Mein Beitrag für die InfoPeru über das Konflikt zwischen dem Parlament und dem peruanischen Justizrat. Die Unabhängigkeit der peruanischen Justiz ist in Gefahr.
Beitrag von César Bazán Seminario
Relevantere Beiträge
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Bereits zum fünften Mal erscheint gerade der EU-Rechtsstaatsbericht. Siehe Bericht der Tagesschau unten. In meinem PRIF-Blog zum ersten Bericht 2020 sah ich hierin "einen wichtigen Impuls für einen politischen Prozess, der den Wert von Demokratie und Grundrechten unterstreicht" - sehe ich immer noch so: https://lnkd.in/d6ipugEE https://lnkd.in/dnmdGfVc
EU-Bericht: Rechtstaatsverstöße in Ungarn, Sorge um Slowakei
tagesschau.de
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Wie geht es nach dem Ende der Ampel weiter mit dem #Unsicherheitspaket? Klar ist, dass Forderungen nach stärkerer Kontrolle, weitergehenden Befugnissen für Polizei und Nachrichtendienste und eigentlich totgerittenen Pferden wie der Vorratsdatenspeicherung in der nächsten Regierung mehr statt weniger Aufwind erfahren werden. Wie können wir Grundrechte also trotz der zunehmender Versicherheitlichung von Migration und innenpolitischen Debatten auch in Zukunft geschützt werden? Ich freue mich auf die Diskussion mit Claudia Dantschke, Lea Voigt und Dr. Hendrik Hegemann zu genau diesen Fragen heute Abend.
"𝗧𝗲𝗿𝗿𝗼𝗿𝗶𝘀𝗺𝘂𝘀𝗯𝗲𝗸𝗮̈𝗺𝗽𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗚𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝘀 – der Deutsche Anwaltverein und das Deutsches Institut für Menschenrechte laden am 20. November 2024 zum öffentlichen Fachgespräch ein: Nach dem Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz 2016 folgten umfangreiche Verschärfungen des Aufenthalts-, Polizei- und Strafrechts. In Reaktion auf den tödlichen Messerangriff von Solingen sollen Polizei, Verfassungsschutz und Migrationsbehörden nun weitere Befugnisse in erhalten. Aber welche Instrumente sind für eine effektive Terrorismusbekämpfung wirklich erforderlich, und wie weit darf ein Rechtsstaat dabei gehen? ✅ WANN: 20.11.2024, 15 bis 19 Uhr ✅ WO: DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin +++ 𝙋𝙍𝙊𝙂𝙍𝘼𝙈𝙈 +++ 🔹 𝙀𝙞𝙣𝙛𝙪̈𝙝𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙣𝙨 𝙏𝙝𝙚𝙢𝙖 Eric Töpfer, Deutsches Institut für Menschenrechte 🔹 𝘼𝙪𝙨𝙬𝙚𝙞𝙨𝙪𝙣𝙜 𝙪𝙣𝙙 𝘼𝙗𝙨𝙘𝙝𝙞𝙚𝙗𝙪𝙣𝙜 𝙫𝙤𝙣 „𝙂𝙚𝙛𝙖̈𝙝𝙧𝙙𝙚𝙧𝙣“ RA Thomas Oberhäuser, Ausschuss Migrationsrecht des DAV 🔹 𝙑𝙚𝙧𝙙𝙖𝙘𝙝𝙩𝙨𝙪𝙣𝙖𝙗𝙝𝙖̈𝙣𝙜𝙞𝙜𝙚 𝙋𝙚𝙧𝙨𝙤𝙣𝙚𝙣𝙠𝙤𝙣𝙩𝙧𝙤𝙡𝙡𝙚𝙣 𝗣𝗿𝗼𝗳. 𝗗𝗿. 𝗖𝗮𝗿𝗼𝗹𝘆𝗻 𝗧𝗼𝗺𝗲𝗿𝗶𝘂𝘀, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 🔹 𝘼𝙪𝙩𝙤𝙢𝙖𝙩𝙞𝙨𝙞𝙚𝙧𝙩𝙚 𝘿𝙖𝙩𝙚𝙣𝙖𝙣𝙖𝙡𝙮𝙨𝙚𝙣 Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen 🔹 𝙋𝙤𝙙𝙞𝙪𝙢𝙨𝙙𝙞𝙨𝙠𝙪𝙨𝙨𝙞𝙤𝙣: 𝙉𝙤𝙩𝙬𝙚𝙣𝙙𝙞𝙜𝙠𝙚𝙞𝙩𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙂𝙧𝙚𝙣𝙯𝙚𝙣 𝙚𝙛𝙛𝙚𝙠𝙩𝙞𝙫𝙚𝙧 𝙏𝙚𝙧𝙧𝙤𝙧𝙞𝙨𝙢𝙪𝙨𝙗𝙚𝙠𝙖̈𝙢𝙥𝙛𝙪𝙣𝙜 Claudia Dantschke, Beratungsstelle Leben Deradikalisierung – Grüner Vogel e.V. 𝗣𝗗 𝗗𝗿. 𝗛𝗲𝗻𝗱𝗿𝗶𝗸 𝗛𝗲𝗴𝗲𝗺𝗮𝗻𝗻, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg RAin Lea Voigt, Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des DAV Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. ✅ Das vollständige Programm finden Sie hier: https://lnkd.in/eMGmFZUZ ✅ Die Teilnahme ist kostenlos – für unsere Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 15. November: https://lnkd.in/eUdK_gaH
