Fristen und Termine: Was Unternehmer zur E-Rechnung wissen sollten Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze zur Pflicht. Die neue Regelung folgt dem Wachstumschancengesetz und bringt wichtige Änderungen für Unternehmer. Hier die wichtigsten Infos im Überblick: ⏰ Fristen & Übergangsphase: > Ab 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. > Ab 2027: Pflicht zur E-Rechnung für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz. > Ab 2028: E-Rechnungspflicht für alle inländischen Unternehmen. > Bis Ende 2026: Rechnungen dürfen auch weiterhin auf Papier oder als PDF versendet werden. 🚫 Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €), steuerfreie Leistungen, Fahrausweise, Umsätze an Privatkunden und internationale B2B-Umsätze sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. ⚙️ Technische Anforderungen: Unternehmen benötigen ein System, das E-Rechnungen empfangen und revisionssicher speichern kann. Durch die E-Rechnung können Rechnungen effizienter und kostengünstiger bearbeitet werden. Edit: Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 ist inzwischen veröffentlicht und hier abrufbar: https://lnkd.in/dYTC4YA3 Bei Fragen und zur Vorbereitung auf die neue Pflicht – sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen, alle Fristen und Anforderungen rechtzeitig im Blick zu haben. 📞+49 30 439730-0 📨 info@cicek-stb.com Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unseren TAX-News 🌐https://lnkd.in/e5fE89JA #ciceksteuerberatung #steuerberater #erechnung #wachstumschancengesetz #digitalisierung
Beitrag von CICEK GmbH Steuerberatungsgesellschaft - FINANCE TAX CONSULTING
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𝗞𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗔𝘂𝘀𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻! Schon gewusst? Diese Leistungen fallen 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 unter die E-Rechnungspflicht. 👇 Grundsätzlich gilt: Ab 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ein paar wenige Ausnahmen gibt es jedoch, die Ihr kennen solltet: ❌ 𝗞𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗘-𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗳ü𝗿: ▪ Rechnungen über steuerfreie Leistungen nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG ▪ Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro ▪ Fahrausweise ▪ Rechnungen an ausländische Unternehmer ▪ Rechnungen an private Endverbraucher ✅ 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗳ü𝗿 𝗘𝘂𝗰𝗵? Während die Umstellung auf die E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend ist, gibt es Ausnahmen, die Euch Freiheiten bei bestimmten Rechnungen lassen. #goodtoknow 📅 𝗗𝗲𝗿 𝗖𝗼𝘂𝗻𝘁𝗱𝗼𝘄𝗻 𝗹ä𝘂𝗳𝘁! Bereitet Euch schon heute vor, um spätestens zum 01.01.2025 reibungslos auf E-Rechnungen umzustellen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Stefan, Luisa & Kilian helfen gern bei Fragen und supporten Euch bei der Umstellung Eurer Prozesse. #Rechtsberatung #Steuerberatung #Transformation #ERechnung #Digitalisierung #B2B #Rechnungswesen #2025 #GesetzlichePflicht
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E-Rechnungspflicht: Wer muss E-Rechnungen ausstellen? In meinem letzten Beitrag zur E-Rechnungspflicht habe ich erklärt, dass ab dem 01.01.2025 der EMPFANG von E-Rechnungen Pflicht ist. Falls du den Beitrag verpasst hast, findest du ihn hier: https://lnkd.in/e6H-fmdj Aber wer muss eigentlich E-Rechnungen AUSSTELLEN?🤔 Das Ausstellen von E-Rechnungen gilt nur zwischen Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze haben und beide im Inland ansässig sind. Außerdem sind einige Sondergebiete gemäß UStG (§1 Abs. 3) davon betroffen. Wichtig: Rechnungen an Privatpersonen sind von der Pflicht ausgenommen, ebenso wie Kleinstbetragsrechnungen bis maximal 250 € und Fahrausweise. Wie bei vielen Neuerungen gibt es auch bei diesem Thema Übergangsregelungen: 🗓 Bis zum 31.12.2026 dürfen Unternehmen weiterhin „sonstige Rechnungen“ (wie PDF- oder Papierrechnungen) ausstellen. 🗓 Kleine Unternehmen (bis 800.000 Euro Umsatz im vorangegangenen Jahr) dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhin Rechnungen in Papier- oder PDF-Format ausstellen. 🗓 Ab dem 01.01.2028 müssen dann alle Unternehmen, auch Kleinunternehmen, E-Rechnungen ausstellen und übermitteln. Übrigens: Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gilt die Pflicht zur E-Rechnung ab einem bestimmten Betrag schon seit 2020. Bist du schon auf die E-Rechnung vorbereitet? Annett Georgy #ERechnung, #Rechnungsstellung, #Digitalisierung, #Unternehmen, #Steuern
