Was kommt neu in #2025? Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 📄🔍 Das kommende Jahr bringt wichtige Neuerungen bei den aushangpflichtigen Gesetzen mit sich. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig informieren, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Welche Änderungen konkret auf Unternehmen zukommen, erfahren Sie im verlinkten Artikel. Ein Muss für alle, die rechtlich auf der sicheren Seite bleiben wollen! 📄🔍 https://lnkd.in/dGvZZBk2 #Arbeitsschutz #Gesetzgebung
Beitrag von Betriebsarztservice Holding GmbH
Relevantere Beiträge
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Babyschritte sind auch Fortschritte… Das #Bürokratieentlastungsgesetz wird ein bisschen weniger störrisch – und das quasi „last minute“: Gemäß den Plänen der Ampelkoalition müssen Arbeitgeber zukünftig keine Arbeitsverträge mehr in Papierform mit Unterschrift an zukünftige Mitarbeiter aushändigen. Auch die qualifizierte Signatur ist vom Tisch. Stattdessen reicht es aus, die Vertragsbedingungen in Textform zu übermitteln. Dies ermöglicht den vollständigen Abschluss eines Arbeitsvertrags per E-Mail. Die Vereinbarung sieht vor, dass Dokumente zur Einrichtung und Änderung von Arbeitsverhältnissen einfach digital erstellt und übermittelt werden können. Besonders wertvoll ist diese vermeintlich kleine Änderung für #KMU sowie #Startups, da sie Millionen von Mitarbeitenden und Unternehmen unnötigen Aufwand und Kosten erspart. Dass es bei der Vertragsauflösung vergleichsweise bürokratischer bleibt, dürfte beiden Seiten zugutekommen, denn Rechtssicherheit bleibt ein ebenso großes Ziel wie die Reduzierung von Papierbergen! #arbeitsrecht #arbeitsvertrag https://lnkd.in/erWDVG3V
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Was erwartet die deutschen Unternehmen nach Verabschiedung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie? Mit Umsetzung der neuen europäischen Regelungen kommen etliche gravierende Änderungen auf die deutschen Arbeitgeber zu. Maren Habel, Fachanwältin für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Florian Stein, LL.M. untersuchen in ihrem Fachbetrag, worauf Unternehmen sich künftig einstellen müssen. Den Beitrag ist Teil unseres Schwerpunkts "Entgelttransparenz" im aktuellen Heft 05/24. Dort gibt es den Text zum Blättern - digital findet ihr ihn in der App. #Entgelttransparenz #Lohntransparenz #Arbeitsrecht
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Das BEG IV bringt einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung für die Personaldienstleistung! 🚀 Die Umstellung auf Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen bedeutet nicht nur weniger Papierkram, sondern auch eine große Chance zur **Digitalisierung von Prozessen**. Gerade in der Zeitarbeit, wo Flexibilität und Effizienz entscheidend sind, können Unternehmen jetzt ihre Geschäftsmodelle modernisieren und agiler werden. Jetzt ist die Zeit, bestehende Prozesse anzupassen und die Vorteile voll auszuschöpfen! #Digitalisierung #Personaldienstleistung #BEGIV #Effizienz #Prozessoptimierung
✅ BEG IV passiert den Bundesrat - eine schwere Geburt, aber die von der Ampel angestoßene Entbürokratisierung wird nun kommen! ✅ 📢 Gerade hat der Bundesrat dem BEG IV zugestimmt - gute Nachrichten aus Berlin! 🎉 ✅ Dies bedeutet aus arbeitsrechtlicher Sicht insb., dass bei dem Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zukünftig nicht mehr die Schrift-, sondern nur noch die Textform beachtet werden muss. ✅ Erleichterungen gibt es auch bei dem Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem NachwG - ❌ hier hat der Gesetzgeber leider einen bunten, wenig praxistauglichen und komplexen Flickenteppich geschaffen, der dringend vereinheitlicht und entschlackt werden muss. 🔔 Das Gesetz muss nun noch verkündet werden - dies dürfte demnächst geschehen, so dass dem Inkraftreten der o.g. gesetzlichen Regelungen ab dem 01.01.2025 nichts mehr im Wege stehen dürfte. 💡 Die Zeit sollten insb. Personaldienstleister nutzen, um deren Prozesse beim Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und dem Nachweis nach dem NachwG anzupassen. 🔔 Dabei sollten Zeitarbeitsunternehmen auch auf Schirm haben, dass Altverträge, die noch auf die gesetzliche Schriftform abstellen, durch eine (unter Wahrung der Schriftform zu schließende!) Änderungsvereinbarung auf die Textform "umgestellt" werden. #arbeitsrecht #arbeitnehmerüberlassung #zeitarbeit #arbeitnehmerüberlassungsvertrag #nachweis #BEGIV #textform #AÜG #NachwG #bundesrat
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Eine gute Zusammenfassung zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des BEG IV (Entbürokratisierung).
