Straßenausbau in der Zülpicher Innenstadt: Ein komplexes Projekt für die Zukunft 🏗️ Wir freuen uns, von einem spannenden und herausfordernden Projekt zu berichten, das wir derzeit in Zülpich begleiten: dem innerstädtischen Straßenausbau der Münsterstraße, Brauersgasse, Schumacherstraße und Juhlsgasse. Im Herzen der Stadt sind wir gemeinsam mit dem Büro RaumPlan aus Aachen mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt. Das Projekt umfasst auch die Erneuerung der Kanalleitungen im Auftrag des Erftverbands sowie die Erneuerung der Wasserleitungen für das Verbandswasserwerk Euskirchen. Diese umfassenden Arbeiten sind ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Zülpicher Infrastruktur und zur Sicherstellung einer zuverlässigen Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. 🚧💧 Herausforderungen in beengter historischer Umgebung Die Innenstadt von Zülpich ist nicht nur ein belebtes Zentrum des öffentlichen Lebens, sondern auch ein historisch gewachsenes Viertel mit engen Gassen und vielen denkmalgeschützten Gebäuden. Die beengten Verhältnisse stellen eine der größten Herausforderungen für unser Bauvorhaben dar. Hier ist besondere Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten gefragt, damit der Verkehr und die Zugänglichkeit auch während der Bauphase so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Große Baumaschinen können nur eingeschränkt genutzt werden, und besondere Bauverfahren, wie zum Beispiel der Einsatz von Flüssigboden, sind notwendig. 🏛️🔧 Anforderungen der Archäologie Ein weiteres entscheidendes Thema bei der Arbeit in einer so geschichtsträchtigen Stadt wie Zülpich sind die Anforderungen der Archäologie. Aufgrund der langen und bewegten Geschichte der Stadt, die bis in die Römerzeit zurückreicht, ist bei Bauarbeiten stets mit archäologischen Funden zu rechnen. In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Bodendenkmalpflege und einer archäologischen Baubegleitung gewährleisten wir, dass mögliche Entdeckungen gesichert und dokumentiert werden können, ohne den Baufortschritt wesentlich zu beeinträchtigen. 🏺✨ Finanzielle Einschränkungen und Fördermittel Eine weitere Herausforderung, der sich unser Team in Zülpich stellen muss, sind die begrenzten finanziellen Mittel der Stadt. Da ein Großteil der Maßnahmen durch Fördermittel finanziert wird, sind strenge Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten. Dies bedeutet, dass alle Planungen und Entscheidungen im Rahmen eines festgelegten Budgets getroffen werden müssen, ohne dabei die Qualität und Langlebigkeit der durchgeführten Maßnahmen zu gefährden. 💰📋 Ein Projekt mit Mehrwert Trotz der zahlreichen Herausforderungen freuen wir uns, Teil dieses wichtigen Projekts zu sein, das einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung der Zülpicher Innenstadt und zur Sicherstellung der zukünftigen Infrastruktur leistet... Hier weiterlesen: https://lnkd.in/ehDmGqCM #Stadtentwicklung #InfrastrukturModernisierung #ZülpichInBewegung #Infrastruktur
Beitrag von Berthold Becker Büro für Ingenieur- u. Tiefbau GmbH
Relevantere Beiträge
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Die Stadt Gehrden südwestlich von Hannover stellte bereits in frühgeschichtlichen Zeiten einen bevorzugten Siedlungsraum dar. Dies führt dazu, dass Baumaßnahmen hier vielfach mit archäologischen Erkundungsarbeiten verbunden sind. Aktuell wird hier ein ab dem frühen 20. Jh. industriell genutztes Gelände einer neuen Bestimmung als Wohngebiet zugeführt. Um dabei Nachhaltigkeitsgesichtspunkte mit der Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse zu vereinbaren, wurde durch M&P ein Bodenmanagementkonzept erarbeitet. Die Umsetzung wird aktuell im Rahmen der Erschließungsarbeiten durch M&P begleitet. Bei den Erdbauarbeiten ist eine enge Verzahnung zwischen