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Von der E-Rechnungspflicht ab 🗓️ 2025 haben sicherlich die meisten schon etwas gehört. Aber was genau bedeutet das eigentlich für das eigene Unternehmen❔ ▶️ Wir haben Ihnen das wichtigste zusammengefasst: ℹ️ Ab Januar 2025 🗓️ müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) im B2B-Bereich elektronische Rechnungen 📧 empfangen können. ℹ️ Ebenso zum 🗓️ 01.01.2025 wird der Versand von E-Rechnungen 📧 zur Pflicht. Hierfür wird es allerdings verschiedene Übergangsregelungen geben. ℹ️ Die E-Rechnung soll als digitales Dokument 📧 die Rechnung in Papierform 🧾 ersetzen. Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, welches maschinenlesbar ist und somit eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Dadurch sollen Fehler, Papierverbrauch und Umsatzsteuerbetrug bekämpft und somit eine effizientere Bearbeitung ermöglicht werden. ✔️ ▶️ Die in Deutschland 🇩🇪 gängigen Verfahren zum empfangen von E-Rechnungen 📧 heißen ZugFeRD sowie XRechnung. 📌 Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin. Wir beraten Sie gerne! Ihre Kanzlei Fix #erechnung #erechnung2025 #erechnungspflicht #steuerberater #steuern
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Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) oder an öffentliche Auftraggeber (B2G) ausstellen. Ausnahmen gelten für: - Rechnungen an Endverbraucher (B2C-Umsätze): Hier ist die Rechnungsausstellung freiwillig. - Steuerfreie Umsätze: Bei steuerfreien Umsätzen (z.B. Finanzdienstleistungen, Grundstücksvermietungen) gilt die Pflicht nicht. - Kleinbeträge (bis 250 Euro) und Kleinunternehmer sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. - Leistungen an juristische Personen, die keine Unternehmer sind (z.B. Vereine, staatliche Einrichtungen) erfordern keine E-Rechnung. Ab dem 01.01.2025 sind Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zwingend elektronisch zu übermitteln. Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können Rechnungsaussteller entscheiden, ob sie eine E-Rechnung oder eine andere Rechnung (z.B. Papierrechnung oder eine Rechnung in einem anderen elektronischen Format) ausstellen. Eine Papierrechnung kann jederzeit verwendet werden, während eine andere elektronische Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers möglich ist. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2027. Auch EDI-Verfahren, die nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen, dürfen bis Ende 2027 genutzt werden. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen wird die E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Die Regelungen erlauben es dem Empfänger, auch einen Partner zu wählen, der weiterhin Papierrechnungen ausstellt. #Steuerberatung #steuerberater #schongewusst #steuernews #haßlingertreuhand #steuern #Koblenz #simmern #kastellaun #nürnberg #cochem #badkreuznach #erechnungspflicht #erechnung
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🚀 Die E-Rechnung kommt – seid ihr bereit? 💡 Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. 📩 Klingt erstmal nach Bürokratie, aber keine Panik – es gibt Übergangsfristen, die euch Luft verschaffen: 👉 Bis Ende 2026: Papier- und PDF-Rechnungen bleiben erlaubt – bei PDFs allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers. 👉 Bis Ende 2027: Das Gleiche gilt, aber nur, wenn der Umsatz des Rechnungsstellers unter 800.000 Euro liegt und der Rechnungsempfänger zugestimmt hat. 👉 Ab 2028: Dann heißt es endgültig: Bye-bye Papier & PDF, hallo E-Rechnung! (mit wenigen Ausnahmen wie Kleinbeträge unter 250 Euro oder Fahrausweise). 🔗 Warum das Ganze? Um den Rechnungsprozess zu digitalisieren, zu vereinfachen und nachhaltiger zu machen. 🌱 Klingt doch gut, oder? 💬 Was denkt ihr? Seid ihr schon bereit oder braucht ihr noch Infos? Schreibt’s uns in die Kommentare – wir unterstützen euch gerne auf dem Weg zur E-Rechnung! 💻✨
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Bereit für die E-Rechnungspflicht ab Januar 2025? Hintergrund 🖨 Ab 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Die E-Rechnungspflicht im #B2B-Bereich wird in Deutschland zur Pflicht. Genauer 👉 Für den B2B-Bereich bleiben nur noch knapp 4 Monate Zeit! 🆘 Hilfe notwendig 🔧 Die Digitalbro IT-Admins unterstützen Unternehmen bei der Umstellung. Mit unserer Expertise in #IT-Systemen und Geschäftsprozessen helfen wir Ihnen, Ihre Buchhaltungssoftware und IT-Systeme auf den neuesten Stand zu bringen. §§§ Rechtlicher Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz (vom 27.3.2024 BGBl.2024 I Nr. 108) wurde für im Inland ansässige Unternehmerinnen und Unternehmer die Verpflichtung eingeführt, für getätigte Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmen (B2B-Bereich) mit einer den Gesetzesvorgaben entsprechenden elektronischen #Rechnung abzurechnen (vgl. Artikel 23 Wachstumschancengesetz, §§ 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz-UStG n. F.). Diese Pflicht tritt grundsätzlich zum 1.1.2025 in Kraft (zu den Übergangsfristen vgl. unter VI). Tech & Steuer Know-how 🎯 wie zulässigen Rechnungsformate, Rechnungsmerkmale, Übergangsfristen und Ausnahmen usw. weis Ihre Steuerkanzlei oder unsere Kollegen von Andreas Deubert - Steuerberater --> https://lnkd.in/dzM_7brr ( 🙏 Quelle)