Terrorismusbekämpfung in den Grenzen des Rechtsstaats
institut-fuer-menschenrechte.de
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🔒 «Wo kein Kläger, da kein Richter»: Die meisten internationalen Korruptionsfälle werden in der Schweiz in einem vereinfachten Verfahren ohne öffentliche Verhandlung - und total intransparent – durch einen Strafbefehl beigelegt. 📜Im französischen Recht (Article 2-23 der französischen Strafprozessordnung, Code de procédure pénale) können auf die Korruptionsbekämpfung spezialisierte Verbände nach einem (sehr!) intensiven Zulassungsverfahren als Privatkläger auftreten. In besonders wichtigen Fällen bringen sie ihre Fachkompetenz ein und unterstützen so die Rechtsfindung. Sie können die Perspektive der geschädigten Bevölkerung einbringen, können Anträge stellen, Plädoyers halten und Akten einsehen. Durch ihr Fach- und Fallwissen stärken sie das Verfahren. Auch das Schweizer Rechtssystem würde davon profitieren, wenn sie entsprechend spezialisierten Vereinigungen erlauben würde, als Privatkläger aufzutreten, argumentiert Britta Delmas im Blog #PublicEyeStandpunkte 👇 https://lnkd.in/eSS9jmXb #Blog #Justiz #Schweiz #Politik
NGOs als Privatklägerinnen in Korruptionsfällen
publiceye.ch
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⚡ İmamoğlus Gerichtsverfahren und politische Debatten: Eine eingehende Untersuchung des Gerichtsverfahrens von İmamoğlu, der politischen Debatten und seiner Auswirkungen auf die Agenda der Türkei. In diesem Artikel werden wir die Entwicklungen im politischen Bereich und die neuesten Entwicklungen in den Gerichtsverfahren diskutieren.
İmamoğlus Gerichtsverfahren und politische Debatten
blaubahn.com
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Ein interessanter und wichtiger Artikel in den OÖ-Nachrichten – die Initiative meines Kollegen Andreas Kovar zur Vernetzung der politischen Mitte wird darin ausführlich zitiert. Die Kräfte der Mitte müssen jetzt zusammenarbeiten. Nicht, um den politischen Wettbewerb abzuschaffen, sondern lediglich in einer Sache: Schutz der demokratischen Institutionen – ein arbeitsfähiges Parlament, eine unabhängige Justiz, eine ausreichend dotierte unabhängige Wissenschaft, lebensfähige unabhängige Medien.
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🇪🇺-🇨🇭: Völkerrechtliche Konflikte zwischen der EU und einem Drittstaat sind durch starke Interessengegensätze gekennzeichnet. Neben dem Zürcher Fluglärmstreit haben wir nun das Urteil des EuGH vom 14. März 2024 gegen das 🇬🇧UK. Hier hat der EuGH Machtpolitik betrieben und den britischen Supreme Court regelrecht geohrfeigt. Das EDA hat nun in seiner Weisheit dafür gesorgt, dass Konflikte unter dem RA 2.0 immer Konflikte EU-Drittstaat wären. Der EuGH wäre damit nicht unparteilich. So etwas unterschreiben höchstens Schwellenländer. Im Fall des🇬🇧 war es eine Brexit-Übergangslösung, im Fall der 🇨🇭wäre es der Anfang einer laufend fortschreitenden Integration.
