Hinter den Kulissen des Constructive World Awards laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, um die innovativsten Köpfe und ihre Projekte, die unsere Welt zum Besseren verändern, zu würdigen. Ende April wird die Jury, bestehend aus führenden Expert:innen und Journalist:innen zusammenkommen, um die vielfältigen Einsendungen zu diskutieren und die Gewinner:innen zu ermitteln. 💫 Bis zur großen Award-Verleihung am 4. Juni in Berlin, möchten wir Einblicke in die Gedankenwelt der Jury geben. Den Anfang macht Jano Costard, Challenge Officer bei SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen. ⭐ Wieso bist du Teil der Jury geworden? "Ich bin Teil der Jury geworden, weil der Constructive World Award jene Menschen ins Rampenlicht rückt, die sich nicht scheuen, die Ärmel hochzukrempeln und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Solch innovative Lösungsansätze verdienen höchste Anerkennung. Als Jurymitglied dabei zu sein, ermöglicht es mir, die besten Innovationen und beeindruckendsten Geschichten auszuzeichnen." ⭐ Als Jurymitglied des Constructive World Award hast du Einblicke in eine Vielzahl inspirierender Geschichten und Initiativen. Was muss eine Geschichte haben, um dich ganz persönlich zu berühren bzw. zu überzeugen? "Persönlich berühren mich Geschichten von Menschen, die große Ambitionen haben und energievoll ihren Weg gehen, Angst vor großen Herausforderungen kennen sie nicht. Mir ist bewusst, dass hinter jedem Erfolg eine Reihe kleiner Rückschläge steckt. Diese Tatsache macht die Erfolgsgeschichten nur umso beeindruckender." ⭐ Wie siehst du die Entwicklung in Deutschland im Hinblick auf die Förderung von Innovation und die Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Themen? "Innovation nimmt in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein, was mich sehr zuversichtlich stimmt. Ich wünsche mir allerdings, dass wir mutiger wären, grundlegend neue Wege zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit zu gehen." ➡ Erfahre mehr über den Award und die Jury: https://lnkd.in/eMV9G84X #ConstructiveWorldAward #CWA24
Beitrag von BurdaForward
Relevantere Beiträge
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In heute erschienenen Heft 20 der NZG... mahnt Carsten Laschet von Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB | FGvW im Editorial, die Gefahr von Hochwasser als Compliance-Risiko zu berücksichtigen, und zwar auf mehreren Ebenen. Jan Lieder von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg betrachtet die österreichische Flexible Kapitalgesellschaft, die sich in wesentlichen Punkten von der österreichischen GmbH unterscheidet. Aus deutscher Perspektive stellt sich die Frage, ob einzelne Neuerungen auch ins deutsche Recht übernommen werden sollten. In seinem Beitrag verneint der Autor diese Frage mit Nachdruck und unter besonderer Berücksichtigung der privaten Anwaltsurkunde sowie der Unternehmenswertanteile. Dr. Manuel Seidel, LL.M. von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH widmet sich der grenzüberschreitenden Verschmelzung einer Gesellschaft, die aufsichtsrechtlich als Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingestuft wird. Diese in der Praxis seltene Konstellation konfrontiert den Rechtsanwender mit rechtlichen Fragestellungen, deren Antworten ganz wesentlich von der aufsichtsrechtlichen Einordnung der zu verschmelzenden Gesellschaften bestimmt sind. Von dieser Einordnung hängt ua ab, ob eine grenzüberschreitende Verschmelzung gem. §§ 305 ff. UmwG zulässig ist. Der Beitrag beleuchtet diese zentralen Fragen im Hinblick auf den Ausschlusstatbestand des § 306 II 1 Nr. 2 UmwG. Christoph Tamcke und Clemens Dembinski von Linklaters Germany besprechen ein Urteil des Oberlandesgericht München zur Vertreterhaftung bei M&A-Transaktionen, Thomas M. J. Möllers und Christian Kolbe von der Universität Augsburg kommentieren die BGH-Entscheidung zur Schätzung des Unternehmenswerts und des Werts der Beteiligung eines außenstehenden Aktionärs anhand des Börsenwerts der Gesellschaft und Dr. Simon Bahlinger von BENDER HARRER KREVET Rechtsanwälte bespricht in seiner Anmerkung eine EuGH-Entscheidung zur Anwendung nationalen Rechts auf in anderem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft. Das vollständige Inhaltsverzeichnis ist hier abrufbar: https://lnkd.in/det9r-Te Verlag C.H.BECK oHG #NZG