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3. 📄 Wen betrifft die neue E-Rechnungspflicht? 3. Wen betrifft die neue E-Rechnungspflicht? Die ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland geltende E-Rechnungspflicht betrifft alle inländischen Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen an andere inländische Unternehmen erbringen (B2B-Geschäft). Dies umfasst sowohl große Unternehmen als auch Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige. Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb tätig ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleinunternehmer: Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von nicht mehr als 25.000 Euro erzielt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz machen, sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro (inklusive Umsatzsteuer) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C): Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Rechnungen an Endverbraucher. Bestimmte steuerfreie Umsätze: Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht. Es ist wichtig zu beachten, dass alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob sie selbst zur Ausstellung verpflichtet sind. #Compliance #ERechnungspflicht #Wissenswert #bergischgladbach #digitalisierung
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E-Rechnung: wen betrifft es wann? Was muss beachtet werden? Antworten auf diese Fragen und mehr findet ihr im Beitrag von Benjamin Schimmel . Und wer noch nicht dabei ist 😉 folgt uns gerne und abonniert unseren Newsletter https://lnkd.in/diKuB9s
📢 Die E-Rechnung kommt – be prepared. Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland Pflicht. Das bedeutet nicht nur eine Umstellung im Zahlungsverkehr, sondern bringt auch Herausforderungen und Chancen für Unternehmen mit sich. Sind eure Prozesse bereit für die neuen Anforderungen? Kennt ihr sämtliche Übergangsfristen etc.? Unser neuester Beitrag in unserem Blog liefert wertvolle Einblicke, wie Du Dich optimal auf die Einführung der E-Rechnung vorbereiten können. Link in den Kommentaren. 🎯 Warum Du Dich mit uns vernetzen solltest: Wir teilen nicht nur aktuelle Updates, sondern auch praxisnahe Tipps rund um Steuerberatung und Unternehmensprozesse. 📩 Bleibe auf dem Laufenden! Melde Dich zu unserem Newsletter an und erhalte exklusive Informationen direkt in Dein Postfach: https://lnkd.in/dsfBMAwB Lasst uns gemeinsam die Zukunft gestalten. Folge uns Schimmel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer auf LinkedIn und vernetze Dich mit mir – ich freue mich auf den Austausch! 😊
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Neue Pflicht zur E-Rechnung ab 2025‼️📆 Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das bedeutet, dass Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, wie z.B. XML, erhalten und verarbeiten müssen. Ausgenommen sind jedoch z.B. Rechnungen für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten mehrere Fristen bzw. Zeiträume: Zum Beispiel dürfen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr bis 800.000 Euro bis zum ❌31. Dezember 2027❌ weiterhin Papierrechnungen oder PDFs nutzen. Unternehmen mit einem entsprechenden Gesamtumsatz über 800.000 Euro müssen bereits bis zum ❌31. Dezember 2026❌ vollständig auf E-Rechnungen umsteigen. E-Rechnungen bieten viele Vorteile: ✅ Sie beschleunigen den Geschäftsverkehr, verringern Fehler und steigern die Effizienz. Beachtet aber, dass es zum Teil noch div. offene Fragen rund um das Thema E-Rechnungen gibt. Habt Ihr schon mit der Umstellung auf die E-Rechnung gestartet?🤔 900GRAD Steuerberatung #Steuerberatung #erechnung #Steuern #Kiel #Rendsburg #Hamburg #Steuertipps
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❇️ Digitalisierung ❇️ 💻🧾👨💼👩💼 Die neue Pflicht zur E-Rechnung klasse erklärt ‼️ # erechnung 🆕 📰🗞️ #News rund um #banking, #payment, #sparkasse, #digitalisierung und #transformation am #finanzmarkt #je69 ‼️
Neue Pflicht zur E-Rechnung ab 2025‼️📆 Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das bedeutet, dass Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, wie z.B. XML, erhalten und verarbeiten müssen. Ausgenommen sind jedoch z.B. Rechnungen für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten mehrere Fristen bzw. Zeiträume: Zum Beispiel dürfen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr bis 800.000 Euro bis zum ❌31. Dezember 2027❌ weiterhin Papierrechnungen oder PDFs nutzen. Unternehmen mit einem entsprechenden Gesamtumsatz über 800.000 Euro müssen bereits bis zum ❌31. Dezember 2026❌ vollständig auf E-Rechnungen umsteigen. E-Rechnungen bieten viele Vorteile: ✅ Sie beschleunigen den Geschäftsverkehr, verringern Fehler und steigern die Effizienz. Beachtet aber, dass es zum Teil noch div. offene Fragen rund um das Thema E-Rechnungen gibt. Habt Ihr schon mit der Umstellung auf die E-Rechnung gestartet?🤔 900GRAD Steuerberatung #Steuerberatung #erechnung #Steuern #Kiel #Rendsburg #Hamburg #Steuertipps
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Geschäftsführerin
3 WochenSehr geehrte Damen und Herren Ich finde diese Mitteilung sehr unseriös- das BMF-Schreiben wurde ja bereits veröffentlicht.