Bodenmanagement und Archäologie erforderlich. Eine Besonderheit stellte hier die von M&P ausgeführte Vorerkundung dar. Dabei wurde dabei entlang der geplanten Kanaltrasse die Mächtigkeit der Auffüllungen festgestellt, so dass die archäologischen Arbeiten ganz gezielt an den jeweils relevanten Stellen ansetzen können. Dass das Baugebiet von geschichtlicher Bedeutung ist, hat sich bereits deutlich gezeigt. Frühhistorische Siedungsreste zeugen von der jahrhundertelangen Nutzung dieses schön gelegenen Siedlungsplatzes. Und wir können dazu beitragen, dass auch künftige Generationen hier gut und gesund leben können. #mullundpartner #engineeringforabettertomorrow #Gehrden #Bodenmanagement #Archäologie #Altlasten #Niedersachsen
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Bebauungsplan Der Bebauungsplan regelt die zulässige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets und ist ein wichtiges Planungsinstrument zur Steuerung der Stadtentwicklung. Er umfasst in der Regel: 1) Planzeichnung, die grafisch, z.B. Baugrenzen, Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen und besondere Nutzungsarten, festlegen. 2) Textliche Festsetzungen, welche die Planzeichnung ergänzen und erläutern sowie detaillierte Details des Bauens und der Nutzung beinhalten, wie z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Höhe der baulichen Anlagen und die Gestaltung der Gebäude. Der Bebauungsplan ist detaillierter und rechtsverbindlicher als der Flächennutzungsplan, der als vorbereitender Bauleitplan die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde darstellt. Ein Flächennutzungsplan legt fest, wie die Flächen innerhalb des Gemeindegebiets in genutzt werden sollen (z.B. Wohnbau, Gewerbe, gemischte Bebauung oder Sondergebiet). Der Bebauungsplan legt konkrete fest, was auf den Flächen gebaut werden darf. Als zentrales Planungsinstrument der Stadtentwicklung, stellt der Bebauungsplan sicher, dass Bauvorhaben im Einklang mit städtebaulichen Zielen und rechtlichen Vorgaben stehen. Auch bietet er Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren, Investoren. #ajlimmobilien #metropoleruhrgebiet #wirtschaftsfoerderungruhrgebiet #essen #gelsenkirchen #duesseldorf #duisburg
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Wie gross werden die wichtigsten Gebäude des Tiefenlagers und wo werden sie gebaut? Das Tiefenlager ist ein generationenübergreifendes Grossprojekt. Die Bewilligung erfolgt schrittweise: Vor der Baubewilligung benötigt die Nagra zuerst die sogenannte Rahmenbewilligung. Sie legt – wie es der Name schon sagt – den groben Rahmen für das Tiefenlager fest. Unter anderem werden das Areal für die Oberflächenanlage sowie die ungefähre Grösse der wichtigsten Bauten definiert. Die Oberflächenanlage des Tiefenlagers soll im Bereich Haberstal in der Gemeinde Stadel gebaut werden. Beim Flächenbedarf der Oberflächenanlage gilt es zwei Teilbereiche zu unterschieden: Den Anlagenperimeter und den Eingliederungssaum. Innerhalb des rund 13 Hektaren grossen Anlagenperimeters werden die Gebäude des Tiefenlagers gebaut. Der Perimeter gibt den maximalen Rahmen vor. Wie genau die Gebäude angeordnet und wie gross die Gebäude exakt sein werden, wird später mit der Baubewilligung festgelegt. Innerhalb dieses maximalen Rahmens können die Anlage und die Gebäude optimal ausgestaltet werden. Der sogenannte Eingliederungssaum bildet einen rund 50 Meter breiten Streifen um den Anlagenperimeter. Im Saum werden keine Gebäude gebaut. Der Saum liegt etwa zur Hälfte im Wald, und dient dort der Sicherheit. Die Waldfläche bleibt bestehen, muss aber als sogenannte Niederhaltungszone bewirtschaftet werden – wie beispielsweise im Bereich von Stromleitungen. So wird verhindert, dass umfallende Bäume oder ein Waldbrand die Sicherheit der Anlage beinträchtigen. Die