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Die Wahl für die neue Vollversammlung der IHK Neubrandenburg hat begonnen. Noch bis zum 3. April können unsere Mitgliedsunternehmen ihre Stimme für ihren Kandidaten in ihrer Branche und Region wählen. Grit Gehlen hat drei Vollversammlungsmitglieder interviewt, die jetzt nicht mehr kandidieren, was die Vollversammlung bewirken konnte, woran man sich die "Zähne ausgebissen" hat und warum es wichtig ist, dass Unternehmer ihre Stimme für einen der 78 Kandidaten abgeben: https://lnkd.in/e2uEkq5N
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Aus meiner referendariatsbegleitenden Mitarbeit an einem der beiden derzeit vor dem LG München I anhängigen #Brumadinho-Fälle ist ein Zeitschriftenbeitrag entstanden! Im Fall hatte die Beklagte - die #TÜVSÜDAG - mittels einer brasilianischen Konzerngesellschaft einen Staudamm zertifiziert. Der Staudamm brach und überflutete ein gesamtes Dorf. Der zweiteilige Beitrag (ESG 2024, Hefte 2 und 3) beschäftigt sich mit den internationalprivatrechtlichen Implikationen des Falls. In diesem Teil 1 (ESG 2024, 30 ff.) geht es zunächst um die Darstellung des Sachverhalts. Dann thematisiere ich die Frage, ob die eigentlich nach Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO anwendbare #brasilianischeKonzernhaftung (für die Kläger sehr vorteilhaft!) nicht möglicherweise durch die Anknüpfungen im deutschen internationalen Gesellschaftsrecht einem anderen Sachrecht weichen muss, weil das Rechtsverhältnis gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist und daher unter den Ausschlusstatbestand des Art. 1 Abs. 2 d) Rom II-VO fällt. Ich danke ganz herzlich den diesen Fall prozessierenden Rechtsanwälten Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen, Dr. Rüdiger Helm, Dr. Christoph Lindner sowie Herrn Univ.-Prof. Dr. Alexander Graser, zumindest für kurze Zeit an einem derart einzigartigen wie tragischen Fall mitarbeiten zu dürfen. Der nächsten Monat in der ESG Zeitschrift (Verlag C.H.BECK oHG) erscheinende #Teil2 beschäftigt sich mit einem zweiten zentralen Streitpunkt der Parteien: nämlich ob die der Haftungsregelung der #CSDDD durchaus ähnelnde brasilianische Umwelthaftung gegen den deutschen #ordrepublic verstößt (Art. 26 Rom II-VO). Stay tuned! Titel: Die gesellschaftsrechtliche Bereichsausnahme des Art. 1 II d) Rom II-VO bei Haftung einer deutschen Konzernobergesellschaft wegen der Verletzung rechtsträgerübergreifender Verkehrspflichten (Teil 1) https://lnkd.in/ejBJ9EYH
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Mein Beitrag zur heutigen und kommenden Debatte:
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Sichere Geschäfte ohne Risiko: #Banksicherheiten im internationalen Handelsverkehr ✈ #Banksicherheiten auf erstes Anfordern sind im nationalen und internationalen Handel nicht mehr wegzudenken. Weshalb sie für den Handelsverkehr so wichtig sind, worauf es im Rahmen der Vertragsgestaltung und im Streitfall ankommt, beleuchten meine Kollegen Stephan Bausch, Stephanie Q. und ich in unserem aktuellen Beitrag für das Online-Magazin #DisputeResolution (Ausgabe 04/2024). ➡ Lesen Sie jetzt den vollständigen Beitrag unter https://lnkd.in/eACHFu_7 #Banksicherheiten #Bankgarantien #Bankbürgschaften #InternationalerHandel #Rechtsschutz #Werweißwas #Luther
📣Die aktuelle Ausgabe unseres Online-Magazins #DisputeResolution ist gerade erschienen: https://lnkd.in/eACHFu_7 Freuen Sie sich auf folgende Beiträge: 🔹#DIS: Ergänzende Regeln für Streitverkündungen | Dr. Ramona Schardt, LL.M. (UVA) 🔹#Banksicherheiten „auf erstes Anfordern“ | Dr. Stephan Bausch, Stephanie Q.uaß & Iman Bayrouti 🔹 Das neue #Leitentscheidungsverfahren vor dem BGH | Isabelle Hörner 🔹 10-jähriges Jubiläum der #EUCON-Gütestelle | Dr. Ulrich Hagel & Stefan Neuenhahn 🔹 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer #Schiedssprüche | Felix Prozorov-Bastians & Markus Putz Bleiben Sie auf dem Laufenden über #Schiedsverfahrensrecht und abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter: https://lnkd.in/eDYRt-2i
