DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
Im September kam die neue Richtlinie um den Schutz der Arbeitnehmer vor Gehörschäden am Arbeitsplatz zu verbessern raus. Die Richtlinie legt klare Vorgaben für die Auswahl, Bereitstellung und Verwendung von Gehörschutzgeräten fest und gibt detaillierte Hinweise für Arbeitgeber und Beschäftigte, um eine konsequente Umsetzung im Arbeitsschutz sicherzustellen.
Wesentliche Inhalte der Regel 112-194:
𝟭. 𝗚𝗲𝗳𝗮̈𝗵𝗿𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝘂𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝘀𝘄𝗮𝗵𝗹 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝗵𝗼̈𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗲𝘀:
Die Regel gibt Hinweise, wie verschiedene Gehörschutzarten zu bewerten sind und welche Schutzstufe jeweils erforderlich ist. Dies umfasst Ohrstöpsel, Kapselgehörschutz und spezielle Schutzsysteme.
𝟮. 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗧𝗿𝗮𝗴𝗲𝗸𝗼𝗺𝗳𝗼𝗿𝘁:
Da der Tragekomfort die Akzeptanz und Wirksamkeit des Gehörschutzes maßgeblich beeinflusst, enthält die Regel Vorgaben, wie Gehörschutz individuell an den Träger angepasst werden kann. Dazu zählen Anleitungen zur korrekten Handhabung und Pflege, um die Dichtwirkung und Schutzleistung zu gewährleisten.
𝟯. 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘀𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝘂𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿
Die DGUV Regel 112-194 legt großen Wert auf die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Gehörschutz. Beschäftigte müssen über die Risiken einer Lärmbelastung und die richtige Anwendung der Schutzmittel informiert werden. Ein umfassendes Schulungskonzept soll sicherstellen, dass Mitarbeiter ihren Gehörschutz korrekt einsetzen und wissen, wie sie ihn pflegen.
𝟰. 𝗣𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗪𝗮𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝗵𝗼̈𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗲𝘀:
Da Gehörschutzgeräte regelmäßiger Abnutzung unterliegen, beschreibt die Regel auch Maßnahmen zur Überprüfung und Wartung. Durch die regelmäßige Inspektion und Erneuerung der Geräte können Arbeitgeber sicherstellen, dass der Schutz jederzeit gewährleistet ist und keine Schäden oder Verschmutzungen die Schutzwirkung beeinträchtigen.
𝟱. 𝗗𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗺𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻:
Ein weiterer wesentlicher Punkt der DGUV Regel 112-194 ist die Dokumentationspflicht. Der Arbeitgeber muss alle Schutzmaßnahmen, insbesondere die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen, dokumentieren. Dies dient sowohl dem internen Qualitätsmanagement als auch als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Zusammengefasst bietet die DGUV Regel 112-194 einen umfassenden Rahmen, um die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Lärmschutz effektiv umzusetzen und somit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu fördern.
Gerne unterstützen wir Sie und beraten Sie zum Thema Gehörschutz.
Euer SIFAS-Team
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