zweite Hälfte des Saums auf freier Fläche sichert dem Projekt die nötige Flexibilität: Im weiteren Projektverlauf besteht dadurch die Möglichkeit, die Anlage in die Landschaft einzugliedern, beispielsweise mit einem begrünten Erdwall als Sichtschutz. Die Region hat eine gute Eingliederung als wichtiges Anliegen eingebracht. Ob und welche Massnahmen umgesetzt werden, ist noch offen. Die Nagra reicht am 19. November zwei Rahmenbewilligungsgesuche bei den Bundesbehörden ein: Eines für das Tiefenlager und eines für die Verpackungsanlage. Die Gesuche werden von den Bundesbehörden eingehend geprüft. Schlussendlich legt der Bund beim Erteilen der Rahmenbewilligung die Flächen fest und hat somit das letzte Wort. #nagra #nagraschweiz #sicherheit #rahmenbewilligung #jahrhundertprojekt #tiefenlager
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Für @leuthe.bau und die @gemeinde.neukirch planen wir die Errichtung einer Anschluss- und Obdachlosenunterbringung, die den Bedarf der Gemeinde deckt und neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung setzt. Die geschickte Anordnung der Gebäude in L-Form ermöglicht nicht nur eine effiziente Nutzung des Grundstücks, sondern schafft auch einen einladenden Freisitz, der als verbindendes Element fungiert und den Bewohnern eine angenehme Aufenthaltsqualität bietet. Der hier gewählte Ansatz berücksichtigt nicht nur die geologischen Gegebenheiten vor Ort, sondern setzt auch auf ökologisch verträgliche Baustoffe und Bauweisen. Die monolithische Bauweise aus Dämmziegeln in Verbindung mit Bauteilaktivierung, die sowohl zum Kühlen als auch zum Heizen genutzt werden kann, zielt auf einen KfW40-Standard ab und ermöglicht ein ökologisches und ressourcensparendes Bauen. Die Südausrichtung sowie die Ost-Westausrichtung der beiden Baukörper bietet Platz für gut belichtete, komfortable Innenräume und ideale Voraussetzungen zur Photovoltaik-Nutzung der Dachflächen. Die einzelnen Wohnungstypologien bieten zudem vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um individuelle Bedürfnisse und Grundstücksgegebenheiten optimal zu berücksichtigen. #wurmgesamtplanung #sichergutbauen #gesamtplanung #photovoltaik #ravensburg #wurmravensburg #neukirch
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+++ Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung +++ Ende Juli 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (#BMWSB) uns, sowie weiteren Verbänden den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung zur Stellungnahme zugeleitet. Damit erfolgt eine weitere Novellierung Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs (#BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Schwerpunkte der Novelle sind Vereinfachungen für den Wohnungsbau, die Betonung der #Klimaanpassung und des #Klimaschutzes im Städtebaurecht, die Stärkung der Digitalisierung sowie weitere Maßnahmen im Bereich des Bodenrechts, des Besonderen Städtebaurechts und zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die DWA setzt sich als technisch-wissenschaftliche Fachorganisation seit langem für eine wasserbewusste Stadtentwicklung und einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt ein und hat mit starken Partnern die „Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ gegründet. Mehr blau-grüne Infrastruktur, also dem Wasserhaushalt dienende Flächen und Stadtgrün, schaffen Synergien für Überflutungsvorsorge, Erholung, Klima und Biodiversität und damit für attraktive Städte. Dazu braucht es geeignete rechtliche Rahmenbedingungen und bessere Instrumente für die Kommunen. Dies betrifft das Bundesrecht beim Wasserhaushaltsgesetz (dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung), das Bodenschutzgesetz (Wasserspeicherung) und eben das Baugesetzbuch für einen klimagerechten Stadtumbau. Daher begrüßt die DWA den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung ausdrücklich. „Mit dieser Novellierung des Bauplanungsrechts wird der Grundsatz der wasserbewussten Stadtentwicklung als Abwägungsleitlinie im Baugesetzbuch verankert. Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass eine an einem naturnahen Wasserhaushalt ausgerichtete Planung nicht nur eine Maßgabe für die Wasserbewirtschaftung ist, sondern – jedenfalls in urbanen Bereichen – auch ein städtischer Belang, der planerisch geregelt werden kann und muss. Zudem stattet der Gesetzgeber mit der Novellierung die Kommunen endlich mit dringend benötigten Instrumenten aus, um die Ziele der wasserbewussten Standentwicklung planerisch umzusetzen“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin unserer #DWA-Bundesgeschäftsführung. Die vollständige Stellungnahme finden Sie anbei oder unter folgendem Link https://lnkd.in/ewvbwTvR
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Wir freuen uns, bei der Sanierung der denkmalgeschützten Gleishalle in Oldenburg mitzuwirken. Der Bahnhof wird sorgfältig nach seinem historischen Vorbild instand gesetzt, um die Geschichte und architektonische Bedeutung für die Zukunft zu bewahren. Unser Beitrag zu diesem wichtigen Vorhaben umfasst: - Objektplanung Ingenieurbauwerk: Entwicklung von detaillierten Plänen und Strategien, um die strukturelle Integrität und den ästhetischen Wert der Gleishalle zu sichern. - Tragwerksplanung und Bestandsanalyse: Durchführung gründlicher Untersuchungen der bestehenden Strukturen, um eine sichere und effektive Sanierung zu gewährleisten. - Building Information Modeling (BIM): Einsatz fortschrittlicher BIM-Technologien, um eine effiziente Planung, Ausführung und Verwaltung des Projekts zu ermöglichen. Lesen Sie mehr über dieses Projekt hier: https://lnkd.in/d-Wms-Gg
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Die Stadterneuerung ist für die Schaffung der nachhaltigen Städte der Zukunft von entscheidender Bedeutung. In immer mehr städtischen Gebieten weltweit werden ganze Stadtteile und verlassene Gebiete unter der Leitung spezialisierter Architekten saniert. Es wird allgemein angenommen, dass die besten Verfahren der Stadterneuerung nur in den am weitesten entwickelten Regionen der Welt, insbesondere in den nordeuropäischen Ländern, angewandt werden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Zur Veranschaulichung werden hier fünf herausragende Beispiele für Stadterneuerung aus dem Mittelmeerraum vorgestellt. Zum Artikel: https://dk.world/3XlHGp2 #Urbanisierung #Mittelmeerraum #Nachhaltigkeit #Stadterneuerung #Stadtentwicklung
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#FACHWORTFREITAG 🔎 Ein Bebauungsplan basiert auf dem Flächenwidmungsplan und regelt die Art und Weise wie die Bebauung eines jeden als Bauland ausgewiesenen Grundstückes erfolgen muss. Vorgeschrieben werden insbesondere die zulässigen Bauweisen (offene, geschlossene oder andere), Bauhöhen und Baulinien sowie Verlauf und Breite der Verkehrsflächen. Dazu hinaus können aber eine Reihe von weiteren Vorschriften bestehen (z.B. Dachform und –neigung, Fassadengestaltung und Materialien). In Österreich ergeht der Bebauungsplan als Verordnung der Gemeinde. Ein Bebauungsplan kann für das gesamte Gemeindegebiet, einzelne Ortschaften oder abgegrenzte Teilgebiete (Teilbebauungsplan) erlassen werden. Liegt für gewisse Gebiete kein Bebauungsplan vor, gilt für die Bebauung die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Im Regelfall liegt der Plan in gezeichneter Form auf, teilweise gibt es aber auch textliche Bebauungspläne. Fachbereich: Immobilienbewertung 💡 Wussten Sie, dass Sie eine Immobilienbewertung mit der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC durchführen können? Mehr dazu: 🔗 https://lnkd.in/eExxurAx #immobilienbewertung #sprengnetteraustria #bebauungsplan #bebauungsvorschrift #sprengnetter #immobilienwirtschaft #fachwortfreitag