✅ BEG IV passiert den Bundesrat - eine schwere Geburt, aber die von der Ampel angestoßene Entbürokratisierung wird nun kommen! ✅ 📢 Gerade hat der Bundesrat dem BEG IV zugestimmt - gute Nachrichten aus Berlin! 🎉 ✅ Dies bedeutet aus arbeitsrechtlicher Sicht insb., dass bei dem Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zukünftig nicht mehr die Schrift-, sondern nur noch die Textform beachtet werden muss. ✅ Erleichterungen gibt es auch bei dem Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem NachwG - ❌ hier hat der Gesetzgeber leider einen bunten, wenig praxistauglichen und komplexen Flickenteppich geschaffen, der dringend vereinheitlicht und entschlackt werden muss. 🔔 Das Gesetz muss nun noch verkündet werden - dies dürfte demnächst geschehen, so dass dem Inkraftreten der o.g. gesetzlichen Regelungen ab dem 01.01.2025 nichts mehr im Wege stehen dürfte. 💡 Die Zeit sollten insb. Personaldienstleister nutzen, um deren Prozesse beim Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und dem Nachweis nach dem NachwG anzupassen. 🔔 Dabei sollten Zeitarbeitsunternehmen auch auf Schirm haben, dass Altverträge, die noch auf die gesetzliche Schriftform abstellen, durch eine (unter Wahrung der Schriftform zu schließende!) Änderungsvereinbarung auf die Textform "umgestellt" werden. #arbeitsrecht #arbeitnehmerüberlassung #zeitarbeit #arbeitnehmerüberlassungsvertrag #nachweis #BEGIV #textform #AÜG #NachwG #bundesrat
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✅ Neue Vergütungsregelungen für Betriebsräte: Bundestag gibt grünes Licht. ⚖️ Der Bundestag hat am 28. Juni 2024 den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern einstimmig beschlossen. Diese Maßnahme soll mehr Transparenz schaffen und die Rechte der Betriebsräte stärken. 🔍 Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des BGH vom Januar 2023, das zu Rechtsunsicherheiten und präventiven Kürzungen der Betriebsratsvergütungen geführt hat. Die Bundesregierung hat daraufhin § 37 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ergänzt, um den Begriff „vergleichbarer Arbeitnehmer“ klarer zu definieren und so die Rechtssicherheit zu erhöhen. 👉 Mehr dazu beim Bundestag: https://lnkd.in/gXypVrJg Witzel Erb Backu & Partner Rechtsanwälte mbB #Arbeitsrecht #Betriebsrat #Mitbestimmung #wirtschaftsrecht #webp
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✅ BEG IV passiert den Bundesrat - eine schwere Geburt, aber die von der Ampel angestoßene Entbürokratisierung wird nun kommen! ✅ 📢 Gerade hat der Bundesrat dem BEG IV zugestimmt - gute Nachrichten aus Berlin! 🎉 ✅ Dies bedeutet aus arbeitsrechtlicher Sicht insb., dass bei dem Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zukünftig nicht mehr die Schrift-, sondern nur noch die Textform beachtet werden muss. ✅ Erleichterungen gibt es auch bei dem Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem NachwG - ❌ hier hat der Gesetzgeber leider einen bunten, wenig praxistauglichen und komplexen Flickenteppich geschaffen, der dringend vereinheitlicht und entschlackt werden muss. 🔔 Das Gesetz muss nun noch verkündet werden - dies dürfte demnächst geschehen, so dass dem Inkraftreten der o.g. gesetzlichen Regelungen ab dem 01.01.2025 nichts mehr im Wege stehen dürfte. 💡 Die Zeit sollten insb. Personaldienstleister nutzen, um deren Prozesse beim Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und dem Nachweis nach dem NachwG anzupassen. 🔔 Dabei sollten Zeitarbeitsunternehmen auch auf Schirm haben, dass Altverträge, die noch auf die gesetzliche Schriftform abstellen, durch eine (unter Wahrung der Schriftform zu schließende!) Änderungsvereinbarung auf die Textform "umgestellt" werden. #arbeitsrecht #arbeitnehmerüberlassung #zeitarbeit #arbeitnehmerüberlassungsvertrag #nachweis #BEGIV #textform #AÜG #NachwG #bundesrat
