Es wird nicht langweilig in Deutschland 🙃
Unsere Bundesregierung beantragte bereits 2022 eine Ausnahmegenehmigung zur Einführung der E-Rechnung im deutschen B2B-Sektor. Mit der Zustimmung des Bundestags am 23.02.2024 und des Bundesrats am 22.03.2024 wurde es konkret: Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie bereits ein E-Mail-Postfach besitzen, haben Sie Ihre Pflichten zum Stichtag 01.01.2025 erfüllt 🙌 Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen erfolgt schrittweise: In den Folgejahren treten peu à peu neue Regelungen in Kraft.
Allerdings sprechen viele Gründe dafür, schon jetzt E-Rechnungen auszustellen – ganz unabhängig von der Forderung des Gesetzgebers. Die Digitalisierung Ihrer Rechnungsverarbeitung beschleunigt sämtliche Prozesse:
⚡papierlose(r) Datenempfang und Belegverarbeitung
⚡automatische Archivierung Ihrer Rechnungsdaten und -belege
⚡nahtlose Datenübergabe (z. B. an die Finanzbuchhaltung und den Steuerberater)
Sie haben sich noch nicht ausgiebig mit der E-Rechnungspflicht 2025 beschäftigt? Dann werfen Sie einen Blick in den microtech-Blog: https://lnkd.in/dng7MnT3.
In diesem Artikel erfahren Sie,
💡 ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder zu den wenigen Ausnahmen zählt.
💡auf welcher rechtlichen Grundlage die Pflicht beruht.
💡welche Vorgaben in 2025, 2026, 2027 und 2028 auf Sie zukommen.
💡mit welcher Software Sie Ihre Rechnungsverarbeitung effizient und konform umsetzen.