Überfällig und deutlich: Makler darf mit „Unabhängigkeit“ werben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt seit geraumer Zeit Versicherungsmakler ab – sie seien nicht unabhängig. Dabei wird auch mit der europäischen Kleinanlegerstrategie argumentiert, die in 2025 erst in den Trilog geht. Das Landgericht Leipzig (v. 04.12.2024 – Az. 05 O 1092/24) stellt nun klar: Versicherungsmakler dürfen sich unabhängig nennen! Denn sie sind nicht von den Versicherern gesteuert und erzielen Ihr Einkommen zwar aus Courtagen – aber verteilt über den gesamten Versicherungsmarkt. Die Unabhängigkeit ist fester Bestandteil der DNA der Mitglieder des BDVM. Der Verband hat die Thematik in mannigfachen Zusammenhängen artikuliert – jetzt geht sie endlich in die richtige Richtung. Auch hat das LG Leipzig bestätigt, dass eine Werbung mit Haftpflicht-Deckungssummen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus (wie es BDVM-Mitgliedern ja auch satzungsgemäß vorgeschrieben ist) erlaubt sei – da damit eben keine Selbstverständlichkeit beworben wird. Das sind gute Nachrichten vor Weihnachten!
Glückwunsch zu diesem Erfolg, Verbraucherschützer schützen eben nicht immer den Verbraucher, sondern manchmal eher die Ideologie einiger weniger
Zustimmen
Wunderbar
Akademischer Versicherungsmakler (WU)
2 WochenDas sind wirklich sehr gute Nachrichten! Deshalb ist die erfolgreiche und effektive Interessenvertretung der Versicherungsmakler so wichtig. Wir hoffen, dass es immer weniger umstritten sein wird, dass Versicherungsmakler unabhängig im Interesse ihrer Kunden arbeiten. 🎄