Hamburg) Reaktion der Bundesregierung auf Kritik "Ich werde jetzt nicht die Maßnahmen der einzelnen Länder kommentieren. Es sieht so aus, dass im Cannabis-Gesetz Bußgeldspannen benannt sind. Also wir setzen einen Bußgeldrahmen und die Länder setzen das Cannabis-Gesetz in ihrer Verantwortung um. Und unser Bußgeldrahmen bietet einen Handlungsspielraum." (Sprecherin des Gesundheitsministeriums) https://lnkd.in/eGCxR7Fu
Cannabis-Strafenkatalog: "Bußgelder sind unverhältnismäßig"
zdf.de
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Strafverteidiger Grubwinkler: Bayerns Cannabis-Strafen "unverhältnismäßig" - ... der Verhältnismäßigkeit des bayrischen Vorstoßes - Wenn wir jetzt vergleichen: Wenn jemand einen Joint raucht in Sichtweite einer Schule, sind es 500 Euro Bußgeld. Wenn ich mit 80 Kilometer pro Stunde durch die Tempo-30-Zone vor der Schule fahre, ist es billiger. - Zum Vergleich: Wenn alle Personen sich mit Wodka ins Koma saufen, wäre es völlig straffrei. - ... zur Frage, ob hohe Strafen wirklich Abschreckungswirkung haben - Die anderen Bundesländer werden sich daran erst einmal orientieren. Sie werden es zumindest im Hinterkopf haben und werden nicht drastisch drunter gehen. - ... zur Umsetzung der Strafen - Was ist denn unmittelbare Anwesenheit? Ist das, wenn ich im Café mit einem Minderjährigen am Tisch sitze? Reicht der Nachbartisch? Reicht es im Park auf zwei Bänken, die nebeneinander sind, oder muss die Person direkt neben mir sitzen? - ... zu den Möglichkeiten eines Wider- oder Einspruchs Reaktionen zu Bayerns Bußgeldkatalog Kritik am Bundesgesetz aus Hamburg "Natürlich wäre es sinnvoll, bei einem Bundesgesetz wie dem Cannabisgesetz, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festzulegen. Der Bund entzieht sich hier ein weiteres Mal der Verantwortung für die praktische Umsetzung seines Gesetzes. Hamburg beabsichtigt daher in Kürze einen eigenen Bußgeldkatalog zu beschließen." (Andy Grote, Innensenator Hamburg) Reaktion der Bundesregierung auf Kritik "Ich werde jetzt nicht die Maßnahmen der einzelnen Länder kommentieren. Es sieht so aus, dass im Cannabis-Gesetz Bußgeldspannen benannt sind. Also wir setzen einen Bußgeldrahmen und die Länder setzen das Cannabis-Gesetz in ihrer Verantwortung um. Und unser Bußgeldrahmen bietet einen Handlungsspielraum." (Sprecherin des Gesundheitsministeriums) https://lnkd.in/ev_g9Kwj
Cannabis-Strafenkatalog: "Bußgelder sind unverhältnismäßig"
zdf.de
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🌱 Zukunft der Cannabis-Kultur? Cannabis Social Clubs im Fokus 🌱 Der private Gebrauch von Cannabis in Deutschland schreitet weiter voran. Mit dem 1. Juli werden zahlreiche Cannabis Social Clubs (CSCs) eröffnet, die einen legalen und verantwortungsvollen Weg bieten, Cannabis zu erwerben und zu konsumieren. Diese Clubs stehen im Zentrum des neuen Gesetzes, das Mitgliedern ab 21 Jahren ermöglicht, bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat über ihren individuellen Cannabis Club zu erhalten. Wie können wir dabei jedoch sicherstellen, dass der Konsum von Cannabis verantwortungsvoll und sicher bleibt? Cannabis Social Clubs bieten eine regulierte Umgebung, in der Mitglieder Cannabis konsumieren aber auch gleichzeitig an Bildungsprogrammen und Workshops teilnehmen können, um mehr über die Pflanze und ihre Wirkungen zu erfahren. Bei enua teilen wir das Ziel, die Cannabis-Kultur in Deutschland zu fördern und zu entstigmatisieren. Eine weitere Herausforderung stellt dabei die angestiegene Nachfrage seit der Teillegalisierung dar, Tendenz steigend! Experten warnen bereits vor drohenden Engpässen in der Versorgung. Hier könnten CSCs ein Schlüssel zur Lösung sein: durch dezentrale Strukturen und gemeinschaftlichen Anbau lässt sich die Verfügbarkeit erhöhen. Daher ist nun auch in allen Bundesländern Geschwindigkeit gefragt, damit die Clubs auch schnell ihr erstes Cannabis an ihre Mitglieder abgeben können und das nicht noch viele Monate dauert! Wir glauben fest daran, dass Cannabis Teil eines liberalen und ausgewogenen Lebensstils ist. Die Öffnung der Cannabis Clubs und die damit einhergehende Förderung von reguliertem Konsum und Wissen, sind für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Cannabis-Kultur in Deutschland von enormer Bedeutung. Was denkt ihr über die bevorstehende Öffnung der Cannabis Social Clubs? Teilt Eure Meinung gerne in den Kommentaren. #CannabisSocialClubs #Deutschland #Legalisierung #CannabisCommunity #enua #Lebensstil #cannabis #wechangesocietyforthebetter
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Food for thought zum Wochenende Der heutige 20. April steht für den ‚Tag des Cannabis‘. „420“ ist hierfür die Abkürzung, die aus dem US- Format des Datums, in dem der Monat (4) vor dem Tag (20) genannt wird. In Zeiten, in denen der Cannabis-Konsum eine weitreichende Legalisierung in Deutschland erfährt, sicherlich auch gesellschaftlicher Sprengstoff. Nicht nur der Deutsche Richterbund forderte jüngst die Ampelkoalition zu Nachbesserungen des neuen Cannabisgesetzes auf. Ich werde hier nicht für oder gegen das Cannabisgesetz plädieren. Ich möchte aber gerade heute darauf aufmerksam machen, wie wichtig gesellschaftliche Debatten sind. Denn unsere Themen hören bei einem Joint nicht auf- auch der § 218 StGB und die Frage der Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs steht mal wieder auf dem politischen und damit gesellschaftlichen Zettel. Wir können pauschale Ablehnung nicht mit ‚Opposition‘ und pauschale Anerkennung von Entscheidungen nicht als ‚Opportunismus‘ ansehen. Debatte ist weit komplexer als das. Es gab und es wird sie immer geben: Kontroverse Themen in unserer Gesellschaft. Sie ganz bewusst zu führen, dem Gegenüber wirklich die Wahl zu lassen, für welche Seite er oder sie sich entscheidet: das macht Demokratie, das macht letztlich uns als Gesellschaft aus! #Gesellschaft #Demokratie
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