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Am 20. November 2024 findet das Herbstforum Altbau in Stuttgart statt. Themen sind beispielsweise 💎 Fragen zur Klimagerechtigkeit, 💎 der Sanierungssprint vom Bauingenieur Ronald Meyer oder 💎 die Bedeutung des zirkulären Bauens im Bestand. ☝ Richtig spannend finde ich Cluster-Wohnungen. Genau mein Ding: Eine separate kleine Bude eingebunden in eine Art Wohngemeinschaft. Der Link zum Artikel "26. Herbstforum Altbau: Neue Konzepte für alte Gebäude" steht in den Kommentaren 👇
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Aktuelle Pressemitteilung zum Stand unserer Projekte: Heute: Eine Auswahl der Wiederaufbauprojekte in 53506 Rech GEMEINDEHAUS befindet sich in Ahr-Nähe und wurde stark beschädigt. Im Erdgeschoss befand sich vor der Flut 2021 ein größerer Raum für Gemeinderats- und Vereinssitzungen. Das 1. OG war hauptsächlich der kommunalen Verwaltung vorbehalten. Im 2. OG war zudem ein Jugendraum untergebracht. Das Gebäude soll wieder in seine alte Nutzung überführt werden. Neben den weitreichenden Schäden innerhalb des Gebäudes, wurden das angrenzende WC-Gebäude und ein Küchen- und Lagergebäude durch die Wassermassen zerstört. Hier ist ein Wiederaufbau an anderer Stelle vorgesehen. Ausspülungen am Fundament haben Risse in der Bausubstanz des Gemeindehauses verursacht, sodass eine erweiterte Überprüfung der Statik notwendig ist. Die Gebäude waren versichert, jedoch wird die Versicherungssumme die Gesamtkosten des Wiederaufbaus (inkl. Gewölbekeller) nicht decken können. Die Kosten können nach Abschluss der erweiterten statischen Überprüfungen durch das begleitende Ingenieurbüro beziffert werden. Erst danach können weitere Schritte wie Förderantrag, Ausschreibung und Auftragsvergabe eingeleitet werden. FRIEDHOF Der Friedhof an der Burgwiese wurde in der Flutnacht vollständig überschwemmt und stark beschädigt. Durch den Einsatz von freiwilligen HelferInnen konnte er provisorisch wiederhergerichtet werden. Einige Gräber sind abgesackt. Auch die Bepflanzung sowie die Bruchsteinmauer sind stark beschädigt. Nachdem ein Schadensgutachten erstellt wurde, ging der Förderantrag im Dezember 2023 an die ADD. Die Bewilligung erfolgte im Februar 2024. Erst nach Heckenschnitt im Frühjahr und erneuter Begutachtung wurde ersichtlich, dass eine Ausbesserung der Bruchsteinmauer nicht ausreicht. Für den Neubau der Mauer musste ein Mehrkostenantrag erstellt werden, der bereits genehmigt wurde. Die Vorstellung der Baupläne im Gemeinderat erfolgte im Juni 2024. Parallel dazu laufen die Bauausschreibungen sowie die statischen Untersuchungen der Mauer. Der Baubeginn ist für Herbst 2024 geplant. Die Fertigstellung inklusive der aufwendigen Bruchsteinmauer soll bis Mai 2025 erfolgen. VERBINDUNGSWEG AM PFARRHAUS Da die Brückenstraße infolge der Flutereignisse in einigen Abschnitten unpassierbar war, wurde der Verbindungsweg zwischen Bärenbachstraße und Burgwiese temporär als Notzufahrt insbesondere zu Versorgungszwecken genutzt. Im Zuge dessen war der Verbindungsweg einer starken Belastung ausgesetzt, die zu einigen Schäden geführt hat. Nach Einreichung und Bewilligung des Förderantrags wurden die Planungsleistungen Anfang 2023 vergeben. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte im Sommer 2023. U.a. musste die wassergebundene Decke erneuert werden. Eine Bruchsteinmauer sowie Teile der Bepflasterung wurden saniert. Abschließend wurde die Bepflanzung sowie ein Holztor mit Eindeckung erneuert. Die Arbeiten wurden im Juni 2024 fertiggestellt. Die Maßnahme ist abgeschlossen.
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4 TageSie meistern das: Glück auf!