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📢 Ausschreibung Essaypreis Demokratie und Wirtschaft 2024 🌍 Ein Projekt des Zentrums für die liberale Moderne und der WirtschaftsWoche 2024 ist ein Jahr von globaler Bedeutung für die liberale Demokratie. Mit Wahlen in über 60 Ländern und der Teilnahme von rund der Hälfte der Weltbevölkerung an den Urnen stehen wir vor bedeutenden Veränderungen und gesellschaftlichen Umbrüchen. In diesem internationalen Superwahljahr rücken Fragen zum Verhältnis von Demokratie und Wirtschaft in den Fokus. 🔍 Was verbindet die beiden Sphären, was trennt sie? Wie kann ein Zusammenspiel gestaltet werden, das der Gesellschaft dient? Wie gehen wir mit autoritären Regimen um? Ist „Wirtschaftsdemokratie“ ein Widerspruch oder ein wegweisendes Konzept? Und wie können große Herausforderungen wie der Klimawandel und die Digitalisierung mit demokratischen Mitteln bewältigt werden? Muss das Verhältnis von Staat und Markt, Politik und Wirtschaft neu definiert werden? ✍️ Vor diesem Hintergrund schreiben das Zentrum Liberale Moderne und die WirtschaftsWoche zum zweiten Mal gemeinsam den „Essaypreis Demokratie und Wirtschaft“ aus. Wir laden alle dazu ein, die zu dieser Diskussion beitragen möchten, ihre Texte einzureichen. 🌐 Die Makro- und Mikroperspektive sind gleichermaßen willkommen, ebenso wie globale Analysen und exemplarische Einblicke in einzelne Unternehmen, Regionen oder Fallbeispiele. 🏆 Eine Jury aus Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Journalismus wird die eingereichten Essays beurteilen und die Gewinner auswählen. Kriterien sind die Relevanz des Themas, die Originalität des Ansatzes, die Tiefe und die stilistische Qualität der Argumentation. 📰 Die prämierten Texte werden in der WirtschaftsWoche veröffentlicht. DiePreisverleihung findet im November 2024 anlässlich unserer Konferenz „RethinkingLiberalism“ statt und bietet die Gelegenheit, die Texte einem breiten Publikum mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu präsentieren. Darüber hinaus können neben den prämierten Essays auch andere eingesandte Beiträge in geeigneter Form veröffentlicht werden. 🖋️ Einreichen könnt ihr eure Essays bis zum 01.09.2024 über essaypreis@libmod.de. https://lnkd.in/eptr8xaj
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„Gute Atmosphäre, anspruchsvolle Mandate“. So fasst die Redaktion des JUVE Verlags die Bewertung von GvW Graf von Westphalen im jetzt veröffentlichten azur100-Ranking zusammen. GvW zählt damit erneut zu den 100 Top-Arbeitgebern für die Karriere im Recht. Besonders betont wird die Stärke der Kanzlei bei Infrastrukturprojekten an der Schnittstelle von Umwelt- und Planungsrecht sowie Energierecht: https://lnkd.in/dBPF7kZ5
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Zwei Tage im Namen der Freiheit der Meinungen und der Freiheit der Presse: Heute und morgen kommt der MVFP Medienverband der freien Presse zusammen, und wir beschäftigen uns als Branche mit der Frage, wie es 75 Jahre nachdem die Pressefreiheit im Grundgesetz festgeschrieben wurde, um diese freie Presse in unserem Land steht. Fakt ist: Wie in keinem anderen Land der Welt ist die Medienlandschaft in Deutschland geprägt von einer einzigartigen Vielfalt an freien journalistischen Medien, deren Wurzeln in der unternehmerisch geprägten Verlagswelt liegen. Mit tausenden Journalistinnen und Journalisten und über 7.000 Medienkanälen schafft die freie Presse eine Wissensbasis, die Menschen in unserer komplexer werdenden Welt dabei unterstützt, die richtigen Entscheidungen zu treffen – privat wie beruflich. Im Bewusstsein unserer verlegerischen Verantwortung sind wir als Branche erfolgreich durch drei Jahrzehnte der digitalen Transformation gegangen. Wir haben auf Innovation gesetzt und Milliarden in die Digitalisierung unserer Medienkanäle investiert. Aber wir stehen heute vor Herausforderungen, die die Finanzierung des unabhängigen Journalismus massiv erschweren. Die digitale Transformation selbst ist keineswegs bedrohlich für die freie Presse, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass unsere Branche den Wettbewerb auch in den digitalen Märkten weder inhaltlich noch technologisch scheuen muss. Gefährlich auf