Beitrag von Christoph Gabrisch – BahnVerstand

Profil von Christoph Gabrisch – BahnVerstand anzeigen, Grafik

Mit BahnVerstand das Miteinander im Sektor voranbringen!

AVV-Experten aufgepasst!  die aktuelle Ausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter - https://lnkd.in/e2CHRtCi - enthält neu die Kolumne "Alles, was (Wagen-)Recht ist" aus der Feder von Professor Rainer Freise. Der Kolumnist kennt den Vertrag wie seine Westentasche, war er doch Anfang des Jahrtausends maßgeblich an der Ausarbeitung des AVV-Hauptvertrages beteiligt. In loser Folge will er Themen aufgreifen, die Praktikern Schwierigkeiten bereiten und bei denen der Rat eines Juristen hilfreich sein kann. Diesmal geht es um die Frage, von wann bis wann eine Güterbahn nach dem AVV für einen fremden Wagen verantwortlich ist. Warum ist gerade dieses Thema wichtig? Weil in der betrieblichen Praxis die Schadenmanager AVV-Regeln gerne mal auch in Fällen anwenden, in denen sie - eigentlich - nicht gelten. Also in Fällen, in denen sich der Güterwagen außerhalb des Gewahrsams einer AVV-Bahn befindet. Das sind z.B. Schadenfeststellungen im Kundenanschluss oder im KV-Terminal.  Sie wollen den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen - AVV in der Praxis richtig anwenden? Dann abonnieren Sie jetzt den kostenlosen AVV-Newsletter von BahnVerstand! Zur Anmeldung: https://lnkd.in/eW6Y99AD

  • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen