Paukenschlag bei der Ministerpräsidentenkonferenz: Die Länderchefs stoppen die geplante Erhöhung des Rundfunkbetrags um 58 Cent auf 18,94 Euro. Außerdem sollen sich die Sender effizienter organisieren und Kosten sparen. Auch eine Reform Beitragsverfahrens soll kommen. 𝐃𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐟𝐨𝐫𝐦𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭𝐬𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐮𝐦𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐭 Bei der von Medienpolitikern in den Bundesländern erarbeiteten Reformstaatsvertrag sollen Strukturen geschaffen werden, damit die Öffentlich-Rechtlichen effizienter organisiert sind und Kosten sparen. Geplant sind etwa die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte und eine Beschränkung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Was ist deine Meinung zum Thema? #BR #ARD #ZDF #Landesrundfunkanstalten #ÖffentlichRechtlicherRundfunk #Reformstaatsvertrag #Rundfunkbeitrag
Beitrag von Bernd Gillich
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📺Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) wird von den Beiträgen der Bürger*innen finanziert. Dadurch bleibt er unabhängig und frei von wirtschaftlichen oder politischen Einflüssen. Damit der Beitrag fair berechnet wird, gibt es ein verfassungsrechtlich gesichertes Verfahren: Die neutrale KEF-Kommission prüft alle vier Jahre, was die Sender für ihren gesetzlichen Auftrag brauchen, der im Medienstaatsvertrag festgelegt ist. . 📜⚖️ Ab 2025 soll der Rundfunkbeitrag um 58 Cent steigen – von 18,36 auf 18,94 Euro. Das sind 0,8 % pro Jahr und damit weniger als die Inflation. Zum Vergleich: 2009 lag die Gebühr bei 17,98 €. In den letzten 15 Jahren wäre sie damit um weniger als einen Euro steigen. Dass einige Ministerpräsidenten wie Markus Söder und Hendrik Wüst die Erhöhung trotzdem blockieren, ist populistisch und schlicht rechtswidrig. 🚫👎Es kann nicht sein, dass die Rundfunkanstalten am Ende vor das Bundesverfassungsgericht ziehen müssen. In diesen Zeiten müssen wir unsere demokratischen Institutionen schützen und nicht zu politischen Spielbällen machen. Ich hoffe daher, dass bei den erwähnten Herren Vernunft einkehrt und sie zu einer konstruktiven Politik zurückkehren. 🤝💬 #ÖffentlichRechtlicherRundfunk #DemokratieSchützen #Rundfunkbeitrag #Medienvielfalt #UnabhängigerJournalismus
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🙂Freue mich als Koordinatorin der #Rundfunkkommission, dass es heute auf der #MPK gelungen ist, drei Staatsverträge zu einen: ✅#Reformstaatsvertrag ✅#Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ✅#Jugendmedienschutzstaatsvertrages 🙏 Dank an die Rundfunkreferent:innen und die Medienabteilung Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer Fedor Ruhose Über die Reformen des #ÖRR habe ich schon oft berichtet: Er muss digitaler, effizienter, sparsamer und interaktiver werden. 💰Die Finanzierung wird künftig nach KEF Empfehlung in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt. Statt der Zustimmung zum Staatsvertrag wird künftig ein gestaffeltes Widerspruchsmodell gelten. Also wenn die Beitragsempfehlung der #KEF unter 5% des bisherigen Beitrags bleibt, gilt das abgestufte Widerspruchsmodell. Die Quoren werden in Abhängigkeit von der Höhe der Beitragserhöhung wie folgt festgelegt: 3️⃣ Bei einer vorgeschlagenen Steigerung bis zu 2%, ist ein Widerspruch durch mindestens 3 Länder erforderlich. 2️⃣ Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 2 bis 3,5% ist ein Widerspruch durch mindestens 2 Länder erforderlich. 1️⃣ Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 3,5 bis 5 % ist ein Widerspruch durch mindestens 1 Land erforderlich. 🔛Der #Systemwechsel gilt ab 2027 auf der Basis des Rundfunkbeitrages in der Höhe von 18,36 Euro unter Einbeziehung der Sonderrücklage III. Die Ländern haben die Möglichkeit zur Abweichung von der KEF Empfehlung zum einen bei einem solchen Verfahrenswechsel und zum anderen, weil mehr als eine Milliarde Euro aus Rundfunkbeiträgen in einer Rücklage stehen. Damit stellen wir Länder sicher, dass aus unserer Sicht eine verfassungsgemäß angemessene Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Jahre 2025/2026 gesichert ist. 🎓 Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses zum Systemwechsel ist nach Ansicht der Länder die Grundlage für die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF entfallen. Die Erörterung zu diesem Beschluss werden wir im Januar mit KEF und den Anstalten vornehmen.
