Beitrag von Christina Saß

Bundesregierung erleichtert Netzanschluss von Solaranlagen: Neue Verordnungen in Kraft Die Bundesregierung hat im Zuge des #Solarpakets 1 drei wichtige Verordnungen eingeführt, die den Netzanschluss von #Photovoltaikanlagen und #Batteriespeichern vereinfachen. Diese Neuregelungen zielen darauf ab, die technischen Anforderungen und Zertifizierungsprozesse zu modernisieren, um den Anschluss mittelgroßer Anlagen an das Stromnetz zu erleichtern. Vereinfachung durch neue Verordnungen 1. Neugestaltung der Zertifizierungspflichten: Die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) wurde geändert, um die Zertifizierungspflichten zu lockern. Nun sind Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 Kilowatt von der Zertifizierungspflicht ausgenommen, solange sie maximal 270 Kilowatt ins Netz einspeisen. Für diese Anlagen sind keine Anlagenzertifikate mehr erforderlich; ein vereinfachter Nachweis durch Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller genügt. 2. Einführung der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV): Diese Verordnung ergänzt die NELEV und regelt zusätzliche technische Anforderungen in vereinfachter Form, bis die Technischen Anschlussregeln (TAR) durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE-FNN) überarbeitet sind. Digitales Register für Zertifikate Ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Zertifizierungsprozesses ist die Schaffung eines digitalen Registers, in das Hersteller ihre Einheiten- und Komponentenzertifikate verpflichtend eintragen müssen. Dieses Register wird öffentlich zugänglich sein und soll den Netzanschlussprozess vereinfachen, indem es #Netzbetreibern ermöglicht, die notwendigen Daten automatisiert abzurufen. So müssen die Anlagenbetreiber nur die Zertifikatnummer der verbauten Komponenten angeben, wodurch der Prozess für beide Seiten effizienter wird.  Auswirkungen auf die Aktualisierung der Betriebssoftware Eine Herausforderung der neuen Regelungen ist die Komplexität bei Software-Updates. Änderungen in der Betriebssoftware, die nach der Inbetriebnahme einer Anlage durchgeführt werden, müssen sicherstellen, dass die ursprünglichen elektrotechnischen Eigenschaften beibehalten werden. Hersteller müssen gewährleisten, dass Updates nicht zu einer Non-Konformität mit den spezifischen Anforderungen jedes Netzbetreibers führen. Diese neuen Regelungen sind ein bedeutender Schritt in Richtung einer einfacheren, effizienteren und sichereren Integration von erneuerbaren Energiequellen ins deutsche Stromnetz. Sie reflektieren das Bestreben der Bundesregierung, die Energiewende zu beschleunigen und die technischen Herausforderungen, die mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien einhergehen, zu meistern.

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