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Rechtsanwalt und Notar

Die Fiskalerbschaft - Das Erbrecht des Staates RA und Notar Krau Wenn eine Person verstirbt, gibt es zwei Möglichkeiten für die Erbfolge: entweder aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder durch die gesetzliche Erbfolge. Letztere tritt in Kraft, wenn keine Verfügung existiert, wobei das Erbe in der Regel den Verwandten zufällt. #DieFiskalerbschaftDasErbrechtdesStaates

Die Fiskalerbschaft - Das Erbrecht des Staates

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