Beitrag von CICEK GmbH Steuerberatungsgesellschaft - FINANCE TAX CONSULTING

Fristen und Termine: Was Unternehmer zur E-Rechnung wissen sollten Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze zur Pflicht. Die neue Regelung folgt dem Wachstumschancengesetz und bringt wichtige Änderungen für Unternehmer. Hier die wichtigsten Infos im Überblick: ⏰ Fristen & Übergangsphase: > Ab 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. > Ab 2027: Pflicht zur E-Rechnung für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz. > Ab 2028: E-Rechnungspflicht für alle inländischen Unternehmen. > Bis Ende 2026: Rechnungen dürfen auch weiterhin auf Papier oder als PDF versendet werden. 🚫 Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €), steuerfreie Leistungen, Fahrausweise, Umsätze an Privatkunden und internationale B2B-Umsätze sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. ⚙️ Technische Anforderungen: Unternehmen benötigen ein System, das E-Rechnungen empfangen und revisionssicher speichern kann. Durch die E-Rechnung können Rechnungen effizienter und kostengünstiger bearbeitet werden. Edit: Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 ist inzwischen veröffentlicht und hier abrufbar: https://lnkd.in/dYTC4YA3 Bei Fragen und zur Vorbereitung auf die neue Pflicht – sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen, alle Fristen und Anforderungen rechtzeitig im Blick zu haben. 📞+49 30 439730-0 📨 info@cicek-stb.com Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unseren TAX-News 🌐https://lnkd.in/e5fE89JA #ciceksteuerberatung #steuerberater #erechnung #wachstumschancengesetz #digitalisierung

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Anita Dormeier

Geschäftsführerin

3 Wochen

Sehr geehrte Damen und Herren Ich finde diese Mitteilung sehr unseriös- das BMF-Schreiben wurde ja bereits veröffentlicht.

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