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Freue mich sehr, die MP’s haben die Anhörung des #Reformstaatsvertrages mit den vier inhaltlichen Säulen zur Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestartet. Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der #MPK besprochen. Wir Länder gehen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter mit großem Engagement an und halten an dem ambitionierten Zeitplan fest“, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer „Nach Monaten intensiver Arbeit in der Rundfunkkommission liegt nun ein Entwurf vor, der den #ÖRR digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer macht. Ab heute läuft die Online-Anhörung. Die endgültige Entscheidung wird erst nach Auswertung der Anhörung getroffen. Sachsens MP Kretschmar betonte: „Ziel der Reform ist es, den #ÖRR zu stärken.“ Es sei wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten und durch Regelungen wie das Federführungsprinzip innerhalb der ARD Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die Reformmaßnahmen wolle man die Akzeptanz des ÖRR in der Bevölkerung fördern. „Nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der geschätzt wird, wird auch genutzt und kann seiner wichtigen Funktion gerecht werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist immer noch eine Insel der Verlässlichkeit. Das Vertrauen in diese Institution darf nicht verspielt werden“, so MP Kretschmer weiter. Ich will hinzufügen: Der Entwurf des Reformstaatsvertrags sieht grundlegende Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Unser Ziel ist es, mit den neuen Regelungen einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. In diesem Sinne wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag insbesondere der Auftrag qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt. Zudem soll eine gemeinsame digitale Plattform geschaffen werden. Durch die Verschlankung von Strukturen und die Reduzierung von Hörfunk- und Fernsehangeboten erwarten wir Einspareffekte, die mittel- und langfristig dem gesamten System einschließlich der Finanzierung zugutekommen werden“. Der Entwurf des #ReformStV steht nun zur öffentlichen Anhörung auf der Website https://lnkd.in/ebnwFdeQ bereit. Stellungnahmen zum Text können hier bis zum 11. Oktober 2024 eingereicht werden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll der Reformstaatsvertrag in der MPK im Oktober beraten werden. Im Anschluss kann die Vorunterrichtung der Landtage erfolgen, die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgt die Ratifikation durch die Länderparlamente. Danach kann der Staatsvertrag in Kraft treten. https://lnkd.in/eDpNcX2B
Reformstaatsvertrag
rundfunkkommission.rlp.de
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"Zwangsverordneter" #Rundfunkbeitrag? Warum nicht?! "Wird der 'Zwangsbeitrag' künftig 'zwangsverordnet'?" fragt Michael Hanfeld in einem Kommentar für die #FAZ. Er bezieht sich darin auf Überlegungen der #Länder, das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags zu reformieren. Bislang müssen alle 16 Parlamente einer Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zustimmen, damit der Beitrag geändert werden kann. Aktuell haben aber mehrere Länder angekündigt, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (#KEF) vorgeschlagene Erhöhung nicht mittragen zu wollen. Die Lösung könnte darin liegen, die Landtage in dem Verfahren außen vor zu lassen: Statt in einem zustimmungspflichtigen Gesetz würde dann der Beitrag durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Entsprechende Überlegungen hatte kürzlich die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Raab angestellt. Hanfeld meint dazu, Landtagsabgeordneten gleich welcher Couleur dürfte es kaum gefallen, dass sich die Politik mit einer solchen Reform selbst aus dem Spiel nehme. Und er bezweifelt am Ende, "ob das unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten ein cleverer Schachzug ist". Zur vollen Wahrheit gehört aber an dieser Stelle auch die Sichtweise des #Bundesverfassungsgerichts: In ständiger Rechtsprechung hat es das Verfahren bereits detailliert vorgeprägt und den Ländern auf der finalen Stufe - die derzeit noch in 16 Parlamentsentscheidungen zu einem Staatsvertrag besteht - nur einen geringen Abweichungsspielraum vom KEF-Vorschlag zugestanden. Damit will das Gericht staatliche Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über den Geldhahn verhindern. Mit anderen Worten: Bereits heute haben die Abgeordneten bei der Beitragsfestlegung kaum noch politische Gestaltungsmacht. Dieser Umstand ist nur auf den ersten Blick demokratietheoretisch zweifelhaft: Denn selbst demokratisch legitimierte Parlamentsmehrheiten dürfen nicht die Grundrechte in ihrem Wesenskern aushöhlen. Und bei der Beitragsfestsetzung geht es nun einmal um den Schutz der Rundfunkfreiheit des #ÖRR - "Grundrechtsschutz durch Verfahren" at its best. Und im Übrigen wäre die Beitragsfestsetzung durch Verordnung auch verfassungskonform. Das BVerfG sagt dazu: "Den Landesgesetzgebern steht es etwa verfassungsrechtlich frei, die Beitragsentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen" (BVerfGE 158, 389 Rn. 99). Eine Beitragsfestsetzung durch Verordnung ist daher weit weniger problematisch, als gerne behauptet wird. Vielmehr könnte sie mittlerweile sogar geboten sein, um zu verhindern, dass einzelne Medienpolitiker in den Landtagen aus kurzfristigen politischen Erwägungen heraus - und nach 2021 zum wiederholten Male - verfassungsrechtliche Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts torpedieren.