unserem Weg in die Zukunft sind die entstandenen realen Machtverhältnisse im digitalen Raum. Dieser ist im Zeitalter der Plattformökonomie weitgehend in der Hand internationaler Technologiekonzerne, die unsere Wertschöpfung resolut den Gesetzen ihrer eigenen Monetarisierung unterwerfen. Die Freiheit der Presse aber beginnt mit ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Sie muss sich marktwirtschaftlich behaupten unter den Bedingungen der Medienmärkte des 21. Jahrhunderts. Und diese Märkte sind nicht mehr frei. Sie sind geprägt von komplexen monopolistischen Strukturen und dominiert von den größten Unternehmen, die es in der Menschheitsgeschichte je gegeben hat. Deshalb müssen wir als Branche und als Verband jetzt lauter werden. Heute und morgen diskutieren wir eine Agenda für die freie Presse mit klaren Forderungen an die politischen Akteure. Diese Agenda – ein Memorandum für die Zukunft der freien Presse – ist ein dringender Appell an die Politik: Wenn wir die Rolle des unabhängigen Garanten für verlässliche Information, für unabhängiges Wissen, auch in der Zukunft dieses Staates spielen sollen, müssen sich medien- und ordnungspolitisch einige Dinge ändern. Gerade in dieser kritischen Phase unserer Demokratie sind wir uns unseres gesellschaftlichen Auftrags bewusst. Und wir sind zutiefst entschlossen, ihn auch in Zukunft zu erfüllen – als ein zentrales Element unserer demokratischen Verfasstheit. Aber dafür müssen wir kämpfen. Wenn wir es nicht tun, wird es niemand tun. #Pressefreiheit #Demokratie #FreiePresse #MVFP24
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Ein Schritt vorwärts in Richtung Transparenz und Effizienz bei quasi-öffentlichen Aufträgen ✅ Heute hatte ich die Möglichkeit, an einer Telefonkonferenz teilzunehmen, die von EUROBAK in Zusammenarbeit mit Vertretern von SAMRUK-KAZYNA organisiert wurde. Das Ziel war die Erörterung und Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten in den Verfahren zur Vergabe von quasi-öffentlichen Aufträgen. Neben der Verbesserung der Effizienz und Transparenz dieser Verfahren, stand ein weiteres wichtiges Thema auf unserer Agenda: die Erleichterung des Zugangs für ausländische Unternehmen zum lokalen Markt durch den einfacheren Erhalt einer Business Identifikationsnummer (BIN). Diese Diskussion war interessant, da sie die Türen für eine verstärkte internationale Beteiligung öffnet und gleichzeitig das Feld für fairen Wettbewerb und Innovationen erweitert. Diese Diskussion war nicht nur eine Gelegenheit, die bestehenden Herausforderungen zu beleuchten, sondern auch ein Forum, um innovative Lösungen und Best Practices auszutauschen, die die Effizienz und Transparenz dieser Prozesse erhöhen können. Die Vielfalt und Tiefe des Fachwissens, das von jedem Teilnehmer eingebracht wurde, unterstrich die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit einer fortgesetzten Zusammenarbeit zwischen allen Stakeholdern. Als Teil dieser Diskussion konzentrierten wir uns auf Schlüsselbereiche wie die Verbesserung der Richtlinien und Verfahren, die Stärkung der Governance-Strukturen und die Förderung einer Kultur der Ethik und Verantwortlichkeit. Die Erkenntnisse und Vorschläge, die aus dieser Konferenz hervorgegangen sind, bieten eine solide Grundlage für zukünftige Initiativen, die darauf abzielen, die Praktiken der Vergabe von quasi-öffentlichen Aufträgen zu reformieren und zu verbessern, sowie die Integration und Unterstützung ausländischer Unternehmen durch die Vergabe von BINs zu erleichtern. Ich bin sehr dankbar EUROBAK für die Gelegenheit, mit einem so engagierten und sachkundigen Kreis von Fachleuten wie u.a. Dias Asanov zusammenzuarbeiten. Wir als Rödl & Partner Central Asia freuen uns darauf, in diesem entscheidenden Bereich weiterhin Fortschritte zu machen und laden alle Interessierten ein, sich uns in diesem Bestreben anzuschließen. 🤝 #PublicProcurement #Transparency #Efficiency #Governance #Ethics #SamrukKazyna #EUROBAK #Innovation #Collaboration #InternationalBusiness #BIN
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Eine Entscheidungshilfe für die anstehende Hauptversammlung.
Berlusconi ante portas
djv.de
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