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Nachdem der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Februar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Wirksamkeit von Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungsanzeigen angerufen hat, ersucht nun auch der Sechste Senat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zur Massenentlassung. Die Vorlagefrage beinhaltet unter anderem die Klärung, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet. Unsere Associate Franziska Golombek fasst in ihrem Beitrag zusammen, welche Antworten das BAG im Zusammenhang mit Massenentlassungen vom EuGH erwartet und inwiefern in der Folge eine Rechtsprechungsänderung des BAGs abzusehen ist. Lesen Sie den gesamten Beitrag auf unserem Blog: https://lnkd.in/dUzCDWZK #Employment #Blog #Massenentlassung
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Sind Sie neugierig, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Beitragspflicht zur SOKA-Bau für Klarheit im Dschungel des Arbeitsrechts sorgt? Erfahren Sie, wie die Verjährungsregelungen den Ausgang eines komplexen Rechtsstreits entscheidend beeinflussten und welche Auswirkungen dies auf Unternehmen hat, die Arbeitnehmer überlassen. Entdecken Sie die Details eines Falls, der zeigt, warum die Einhaltung von Fristen und formalen Anforderungen im deutschen Rechtssystem unerlässlich ist. Weiterlesen unter https://lnkd.in/e3Z_gmin
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Der Bundestag hat am 26. September 2024 den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)“ angenommen. Zuvor hatte der Rechtsausschuss die Gesetzesvorlage auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hin erheblich ergänzt. Zentraler Aspekt des nun angenommenen Bürokratieentlastungsgesetzes aus arbeitsrechtlicher Sicht ist, dass die Schriftform in einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen durch die Textform ersetzt werden soll. So soll der nach dem Nachweisgesetz erforderliche Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zukünftig in Textform möglich sein, „sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen“. Dies gilt allerdings nicht für Arbeitnehmer, die in einem Wirtschaftsbereich nach § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind, wie bspw. im Bau-, Speditions-, Gebäudereinigungs-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie der Fleischwirtschaft. Außerdem soll die Textform zukünftig u.a. auch für Arbeitszeugnisse, Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher und das Elternzeitverlangen eines Arbeitnehmers ausreichend sein. Das Gesetzesvorhaben bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrats. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden. #Arbeitsrecht #Gesetzgebung #Bürokratieentlastungsgesetz Julian Glau Steffen Hein
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Endlich - die Umstellung des Nachweises der wesentlichen #Arbeitsbedingungen von der schriftlichen auf die digitale Form kommt. Dafür haben wir #Familienunternehmer uns schon lange eingesetzt. 😀 Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen in digitaler Form führen kann. Er muss dann nur zugänglich sein. Die Schriftform ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer sie verlangt. Der FDP Freie Demokraten und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann ist es zu verdanken, dass hier Bürokratieabbau auch umgesetzt wird – und nicht nur darüber geredet wird. Insgesamt wäre beim #Bürokratieabbau aber noch mehr möglich gewesen. Hier müssen alle Bremsen gelöst werden, auch die der Ampelkoalition. Deutscher Bundestag und Bundesrat müssen dem #Bürokratieentlastungsgesetz nun noch zustimmen.
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