Der EuGH, das Vereinigte Königreich und die Schweiz
nebelspalter.ch
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"Der Richter als ‘Volksfeind'”? "(...) Die Politik in Europa will bei der Asylfrage den Spielraum der Richter verkleinern. Dass dies geschieht, ist in der gegenwärtigen Stimmung wohl nur eine Frage der Zeit.” (NZZ am Sonntag, 29.10.24, unter dem Titel "Der Richter als ‘Volksfeind'”. Dies ist auch Hauptthema des PolitReflex-Monatsbriefs Oktober 2024. Auszug: "(...) Die nationalen Gerichte, der Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wenden Normen an, die im Fall von Landesrecht die nationale Verfassungs- und Gesetzgebung (Konstitutive, Legislative), im Fall europäischen Gemeinschaftsrechts die Mitgliedsstaaten der EU bzw. des Europarates erlassen haben. Diese Normen nach anerkannten Methoden auszulegen und anzuwenden, ist die Pflicht dieser Gerichte. Die Freiheit zur Urteilskritik, zur Infragestellung von Auslegungen ist selbstverständlich zu respektieren, aber man stelle sich vor, ein Gericht würde Menschenrechte aufweichen oder missachten, und in die Urteilsbegründung schriebe es sinngemäss: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der beklagte Staat zur Überzeugung gelangte, sich über diese Rechtsnorm hinwegsetzen zu müssen – also lockern wir sie oder wenden sie gar nicht mehr an. Dadurch würde dieses Gericht die Gewaltenteilung verletzen. Es würde sich anmassen, als Landesgericht an die Stelle der Konstitutive oder Legislative zu treten, als EuGH (in Luxemburg) oder EGMR (in Strassburg) an die Stelle der Mitgliedsstaaten bzw. Konventionsstaaten. (...) Rechtspopulisten versuchen nun, den europäischen Menschenrechtsschutz zu diskreditieren und zu Fall zu bringen. Die Ablehnung der SVP-Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)” 2018 mit 66,3 % Volks-Nein und 100 % Stände-Nein (Link) zeigte, dass eine Mehrheit der Stimmberechtigten Wert auf einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa durch eine gemeinsame Gerichtsbarkeit legt. Seien wir deshalb zuversichtlich, dass die Geltung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR in der Schweiz auch einen nächsten Angriff übersteht, aber der Kampf kann hart werden. (...)"
PolitReflex Monatsbrief Oktober 2024
https://politreflex.ch
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Jedes Unterdrücken von Infomationen läßt nur eines vermuten: Fake- und Desinformationen, die gezielt zur Bekämpfung einer demokratischen Opposition zum Machterhalt der Regierenden führen sollen. Auch dies wird aufgearbeitet, wie so viele Vergehen der Regierungen in Bund und Ländern https://lnkd.in/eJAzCJsi
Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen
jungefreiheit.de
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🇪🇺-🇨🇭: Die Frage des #Ständemehrs beim RA2.0 kann nicht gestützt auf Schweizer Materialien beantwortet werden. Der Streitbeilegungsmechanismus stammt aus dem Abkommen 🇪🇺 EU - 🇺🇦 Ukraine. Dazu hat der belgische Jurist Guillaume van der Loo festgestellt (meine Übersetzung): “Das Verfahren […] ist unter dem Gesichtspunkt der Übertragung von #Souveränität weitreichend. Die Ukraine akzeptiert in einem internationalen Abkommen, dass sie durch die Auslegung eines Gerichts der #anderenPartei (d.h. den EuGH) gebunden ist hinsichtlich jeder Stretigkeit betreffend die Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens die in Wahrheit Regeln des ‘internen Rechts’ dieser #anderenPartei sind (d.h. der 🇪🇺 EU). Die Tatsache, dass die Ukraine diese Rolle des EuGH für diese Streitigkeiten nur ‘indirekt’ (d.h. via ein Vorabentscheidungsverfahren, das von einem #Schiedsgericht eingeleitet wurde) akzeptiert, wurde von einem EU-Beamten als guter politischer Kompromiss angesehen, da sie den expliziten Charakter der #Unterwerfung der Ukraine unter den EuGH teilweise #verschleiert.” […] “Angesichts des weiten Umfangs des in das [….] Abkommen aufgenommenen EU-Besitzstands ist dies eine #extremeVerpflichtung, die nur durch einen starken politischen Willen der Ukraine zur Integration in die EU erklärt werden kann.”
Abstimmung über den EU-Vertrag: Juristische Debatte über das Ständemehr
nzz.ch
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