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Beitrag von BMD Systemhaus GesmbH
Relevantere Beiträge
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🏢 Das Bundesfinanzministerium hat ganz aktuell die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023 veröffentlicht! 💶 Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben demnach die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.318 Arbeitgebern wurden 67.318 Arbeitgeber in 2023 abschließend geprüft. ▶ Im Schnitt sind so pro geprüftem Arbeitgeber also noch einmal fast 11.000 angefallen❗ https://lnkd.in/eYuxk_GJ #finanzministerium #arbeitsrecht #lohnsteuer
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Wichtige Informationen für Arbeitgeber zur Lohnabrechnung im Dezember 2024 Im Vorfeld der politischen Sommerpause hat die Bundesregierung den Entwurf für ein "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" präsentiert. Dieses Gesetz sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag rückwirkend erhöht werden. Diese Anpassungen haben direkte Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug und somit auf die Entgeltabrechnung für das Kalenderjahr 2024. Der Grundfreibetrag wird um 180,00 EUR angehoben, wodurch er auf insgesamt 11.784,00 EUR steigen soll, um mit dem sozialrechtlichen Existenzminimum konform zu sein. Die derzeitige Diskrepanz zwischen sozial- und steuerrechtlichem Existenzminimum wird im Hinblick auf Art. 3 GG als problematisch erachtet. Darüber hinaus soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 um 228,00 EUR auf 6.612,00 EUR erhöht werden. Sollte der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, wird dieser voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft treten und den Lohn-Einkommensteuertarif rückwirkend anpassen. Die Gesetzgebung hat eine Sonderregelung eingeführt, die das Verfahren erleichtern soll (§ 52 Abs. 32a EStG des Gesetzentwurfs). Die Lohnsteuerberechnung für die Abrechnungszeiträume von Januar bis November 2024 bleibt unverändert. Die Anpassungen werden jedoch bei den Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnungen für den Dezember 2024 vorgenommen. Hierfür wird die Finanzverwaltung spezifische Programmablaufpläne bereitstellen, die in die Lohnabrechnung integriert werden müssen.
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Grundfreibetragserhöhung 2024 Lange diskutiert und im Steuerfortentwicklungsgesetz bereits erkennbar, hat das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 eine Änderung des Steuertarifs beschlossen. #Payroll #Entgeltabrechnung #Lohn #Gehalt #GrundfreibetragErhöhung #Kinderfreibetrag2024 #LohnabrechnungDezember2024 #Steuerfreistellung2024 #SteuertarifÄnderung
Grundfreibetragserhöhung 2024
lohnundgehalt-magazin.de
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Als Arbeitgeber bist Du dafür verantwortlich, die Lohnsteuer für Deine Mitarbeiter korrekt zu berechnen und abzuführen. Dabei sind einige Dinge zu beachten: vom richtigen Lohnsteuerabzug über die fristgerechte Abgabe der Lohnsteueranmeldung bis hin zur korrekten Abrechnung von Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld. Fehler können schnell teuer werden. Bei Klare & Brunke stehen wir Dir zur Seite, um sicherzustellen, dass Deine Lohnsteuerabrechnungen fehlerfrei sind und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. So kannst Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren. #Lohnsteuer #Steuerberatung #Arbeitgeber #KlareBrunke #klareundbrunke #höxter #nieheim #beverungen #steuerberater #steuertipps
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Weil der Lohnlauf mehr als eine Geldauszahlungen ist. Die Herausforderungen an das Payroll-Management gehen weit über die monatlichen Geldauszahlungen hinaus. Wie geht meine Unternehmung im Vergleich zu anderen Unternehmen mit Fragen der Lohnhöhe, Lohngleichheit und dem Lohn als Anreiz zur Förderung einer Compliance-Kultur um?
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Besteuerung von Sonderzahlungen: Änderungen der Fünftelregelung Ab 2025 wird die Fünftelregelung zur Besteuerung von Sonderzahlungen (wie etwa Abfindungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr angewendet. Arbeitnehmer können diese Tarifermäßigung weiterhin im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen – nur der Zeitpunkt und der Ablauf ändern sich. Was dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen bedeutet, lesen Sie in unserem Blogbeitrag: https://lnkd.in/ebSTuT3c
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Updates aus der Sozialversicherung 2024/25 Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025 in der Sozialversicherung? Unsere Updates informieren über wichtige Neuerungen zum Jahreswechsel. Ob Personalabteilung, Lohnbuchhaltung oder Steuerbüros, Selbstständige sowie Geschäftsführung – das kostenlose Online-Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht. Sie können sich jetzt für das On-Demand-Angebot anmelden: Das digitale Angebot beinhaltet alle Infos aus dem Seminar zum kostenlosen Download, Videos zu einzelnen Themenschwerpunkten und viele Beispiele für die praktische Umsetzung. Jetzt anmelden unter: www.barmer.de/updates
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𝐕𝐞𝐫𝐬𝐩ä𝐭𝐞𝐭𝐞 𝐏𝐚𝐮𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫 𝐟ü𝐡𝐫𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐳𝐮𝐫 𝐬𝐨𝐳𝐢𝐚𝐥𝐯𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐁𝐞𝐢𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐠𝐞𝐛𝐞𝐫𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 Im neuen HR Taxes Newsletter berichten Otfrid Böhmer und Kerstin Kind über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts hinsichtlich einer häufig im Rahmen von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen auftauchende Frage im Sinne der Sozialversicherungsträger. 🔍 Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung bleiben bestimmte Leistungen des Arbeitsgebers in der Sozialversicherung beitragsfrei, wenn sie individuell oder pauschal versteuert wurden. 🔍 Dies gilt jedoch nur, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen oder besteuert werden. 🔗 Weitere Informationen: https://lnkd.in/dp_qKm3p Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Sprechen Sie gerne unsere Expert:innen Otfrid Böhmer und Kerstin Kind an. #hrtaxes #Newsletter #expertenwissen #sozialversicherung
Verspätete Pauschalsteuer führt nicht zur sozialversicherungsrechtlichen Beitragsfreiheit einer Arbeitgeberleistung | WTS Deutschland
wts.com
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