Plan für ARD und ZDF: Wird „Zwangsbeitrag“ bald „zwangsverordnet“?
faz.net
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Als ich mir den Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio angeschaut habe, ist mir aufgefallen, wie widersprüchlich er ist: 👉 Die Politik fordert die öffentlich-rechtlichen Sender auf, digitaler zu werden, verschärft aber zugleich die Regeln für Text im Internet. 👉 Im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag hat die Medienpolitik die Kultur im Auftrag gestärkt, aber jetzt sollen die Inhalte von 3sat in einer Arte-Plattform aufgehen. 👉 Mit der Abschaffung der Spartenkanäle wird vor allem an den Inhalten gespart, die kein großes Publikum erreichen. 👉 Es gibt immer noch keine Neuregelung für die Finanzierung, über die seit acht Jahren diskutiert wird. 👉 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird als Institution durch diesen Staatsvertrag nicht gestärkt.
Wie viel Reform steckt tatsächlich im neuen Medienstaatsvertrag? Rundfunkbeitrag, Presseähnlichkeit, Sportrechte... Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich Ende Oktober auf einen Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt. Diemut Roether analysiert für uns die neuen Vorgaben ausführlich. 👇
Keine Zukunftsvision - epd medien
medien.epd.de
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Mit dem Reformstaatsvertrag wird der Auftrag des ÖRR eindeutig geschärft und der ÖRR wird auch digitaler. Heute erreicht der ÖRR weniger die Jugend als die Älteren, weil diese ein anderes Mediennutzungsverhalten haben. Die Jüngeren schauen nicht mehr linear, sie streamen, sie rufen ab, sie schauen auf Drittplattformen. Aber warum soll man die Inhalte von ARD und ZDF auf den chinesischen und US amerikanischen Plattformen nutzen? Und wie findet man die ÖRR Inhalte dort? Auffindbarkeit ist eine handfeste Währung in der digitalen Welt. Deshalb geben wir nun vor, dass eine gemeinsame digitale Plattform geschaffen wird. Das ist mehr als ein Verschmelzen der Mediatheken und das ist mehr als das OS Streaming, das ARD und ZDF auf den Weg bringen. Ein öffentlich-rechtlicher Medien und Kommunikationsraum, der auch eine Kooperation mit Dritten, beispielsweise den Verlagen ermöglicht, das ist eine Vision der Zukunft dieser Plattform und wenn man diese weiter denkt: dann ist das Ziel ein europäische öffentlich-rechtliche Plattform. Hier kommt ARTE als Kulturplattform ins Spiel. ARTE ist staatsvertraglich der Zusammenschluss von Frankreich und den deutschen Ländern. Es wird von den Beitragszahlern aus beiden Ländern finanziert. Warum sollten nicht auch die österreichischen und schweizerischen Inhalte auf dieser Kulturplattform gefunden werden können. Deshalb ist der Gedanke der Kooperation ein Vergrößern der Reichweite.
Wie viel Reform steckt tatsächlich im neuen Medienstaatsvertrag? Rundfunkbeitrag, Presseähnlichkeit, Sportrechte... Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich Ende Oktober auf einen Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt. Diemut Roether analysiert für uns die neuen Vorgaben ausführlich. 👇
Keine Zukunftsvision - epd medien
medien.epd.de
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Die #Verfassungsbeschwerde ist als Instrument gedacht, um dem Bürger zur Durchsetzung seiner Rechte zu verhelfen. Dafür ist sie in unserem Rechtssystem unentbehrlich. Fraglich ist es aber, wenn sich aus öffentlichen Mitteln finanzierte Anstalten des öffentlichen Rechts dieses Mittels bedienen. Es entsteht der Eindruck, aus staatlichen Mitteln alimentierte Systeme wollten sich selbst erhalten. Das kann es nicht sein. Die Frage, ob und in welchem Umfang öffentlich-rechtliche Medien erforderlich sind, ist eine allein politisch zu entscheidende Frage. Der #Gesetzgeber kann das finanzieren, kann mehr oder weniger Mittel dafür ausgeben oder der #ÖRR ganz abschaffen. Das ist keine Frage der Verfassung, sondern eine Frage der politischen Einschätzung. Auch der ÖRR sollte doch den Anspruch haben, durch Angebote und gute Beiträge zu überzeugen und sich nicht auf das Verfassungsgericht zurückziehen. Bleibt zu hoffen, dass das #Bundesverfassungsgericht diesem Ansinnen ein schnelles Ende bereitet.
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein
tagesschau.de
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▶️ Warum die ARD Verfassungsbeschwerde einreicht Im Februar 2024 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Anpassung des #Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8 % ab dem 1.1.2025 empfohlen. Die Länder haben aber bislang keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 wurde kein entsprechender Entwurf beschlossen. In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres ist eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich. Mehrere Länder haben erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, während einige wenige Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen. Erforderlich ist hier jedoch ein einstimmiges Vorgehen der Länder. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden“. Deshalb legen wir als ARD dies nun dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor und reichen Verfassungsbeschwerde ein. Uns ist bewusst, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt. In der Diskussion um die anstehende Beitragsanpassung ab dem 1.1.2025 haben einige Länder vorgetragen, wir sollen erst vorhandene Rücklagen verwenden, dafür könne man den Beitrag dann weitere zwei Jahre unverändert lassen. Diese Rücklagen sind bereits bei der Festsetzung des Beitrags ab 2025 von der KEF beitragsmindernd und damit in der vorgeschlagenen Beitragshöhe von 18,94 € berücksichtigt und können nicht zweimal verwendet werden. Der bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossene Reformstaatsvertrag enthält aus unserer Sicht viele richtige Weichenstellungen und bestärkt uns, den tiefgreifenden Reformprozess fortzusetzen, um Effizienz und Qualität weiter zu steigern. Wir haben die Reformüberlegungen der Rundfunkkommission der Länder konstruktiv begleitet und hatten uns deshalb entschlossen, die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober abzuwarten. Wir würdigen ausdrücklich die Maßnahmen der Länder, den öffentlich-rechtlichen #Rundfunk zukunftsfest aufzustellen, um eine souveräne deutsche Medienlandschaft im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Darauf zahlen viele Neuregelungen im Entwurf des Reformstaatsvertrags ein, den die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober vorgestellt hat. Wir werden den Weg der Reformen und der Erneuerung auch in Zukunft konsequent fortsetzen und uns bei den Plänen der Länder zur #Reform des Festsetzungsverfahrens des Rundfunkbeitrags konstruktiv einbringen.
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Zu teuer, nicht neutral, zu viel Unterhaltung, zu große Konkurrenz für private Medien. So lauten die Vorwürfe am öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in Deutschland. . Deshalb haben die Regierungschefs der Länder in der letzten Woche eine Reform des ÖRR beschlossen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig einigten sie sich auf einen Entwurf, dem nun noch alle Landtage zustimmen müssen. . Sollte ein Landesparlament widersprechen, kann die Reform allerdings nicht durchgeführt werden. . Noch offen ist hingegen der Rundfunkbeitrag. Dieser hätte Anfang 2025 von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro angehoben werden sollen. Die Länderchefs wollten sich jedoch noch nicht auf die Erhöhung einigen, auch weil sie die Art und Weise ändern wollen, wie der Beitrag festgelegt wird. . Die regelmäßigen Anpassungen folgen bisher den Empfehlungen einer vom ÖRR unabhängigen Kommission, die den Finanzbedarf ermittelt. . 2023 lag das Budget durch die Beiträge bei rund 9 Milliarden Euro. Beim ÖRR arbeiten rund 27.000 Festangestellte. . Abo ab 20 Euro/Jahr ► https://lnkd.in/dkQKi8kS
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ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten. Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck. Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.
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